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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie lange dauert ein Widerspruch beim Pflegegrad?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Mai 2026 um 04:15

Ist dein Widerspruch schon durch?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Die Pflegekasse hat nach Eingang des Widerspruchs grundsätzlich drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden. Passiert in dieser Zeit nichts, kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben (§ 88 SGG) — kostenfrei und ohne Anwalt möglich. In der Praxis läuft das so ab: - Eingangsbestätigung der Pflegekasse, meist innerhalb von 2 Wochen - Weiterleitung an den Medizinischen Dienst für eine erneute Begutachtung (oft nach Aktenlage, manchmal mit zweitem Hausbesuch) - MD-Gutachten geht zurück an die Kasse - Widerspruchsausschuss entscheidet, du bekommst einen Widerspruchsbescheid Realistisch dauert das gesamte Verfahren 3 bis 6 Monate, in Einzelfällen länger. Wenn du nach acht bis zehn Wochen noch nichts gehört hast, lohnt sich ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse mit der Frage nach dem Sachstand — das beschleunigt erfahrungsgemäß die Bearbeitung. Wichtig für die Zwischenzeit: Der bereits bewilligte Pflegegrad bleibt während des gesamten Widerspruchsverfahrens bestehen, das Pflegegeld läuft normal weiter. Der Widerspruch betrifft nur die Frage, ob ein höherer Pflegegrad angemessen wäre. Falls der Widerspruchsbescheid am Ende ablehnend ausfällt, hast du einen Monat Zeit für die Klage beim Sozialgericht (§ 87 SGG) — ebenfalls kostenfrei. Magst du den konkreten Stand deines Verfahrens schildern (Datum des Widerspruchs, bisherige Rückmeldung der Kasse)? Dann lässt sich genauer einschätzen, ob du noch im normalen Rahmen liegst oder ob es Zeit für eine Sachstandsanfrage wird.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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