Was gilt für mich?
Was brauchst du bei der AOK-Pflegebox?
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Erstantrag — wie geht das?
4 Schritte zum Erstantrag
Anbieter wählen → Antragsformular ausfüllen → AOK-Bewilligung abwarten → erste Box erhalten. Die AOK rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Sie zahlen nichts.
Zu den 4 Schritten →Schon Pflegebox — Inhalt anpassen
Online beim Anbieter konfigurieren
Inhalt-Konfiguration ist bei den meisten Anbietern online möglich. Anbieter-Wechsel ist jederzeit und ohne Kündigung möglich — neuen Anbieter kontaktieren, AOK informieren.
Wechsel-Anleitung →Selbst kaufen statt Box — geht das?
Eigenkauf + Erstattung möglich
Sie können Pflegehilfsmittel selbst kaufen und sich die Kosten von der AOK erstatten lassen. Einfacher ist aber die Box: 0 € Eigenanteil, kein Aufwand, monatliche Lieferung.
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
Pro Person ein eigener 42-€-Anspruch
Jede pflegebedürftige Person hat einen eigenen Anspruch auf 42 €/Monat. Bei einem Ehepaar mit zwei Pflegegraden: 2 separate Boxen, 84 € gesamt — vollständig von der AOK übernommen.
Kurzantwort:Jede Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die AOK-Pflegebox. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die AOK übernimmt bis zu 42 Euro pro Monat vollständig — Sie zahlen 0 €. Den Antrag stellt der Anbieter für Sie.
Was ist die AOK-Pflegebox?
Die AOK-Pflegebox ist kein Sonderprodukt der AOK, sondern die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, auf die jeder pflegebedürftige Mensch gesetzlich Anspruch hat. Geregelt in § 40 Abs. 2 SGB XI, steht Versicherten ein Sachleistungsanspruch von bis zu 42 Euro pro Monat zu.
Das Besondere: Die AOK rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Sie sehen die Rechnung nie, zahlen nie etwas. Voraussetzung ist nur, dass die Pflege zu Hause stattfindet — nicht im Pflegeheim.
Wichtig:Der Anspruch gilt auch bei Pflegegrad 1. Das wird häufig übersehen. Bei Pflegegrad 1 sind andere Leistungen (z. B. Verhinderungspflege) noch ausgeschlossen — die Pflegebox aber nicht.
Was ist drin? — typischer Box-Inhalt
Der Inhalt kommt aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Typische Produkte, die sich monatlich im Wert von 42 Euro zusammenstellen lassen:
| Produkt | Typische Menge pro Monat | Beispiel-Verwendung |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (Nitril/Latex) | 2 Boxen à 100 Stück | Körperpflege, Verbandswechsel |
| Händedesinfektionsmittel | 1 × 500 ml | Vor und nach der Pflege |
| Bettschutzeinlagen (Einmal) | 30 – 60 Stück | Inkontinenzschutz, Verbandswechsel |
| Mundschutzmasken (OP/FFP2) | 10 – 30 Stück | Infektionsschutz bei der Pflege |
| Flächendesinfektionsmittel | 1 × 500 ml | Pflegebett, Arbeitsflächen |
| Schutzschürzen | 25 – 50 Stück | Körperpflege, Wundversorgung |
| Desinfektionstücher | 1 Packung | Schnelldesinfektion von Oberflächen |
Die genaue Zusammenstellung wählen Sie selbst bis zum 42-€-Budget. Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator dafür an.
Antrag in 4 Schritten
Die Beantragung ist unkompliziert. Der Anbieter übernimmt den gesamten Papierkram mit der AOK. Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.
Schritt 1: Anbieter wählen
Wählen Sie einen zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter. Bekannte Anbieter sind DRK, Caritas, Sanubi, Prosenio und weitere. Alle rechnen direkt mit der AOK ab. Vergleichen Sie Inhalt-Konfiguration, Lieferzeiten und Kundenservice — es gibt keine Vertragsbindung, Sie können jederzeit wechseln.
Welcher Anbieter am besten passt? Unser Pflegebox-Anbieter-Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede.
Schritt 2: Antragsformular ausfüllen
Der Anbieter stellt das Formular bereit — online oder per Post. Sie benötigen:
- Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
- AOK-Versichertennummer
- Pflegegrad (aus dem Pflegegrad-Bescheid)
- Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person
Der Anbieter reicht den Antrag direkt bei der AOK ein. Sie zahlen nichts — auch keine Vorleistung.
Schritt 3: Pflegegrad-Bescheid beilegen
Fügen Sie eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids dem Antrag bei. Die AOK prüft damit, ob die Voraussetzungen (Pflegegrad 1+, häusliche Pflege) erfüllt sind. Haben Sie den Bescheid nicht zur Hand, können Sie ihn bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle neu anfordern.
Schritt 4: 4–6 Wochen warten — Box kommt
Die AOK genehmigt den Antrag in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Danach liefert der Anbieter die Box automatisch jeden Monat. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Sie müssen den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen.
Tipp: Viele Anbieter bieten einen Antragsstatus-Tracker an — so sehen Sie, ob die AOK bereits genehmigt hat, ohne selbst nachfragen zu müssen.
AOK-Vertragspartner für Pflegeboxen
Alle zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter können mit der AOK direkt abrechnen. Es gibt keinen „AOK-exklusiven" Anbieter. Bekannte zugelassene Anbieter:
- DRK (Deutsches Rotes Kreuz) — bundesweit, bekannt für Qualitätsprodukte
- Caritas — Wohlfahrtsverband, bundesweit verfügbar
- Sanubi — Online-Anbieter, breite Produktauswahl
- Prosenio — Online-Konfigurator, schnelle Lieferung
- Pflegekompass Pflegebox — eigener Anbieter, direkte AOK-Abrechnung
Die vollständige Liste zugelassener Anbieter finden Sie im Anbieter-Vergleich.
Box-Inhalt selbst konfigurieren
Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator an, mit dem Sie Ihren 42-€-Monatsbetrag nach Wunsch aufteilen. Sie wählen aus, welche Produkte und Mengen Sie benötigen — zum Beispiel mehr Handschuhe, dafür weniger Masken.
Konfigurationen sind in der Regel jederzeit änderbar. Wenn sich Ihr Pflegebedarf ändert, passen Sie die Box einfach online an — ohne neuen Antrag bei der AOK.
Eine Übersicht, was im Rahmen des 42-€-Budgets alles möglich ist, finden Sie im Ratgeber Pflegehilfsmittel 42 Euro 2026.
Anbieter-Wechsel — wie geht's?
Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Vertragsbindung. Sie können monatlich den Anbieter wechseln.
- Alten Anbieter kündigen: Informieren Sie Ihren bisherigen Anbieter schriftlich oder per E-Mail, dass Sie wechseln möchten.
- Neuen Anbieter kontaktieren: Beim neuen Anbieter einen neuen Antrag stellen — der Anbieter übernimmt wieder den Papierkram.
- AOK informieren: Die AOK muss über den Wechsel informiert werden, damit keine Doppelgenehmigung entsteht. Das erledigt in der Regel der neue Anbieter für Sie.
Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung im Ratgeber Pflegebox wechseln.
Wenn der AOK-Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung ist selten, aber möglich. Häufige Gründe:
- Kein anerkannter Pflegegrad: Der Pflegegrad-Antrag läuft noch oder wurde abgelehnt. Erst nach Anerkennung des Pflegegrads besteht der Anspruch.
- Stationäre Pflege:Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
- Formaler Fehler im Antrag: Fehlende Unterschrift, falsche Versichertennummer oder fehlender Pflegegrad-Bescheid. In diesen Fällen hilft eine Nachbesserung.
- Doppelter Antrag: Ein laufender Vertrag mit einem anderen Anbieter — zuerst den alten kündigen.
Bei einer unberechtigten Ablehnung: Binnen einem Monat nach dem Ablehnungsbescheid schriftlichen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenfrei. Fügen Sie alle fehlenden Unterlagen bei und begründen Sie, warum der Anspruch besteht.
Häufige Fragen zur AOK-Pflegebox
Wer hat Anspruch auf die AOK-Pflegebox?
Jede Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird. Der Anspruch ist in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Er gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich — die AOK ist keine Ausnahme.
Was kostet die AOK-Pflegebox?
0 Euro Eigenanteil. Die AOK übernimmt die Kosten bis 42 Euro pro Monat vollständig. Der Betrag gilt je pflegebedürftiger Person — bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt sind es 84 Euro.
Muss ich den Antrag jedes Jahr erneuern?
Nein. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Nur bei einem Anbieterwechsel ist ein neuer Antrag nötig.
Kann ich die 42 Euro auch bar bekommen?
Nein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine Sachleistung. Die AOK zahlt den Betrag nicht bar aus. Eigenkauf mit Rechnungserstattung ist möglich, aber die Box ist in der Praxis einfacher.
Pflegebox und Entlastungsbetrag — geht beides gleichzeitig?
Ja. Die Pflegebox (§ 40 Abs. 2 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, 131 €/Monat) sind zwei separate Leistungen. Beides kann gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Zusammenfassung
Die AOK-Pflegebox kostet 0 Euro. Der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel steht jeder Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt wird. Die Beantragung in 4 Schritten ist unkompliziert: Anbieter wählen, Formular ausfüllen, Bescheid beilegen, warten. Die AOK rechnet direkt ab.
Nächste Schritte: Allgemeiner Ratgeber Pflegebox beantragen (alle Kassen) · Anbieter-Vergleich · AOK Pflegegeld 2026
Quellen und Hinweise
- § 40 Abs. 2 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- AOK — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
