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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Beitragssatz in der Pflegeversicherung 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab 2026?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn je zur Hälfte, also jeweils 1,8 Prozent. Bemessungsgrenze sind 5.512,50 € Monatsbrutto. Was den tatsächlichen Abzug ausmacht, sind zwei Faktoren: Kinderlosigkeit und Elternstatus. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent — komplett aus eigener Tasche, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Damit landet man bei 4,2 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern bekommen seit dem PUEG (Juli 2023) einen Abschlag pro Kind ab dem zweiten, solange die Kinder unter 25 sind: - 1 Kind: 3,6 % (regulär, kein Abschlag) - 2 Kinder: 3,35 % - 3 Kinder: 3,10 % - 4 Kinder: 2,85 % - 5 oder mehr Kinder: 2,60 % Wichtig dabei: Die Abschläge ab dem zweiten Kind fallen weg, sobald das jeweilige Kind 25 wird. Der Grundabschlag für Elternschaft (Wegfall des Kinderlosen-Zuschlags) bleibt dagegen dauerhaft, auch wenn die Kinder längst erwachsen sind. Beispiel: Wer 35 Jahre alt ist, ein Kind hat und 3.500 € brutto verdient, zahlt 1,8 Prozent Arbeitnehmeranteil — also 63 € Pflegeversicherung pro Monat. Ein gleichaltriger Kinderloser mit gleichem Einkommen zahlt 1,8 % + 0,6 % = 2,4 %, also 84 €. Wenn der Arbeitgeber den Kinderlosen-Zuschlag oder den Eltern-Abschlag falsch abrechnet, lohnt ein Blick auf die Gehaltsabrechnung. Korrekturen sind über die Lohnbuchhaltung rückwirkend möglich, Nachweis ist die Geburtsurkunde der Kinder.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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