Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
1 Ansicht

Sind 6 bis 9 Monate Bearbeitungsdauer für einen Pflegegrad-Widerspruch erlaubt?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:59

Am telefon sagt die Kasse, Widerspruch ist in Bearbeitung, aber kann 6 bis 9 Monate dauern in der Bearbeitung, bis ich neue Info, zb neuen Mdk Termin oder Ablehnug etc bekomme. Das ist natürlich Hinhaltetaktik... Ist das erlaubt, dürfen die das? Kann ich was dagegen unternehmen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Ja, lange Widerspruchsdauern sind leider rechtlich möglich — aber 6 bis 9 Monate sind schon am oberen Rand und nicht einfach hinzunehmen. Dürfen die das überhaupt? Es gibt keine feste gesetzliche Frist nur für den Widerspruch, sondern die Pflicht zur zügigen Entscheidung. In der Praxis heißt das: - 3 bis 6 Monate sind leider relativ häufig - 6 bis 9 Monate sind sehr lang, aber nicht automatisch rechtswidrig Die Kasse darf nicht unbegrenzt liegen lassen, hat aber Spielraum. Ist das eine Hinhaltetaktik? Nicht unbedingt absichtlich. Typisch sind: Überlastung von Pflegekassen oder MD, Wartezeiten im Widerspruchsausschuss, fehlende freie MD-Termine, interne Abstimmungsprozesse. Das wirkt wie Verzögerung, ist aber oft organisatorisch bedingt. Was du tun kannst: - Schriftliche Sachstandsanfrage — freundlich, aber klar, mit Bitte um konkreten Bearbeitungsstand. - Fristsetzung — z. B. 2 bis 3 Wochen für eine Entscheidung oder Zwischenmitteilung. - Beschleunigungsdruck aufbauen — Hinweis auf lange Verfahrensdauer und akuten Pflegebedarf. - Untätigkeitsklage beim Sozialgericht — möglich ab ca. 3 Monaten ohne Entscheidung (§ 88 SGG). Wirkt oft schon als Druckmittel, ohne dass es zur tatsächlichen Verhandlung kommt. Was das in der Praxis bringt. Sehr oft passiert nach einer klaren Fristsetzung plötzlich Bewegung im Fall — oder zumindest eine erneute MD-Prüfung. 6 bis 9 Monate sind also leider nicht völlig ausgeschlossen, aber auch nicht „normal gut". Du musst das nicht hinnehmen — mit schriftlicher Nachfrage, Fristsetzung oder Untätigkeitsklage kannst du die Bearbeitung deutlich beschleunigen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.