Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie lange dauert ein Verfahren beim Widerspruchsausschuss der Pflegekasse?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:50

Wir warten seit 2,5 Monaten, dass nach Ablehnung der Erhöhung des Pflegegrades nun noch alles im "Widersspruchausschuss" ist ..... Wie lange dauert es, bis der Widerspruchausschuss sich meldet? Erst danach können wir doch klagen oder?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Ja, erst nach dem Widerspruchsbescheid könnt ihr klagen. Genau da hängt es bei euch gerade fest. Der normale Ablauf: 1. Antrag auf Höherstufung — Widerspruch nach Ablehnung 2. Prüfung durch MD oder erneute Aktenprüfung 3. Ablehnung bleibt bestehen → Widerspruchsausschuss der Pflegekasse 4. Widerspruchsbescheid 5. erst dann: Klage beim Sozialgericht möglich (§ 87 SGG) Zur Dauer beim Widerspruchsausschuss: Es gibt keine feste gesetzliche Frist nur für den Ausschuss, aber insgesamt gilt die Pflicht zur zügigen Bearbeitung. In der Praxis dauert das oft 2 bis 6 Monate, manchmal länger. 2,5 Monate sind also leider noch im üblichen Rahmen. Der Ausschuss tagt nicht ständig, sondern in Sitzungen. Manchmal wartet ein Fall einfach auf die nächste Runde — vorher passiert von außen sichtbar nichts. Was ihr aktuell tun könnt: - schriftlich nach dem Bearbeitungsstand fragen (Beschleunigungsanfrage) - auf die Gesamtdauer des Widerspruchs hinweisen - später Untätigkeitsklage prüfen — möglich nach § 88 SGG, wenn ca. 3 Monate ohne Entscheidung verstrichen sind Ihr müsst also den Widerspruchsbescheid abwarten, bevor ihr klagen könnt. 2,5 Monate sind kein ungewöhnlicher Zeitraum — auch wenn es sich extrem lang anfühlt. Bei Überschreitung der 6 Monate ist die Untätigkeitsklage ein wirksamer Hebel.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.