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Pflegekompass
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Werden psychische Erkrankungen wie Panik und Isolation beim Pflegegrad ausreichend anerkannt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 16:34

Ich bin 65 Jahre und hatte vor 9 Jahren einen schweren Herzinfarkt mit 4 Stents. Seitdem geht es mit meiner Psyche Jahr für Jahr immer mehr bergab. Seit über 1 Jahr hab ich nun das Problem, das ich nicht mehr Einkaufen gehen kann, weil ich dann oft einen Ruhepuls von über 180 Schlägen aufgrund der Menschen und des Einkaufsstresses bekomme. Das ist insofern Kritisch da ich schon bei so hohen Werten Orientierungs- und Teilnahmungslos wurde! Die Gefahr eines erneuten Herzinfarktes oder Schlaganfalles ist somit erhöht gegeben. Meine Tochter übernimmt seit fast 1 Jahr 3-4 mal in der Woche meine Einkäufe und hilft mir 1-2 mal in der Woche beim Haushalt. Ich bin sonst Körperlich in der Lage mich selbst an und auszukleiden und mir mein Essen selbstständig zuzubereiten. Der MDK war vorgestern bei uns und meine Tochter war ebenfalls anwesend, als mich wieder so eine Angst/Panikattacke erfasste. Meine Tochter maß sofort meinen Blutdruck und Der Ruhepuls war wieder bei 140 Schlägen. Der MDK hatte sich das notiert. Ich habe Ärztliche Unterlagen über meine Beschwerden, das ich eine Generalisierte Angststörung habe und Panik vor Menschenansammlungen. Auch mein Herzinfarkt ist mit Unterlagen belegt. Zu meiner Gesundheitlichen Lage kommt die volle Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. Ich habe das Existenzminimum zum Leben was mir keine Teilnahme am öffentlichen Leben erlaubt. Den ganzen Tag sitze ich Alleine in meiner Wohnung. Ein grausames Dasein, glauben Sie mir. Nun hab ich in Erfahrung gebracht, das Psychische Leiden keinen großen Anklang finden um einen Pflegegrad zu erhalten?!? Da ich schon mit einer Ablehnung des Pflegegrades rechne, wäre es wichtig für mich zu wissen, was dann zu tun ist?!? LG von Thomas

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Doch, psychische Erkrankungen zählen beim Pflegegrad ganz normal mit. Das Problem ist eher, dass sie im ersten Gutachten oft zu niedrig eingeschätzt werden, weil sie nicht so „sichtbar" sind wie körperliche Einschränkungen. Was du beschreibst — Einkaufen nicht möglich, Panik mit starkem Puls, teilweise Orientierung weg, dauerhafte Isolation — ist im Pflegegrad-System durchaus relevant. Bewertet wird das vor allem in den Modulen 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) und 6 (Alltagsgestaltung und soziale Kontakte) des Begutachtungsassessments nach § 14 SGB XI. Dass deine Tochter regelmäßig viel übernimmt, spricht ebenfalls für einen höheren Unterstützungsbedarf. Wenn jetzt eine Ablehnung kommt: - Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich einlegen (§ 84 SGG) - diese Alltagssituationen klar und konkret schildern - Arztberichte (besonders psychiatrische und hausärztliche) beilegen Dann wird der Fall meist nochmal geprüft, oft auch nochmal vom Medizinischen Dienst. Bei psychischen Themen lohnt sich der Aufwand — viele erfolgreiche Höherstufungen kommen erst durch eine zweite, gründlichere Begutachtung zustande.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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