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Pflegekompass
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MD-Gutachterin hat Wohnung nicht angesehen und Befunde ignoriert — ist das normal?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 16:27

Hm, eben war die Begutachtung für meinen Pflegegrad und wir waren ziemlich irritiert. Die Dame, die wirklich einen netten Eindruck gemacht hat, hat sich unsere Wohnung (Bad,Küche) aber gar nicht angesehen, sondern nur nach dem Bad gefragt.Die teilweise wirklich ausführlichen ärztlichen Befunde hat sie sich hier gar nicht angesehen, aber sie zumindest mitgenommen. Dann hat sie gefragt, welchen Zeitaufwand meine Frau hat, um mich zu unterstützen. Ich dachte es käme nicht mehr auf den zeitlichen Aufwand an, oder habe ich das falsch verstanden? Bezüglich meiner psychischen Einschränkungen war sie scheinbar der Meinung, dass man sich nur am Riemen reißen müßte, weil das Leben ja zu kurz wäre. Ich fand das schon ziemlich…, aber böse kann ich ja niemandem sein, der sowas selber nicht hat. Trotzdem hat mich das echt getroffen, weil ich mich echt zu nichts aufraffen kann, wenn ich mal wieder ein „Tief“. Sie hat nach meinen Arztbesuchen gefragt und wie oft diese stattfinden. Alles in allem hatte ich viel mehr Fragen und Besichtigung erwartet. Schürzengriff, Nackengriff wurde nicht erfragt. Nur ein paar Schritte musste ich gehen. Meine Frau hat sie beim herausgehen darauf angesprochen, ob wir nicht einen Rollator als Hilfsmittel beantragen wollen. Jetzt bin ich total gespannt, wie das Ergebnis aussehen wird. Es zeigt aber, man kann sich noch so ausführlich hier informieren, am Ende kommt immer alles anders, als man glaubt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Das wirkt erstmal komisch, ist bei den heutigen Pflegebegutachtungen aber ziemlich normal. Die Gutachter schauen sich die Wohnung oft nicht komplett an, sondern fragen gezielt nach Bad, Alltag und einzelnen Tätigkeiten. Vieles läuft über Gespräch und Einschätzung, nicht über „alles ablaufen". Die Zeit der Pflegenden ist auch nicht mehr so entscheidend wie früher — es geht eher um die Selbstständigkeit im Alltag, bewertet in den sechs Modulen des Begutachtungsassessments (§ 14 SGB XI). Zu den psychischen Themen: Aussagen wie „muss man sich halt zusammenreißen" sind unglücklich, aber leider nicht völlig untypisch. Relevant ist am Ende nur, was im Gutachten steht — nicht der Eindruck im Gespräch. Befunde werden oft nur mitgenommen und später ausgewertet, sie fließen aber in die Bewertung ein. Unterm Strich fühlt sich die Begutachtung oft viel zu kurz und oberflächlich an, ist aber genau so vorgesehen. Jetzt wirklich abwarten, was im Bescheid steht — erst dann sieht man, was tatsächlich bewertet wurde. Wenn die Einstufung dann zu niedrig ausfällt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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