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Wer zahlt das Gehalt bei Pflegefreistellung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Mai 2026 um 04:15

Wer zahlt das Gehalt bei Pflegefreistellung? Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person gezahlt. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhält. In dem Fall verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 13 Std.

Es kommt darauf an, welche Form der Freistellung gemeint ist — die kurzfristige Akuthilfe oder die längerfristige Pflegezeit. Die Begriffe werden oft vermischt, die Geldquellen sind aber unterschiedlich. Kurzfristige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG): Bei einer akut auftretenden Pflegesituation kannst du bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem nahen Angehörigen der Arbeit fernbleiben. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen ein Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a Abs. 3 SGB XI) — ungefähr 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt analog zum Krankengeld. Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen, ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation muss bei. Wichtig: Der Arbeitgeber ist nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus Tarif- oder Arbeitsvertrag (§ 616 BGB ist in vielen Verträgen ausgeschlossen). Wenn der Arbeitgeber freiwillig oder vertraglich weiterzahlt, entfällt der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für diese Zeit — du bekommst nicht beides. Pflegezeit bis zu 6 Monaten (§ 3 PflegeZG): Hier zahlt weder der Arbeitgeber noch die Pflegekasse ein Gehalt. Die Freistellung ist unentgeltlich. Du kannst aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen, das bis zur Hälfte des entgangenen Nettogehalts abdeckt. Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse weiter, wenn du mindestens 10 Stunden pro Woche pflegst (auf 2 Tage verteilt). Familienpflegezeit bis zu 24 Monate (§ 2 FPflegeZG): Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden. Der Arbeitgeber zahlt nur das anteilige Gehalt für die geleisteten Stunden. Auch hier gibt es das BAFzA-Darlehen zur Aufstockung. Voraussetzung für Pflegezeit ist ein Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten, für Familienpflegezeit mehr als 25. Die 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld stehen dir unabhängig von der Betriebsgröße zu. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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