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Pflegekompass
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Krankenkasse lehnt elektrischen Rollstuhl trotz ärztlicher Verordnung ab — was kann ich tun?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 16:16

Ich habe eine Frage . Vielleicht können Sie mir ein Rat geben....ich Klage vor Gericht weil mir meine Krankenkasse nicht ein elektronischen Rollstuhl trotz Verordnung vom Facharzt geben möchte....lt Krankenkasse um Kosten zu sparen.(zusammenklappbar)...ich brauche ihm um mit Auto zum Arzt zum kommen. Es ist doch viel teurer wenn ich mir jedes mal eine Verordnung besorgen muss und eine Begleitung kostet ja auch.....ich habe eine 100% Schwerbeschädigung mit GdB......gibt es im Gesetzbuch Paragraphen wie man Versorgt werden muss?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Ja, es gibt ein Gesetz dazu — aber die Krankenkasse entscheidet am Ende oft nach „ausreichend, nicht optimal". Rechtsgrundlage ist vor allem § 33 SGB V (Hilfsmittel). Im Kern: Du bekommst ein Hilfsmittel, wenn es notwendig ist, um eine Behinderung auszugleichen und den Alltag zu ermöglichen. Aber eben nur, wenn es ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Genau da liegt meistens der Streit: - Die Kasse sagt oft: Ein einfacher klappbarer Manuell-Rollstuhl reicht aus. - Du sagst: Ohne E-Rollstuhl komme ich realistisch nicht selbstständig zu Arztterminen. Wichtig im Verfahren ist weniger dein GdB (100 % hilft, ist aber nicht entscheidend), sondern: - was der Facharzt konkret in der Verordnung begründet hat - ob du den E-Rollstuhl im Alltag wirklich selbstständig nutzen kannst - warum Alternativen (manuell + Begleitung oder Krankentransport) für deine Situation nicht reichen Für den Widerspruch und gegebenenfalls die Klage hilft eine ärztliche Stellungnahme, die genau diese Punkte adressiert — am besten vom verordnenden Facharzt. Gelegentlich werden auch § 4 und § 7 SGB IX (Teilhabe) mit herangezogen, aber die Hauptentscheidung läuft fast immer über § 33 SGB V. Ein Anspruch besteht — aber nur, wenn klar ist, dass genau dieser E-Rollstuhl medizinisch notwendig ist und nicht nur „bequemer oder praktischer".
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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