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Pflegekompass
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Muss ich pro Kalenderjahr zwei Anträge für Verhinderungspflege stellen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:47

Ich möchte Verhinderungspflege für Pflegegrad 2 für das Jahr 2025 stellen. Muss ich jeweils zwei Anträge ausfüllen,? Das 1. ab 1. Januar 2025 und 2. ab 1. Juli 2025 damit ich das volle Verhinderungspflege Geld in Anspruch nehmen kann? Ich danke vielmals für Ihre Rückmeldung. Vorab.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Nein, du musst keine zwei Anträge stellen. Verhinderungspflege funktioniert so: Es gibt einen Jahresbetrag pro Kalenderjahr (01.01.–31.12., § 39 i. V. m. § 42a SGB XI). Dieser kann nach Bedarf flexibel genutzt werden — du entscheidest, wann und wie oft Ersatzpflege stattfindet. Was viele falsch denken: Du musst nicht aufteilen wie „1. Antrag Januar, 2. Antrag Juli". Das ist nicht nötig und auch nicht vorgesehen. In der Praxis: - Du stellst keinen „Jahresantrag" in zwei Teilen. - Du reichst die Verhinderungspflege nach den tatsächlichen Einsätzen zur Abrechnung ein. - Oder der Pflegedienst bzw. die Pflegeperson rechnet direkt mit der Kasse ab. Das Budget gilt für das gesamte Kalenderjahr — du kannst es komplett in einem Zeitraum verbrauchen oder verteilt über das Jahr nutzen. Ein Antrag reicht also. Die Verhinderungspflege wird nicht in zwei festen Zeiträumen beantragt, sondern einfach nach tatsächlicher Nutzung innerhalb des Jahres abgerechnet.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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