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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Was ändert sich 2026 bei der Pflegeversicherung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 07. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Was ändert sich 2026 bei der Pflegeversicherung?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 7 Std.

Die wichtigsten Punkte für 2026 im Überblick: Beitragssatz: Der allgemeine Pflegeversicherungsbeitrag bleibt bei 3,6 % des Bruttoeinkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 %. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512,50 €/Monat. Pflegegeld und Sachleistungen: Die zum 01.01.2025 erhöhten Beträge gelten unverändert weiter. Also weiterhin 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) Pflegegeld. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Gemeinsames Jahresbudget bleibt bei 3.539 €. Wichtig und neu: Seit dem 01.01.2026 müssen Belege bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. Die alte Vier-Jahres-Frist ist weg. Konkret heißt das: Verhinderungspflege-Leistungen aus 2022, 2023 und 2024 sind seit Jahresbeginn verfallen, wenn sie nicht abgerechnet wurden. Wer dort noch Kosten liegen hat, sollte sie dringend prüfen. Entlastungsbetrag: Weiterhin 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, Ansparung bis 30.06. des Folgejahres möglich. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat (Pflegebox) unverändert. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis 4.180 € pro Maßnahme, in Wohngruppen bis 16.720 €. Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 €/Monat plus einmalig 10,49 € Anschaffung. Keine größere Pflegereform ist für 2026 in Kraft getreten, die nächste Anpassungsrunde ist politisch für 2027/2028 angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Wer konkret eine alte Verhinderungspflege-Abrechnung verloren glaubt oder Zweifel an einer Frist hat, kann das in einer kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durchgehen lassen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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