
Experte für Pflegerecht
Geantwortet vor 2 Std.
Hallo Roland,
dass du allein bei der Begutachtung bist, ist kein Nachteil — du musst nur gut vorbereitet sein. Der Gutachter darf dir nicht helfen, aber er muss dich realistisch einschätzen. Genau da entscheidet sich der Pflegegrad.
Drei Dinge vor dem Termin:
1. Lege alle Unterlagen bereit: Arztbriefe, Reha-Bericht, Medikamentenplan, Diagnosen (MS, Epilepsie, Lungen-OP, Z. n. Herzinfarkt mit Reanimation, PTBS, Halbseitenschwäche links). Chronologisch oder nach Erkrankung sortiert.
2. Schreib dir einen typischen Tagesablauf auf — von Aufstehen bis Schlafen. Wo brauchst du länger? Wo machst du Pausen? Wo lässt du Dinge weg, weil es nicht geht? Genau das wird im Termin sonst vergessen, weil man sich oft besser darstellt, als man tatsächlich ist.
3. Untertreibe nicht. Viele sagen aus Stolz „geht schon" — und der Gutachter notiert das so. Sag konkret: „Duschen geht nur im Sitzen", „Einkaufen schaffe ich nur mit Rollator und mehreren Pausen", „Nach einem epileptischen Anfall bin ich für Stunden nicht handlungsfähig", „Durch das PTBS habe ich Tage, an denen ich die Wohnung nicht verlasse".
Zur Wohnung: lass sie genau so, wie sie üblicherweise aussieht. Nicht extra putzen. Eine nicht perfekt saubere Wohnung ist ein Hinweis auf eingeschränkte Selbstversorgung — und das fließt direkt in Modul 4 ein, das mit 40 Prozent das schwerste Gewicht hat (§ 14 SGB XI).
Die Begutachtung läuft in sechs Modulen. Bei dir besonders relevant:
- Mobilität (Halbseitenschwäche, Rollator)
- Selbstversorgung (Anziehen, Waschen, Essen zubereiten)
- Krankheitsbewältigung (Medikamente, Arzttermine, Anfallsrisiko)
- Psychische Problemlagen (PTBS)
Falls du nach dem Bescheid das Gefühl hast, der Gutachter hat etwas übersehen oder zu niedrig bewertet: Du hast einen Monat ab Zugang für einen Widerspruch (§ 84 SGG). Das Pflegegeld wird, falls bewilligt, rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt — nicht erst ab Bescheid.
Wenn du dich beim Termin überfordert fühlst: Du darfst jederzeit eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dazuholen, kostenlos und auch kurzfristig. Diese kann sogar zum Termin mitkommen.
Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. —
Zum Profil