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Pflegekompass
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Muss ich beim Pflegegrad-Neuantrag den laufenden Widerspruch extra vermerken?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:09

Vielen herzlichen Dank für das wichtige Video! Bei mir läuft der Widerspruch, eine detaillierte Begründung muss ich noch einreichen. Zum Neuantrag: muss man einen Vermerk zum aktuellen Widerspruch machen, dass dieser aufrecht erhalten werden soll? Um nicht Gefahr zu laufen, dass dieser nicht mehr berücksichtigt wird? Danke und liebe Grüße :)

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Nein, das musst du nicht extra dazuschreiben. Widerspruch und Neuantrag laufen getrennt — der Widerspruch betrifft den alten Bescheid, der Neuantrag ist ein neues Verfahren mit aktuellem Stichtag (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Beides wird von der Pflegekasse unabhängig voneinander bearbeitet. Bleibt der Widerspruch automatisch bestehen? Ja. Solange du ihn nicht ausdrücklich zurückziehst, läuft er ganz normal weiter — auch wenn parallel ein neuer Antrag gestellt wird. Muss man „aufrechterhalten" dazuschreiben? Nein, das ist nicht nötig. Optional kann man es ergänzen mit einem Satz wie „Der laufende Widerspruch bleibt von diesem Antrag unberührt." Das ist nur zur Klarstellung — keine Pflicht und kein Risiko ohne diesen Satz. Wichtig zu verstehen: - kein Verlust des Widerspruchs durch Neuantrag - keine automatische Umwandlung - keine Beeinflussung der Bearbeitung Du musst also nichts extra vermerken. Der Widerspruch bleibt automatisch bestehen, auch wenn du parallel einen neuen Antrag stellst.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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