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Pflegekompass
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Welche Summe bekomme ich für 6 Wochen genehmigte Verhinderungspflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:26

Hallo Angelika , ich möchte gerne wissen wie wird be mir angerechnet wenn ich den Antrag auf Verhinderungspflege habe gestellt und ist auch genehmigt von 11.06. 2025 bis 23.07. 2025 sechs Wochen. Welche Summe bekomme ich ? Danke für die Antwort 😊

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Es gibt keinen festen Betrag für die 6 Wochen. Die Verhinderungspflege wird nicht pauschal pro Zeitraum gezahlt, sondern nur das, was tatsächlich für die Ersatzpflege angefallen ist. Konkret heißt das: Die Pflegekasse schaut, wer dich vertreten hat (Pflegedienst, Angehörige, private Helfer), wie viele Tage oder Stunden das waren und welche Kosten dafür berechnet oder nachgewiesen wurden. Diese Summe wird dann vom Jahresbudget (3.539 € im gemeinsamen Topf mit der Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI) abgezogen. Zusätzlich: - Bei nahen Angehörigen ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (§ 39 Abs. 3 SGB XI), plus extra geltend gemachte Fahrtkosten oder Verdienstausfall. - An Tagen mit ganztägiger Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte gezahlt — der erste und letzte Tag jeweils voll. Du bekommst also keine feste Summe für 11.06.–23.07., sondern die tatsächlichen Kosten werden bis zum Jahresbudget übernommen. Sammle Belege, reiche sie sauber ein — dann läuft die Erstattung in der Regel reibungslos.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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