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Pflegekompass
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Wird Verhinderungspflege pro Kalenderjahr oder ab Tag der Pflegegrad-Anerkennung berechnet?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:41

Vielen lieben Dank Frau Niedermeier für die wertvolle Aufklärung ❤ Mein Vater hat ab 23.11.24 Pflegegrad 3 anerkannt bekommen. Darf ich die Verhinderungspflege schon für das ganze Jahr 2024 (also Kalenderjahr) beantragen und dann für das ganze Jahr 2025 oder muss ich das genau vom 23.11.2024 bis 23.11.2025 machen? Das heißt wird das immer als Kalenderjahr berechnet oder genau Jahr nach dem man das Pflegegrad bekommen hat. Danke im Voraus für die Antwort 🫶 Liebe Grüße Yvonne

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Die Verhinderungspflege wird immer pro Kalenderjahr berechnet (01.01.–31.12.) — nicht ab dem Datum, an dem der Pflegegrad festgestellt wurde. Für deinen Fall heißt das: - Pflegegrad 3 ab 23.11.2024 - Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab diesem Tag sofort - Für 2024 kannst du also nur den Zeitraum vom 23.11. bis 31.12.2024 nutzen — anteilig - Ab 01.01.2025 startet ein neues volles Jahresbudget Es gibt kein „Pflegejahr" ab Bescheiddatum. Alles läuft kalenderjahrweise. Ein nicht genutzter Restbetrag aus dem Anteilsjahr 2024 verfällt mit Jahreswechsel — übertragen wird nichts. 2024 nutzt du also anteilig ab Pflegegrad-Beginn, 2025 dann komplett neu. Und denk an die Frist nach § 39 SGB XI seit 01.01.2026: 2025er Belege müssen bis 31.12.2026 eingereicht werden, sonst verfallen sie.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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