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Pflegekompass
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Verliere ich meinen bestehenden Pflegegrad, wenn ich Widerspruch und Neuantrag stelle?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:03

Ich habe es nicht ganz verstanden. Wenn ich einen Widerspruch mit einem Neuantrag stelle, was bedeutet Neuantrag.Und wie sieht es mit dem bisherigen Pflegrad aus, verfällt der mit dem Widerspruch? Sprich: wenn Pflegegrad 2, mit Einreicung des Widerspruchs dann auf Pflegegrad 0? Und wie stellt man diesen Antrag? Vielen Dank für ihre Hilfe.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Widerspruch und Neuantrag sind zwei getrennte Dinge — und der bestehende Pflegegrad bleibt erstmal bestehen. Was bedeutet „Neuantrag" überhaupt? Du beantragst Pflegeleistungen komplett neu, mit neuem Stichtag (§ 33 Abs. 1 SGB XI) — etwa weil sich der Zustand verschlechtert hat oder vorher kein Antrag gestellt wurde. Das ist nicht dasselbe wie ein Widerspruch. Was macht der Widerspruch? Er bezieht sich nur auf den alten Bescheid — etwa weil Pflegegrad 2 zu niedrig eingestuft wurde, du eine höhere Einstufung erreichen willst und der damalige Zustand zum damaligen Zeitpunkt geprüft wird. Verlierst du den Pflegegrad durch den Widerspruch? Nein. Pflegegrad 2 bleibt voll bestehen. Du wirst dadurch nicht auf Pflegegrad 0 oder 1 zurückgesetzt, Leistungen laufen einfach weiter wie bisher. Nur wenn später eine neue Begutachtung im Neuantrag etwas anderes ergibt, könnte sich etwas ändern. Was passiert, wenn beides parallel läuft? Widerspruch prüft den alten Bescheid, Neuantrag startet ein neues Verfahren. Beide laufen unabhängig voneinander und können sogar zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wie stellt man einen Neuantrag? Ganz einfach formlos bei der Pflegekasse (Telefon, Brief, Online): „Hiermit beantrage ich erneut die Einstufung in einen Pflegegrad aufgrund einer Verschlechterung." Der Widerspruch ändert also nichts am aktuellen Pflegegrad — der bleibt bestehen. Ein Neuantrag ist ein neues Verfahren. Beide Dinge laufen parallel und unabhängig voneinander.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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