Kurzantwort:Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV) in 10er-Schritten zwischen 20 und 100 festgestellt. Ab GdB 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis mit gesetzlichen Vorteilen.
- Schwerbehindertenausweis ab GdB 50: Steuerfreibetrag bis 1.230 €, 5 Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz
- GdB wird nicht addiert: Bei mehreren Erkrankungen erfolgt eine Gesamtwürdigung — nicht einfache Addition der Einzel-GdB-Werte
- Antrag beim Versorgungsamt: Bearbeitungszeit 3–6 Monate, Widerspruch innerhalb 1 Monat möglich
- GdB gilt ab Antragsdatum: Frühzeitig beantragen — rückwirkend vor dem Antrag nicht möglich
Wichtig: Der GdB ist nicht dasselbe wie der Pflegegrad. Beide Systeme laufen unabhängig voneinander — wer einen hohen GdB hat, kann trotzdem keinen Pflegegrad haben und umgekehrt. Den Unterschied zwischen Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad erklären wir in einem eigenen Ratgeber.
Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen ein GdB zusteht — oder zögern mit dem Antrag, weil sie das System nicht verstehen. Dabei beginnt der Schwerbehindertenausweis nicht erst bei schwerer Beeinträchtigung. Chronische Erkrankungen, psychische Belastungen, Krebserkrankungen in Behandlung: Für viele dieser Situationen ist ein GdB von 50 oder mehr realistisch.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was welche Diagnose realistisch bringt, welche Vorteile ab GdB 50 gelten und wie Sie den Antrag stellen.
Was bedeutet welcher GdB — die Skala in 10er-Schritten
Der GdB wird immer in 10er-Schritten angegeben. Der Mindestwert für eine Feststellung ist GdB 20. Darunter liegt keine anerkannte Behinderung im Sinne des SGB IX vor. Die folgende Tabelle zeigt alle Stufen mit den wichtigsten Vorteilen auf einen Blick — die 7 Spalten zeigen, was Sie auf jeder Stufe konkret erhalten.

| GdB | Was das bedeutet | Vorteile | Steuerfreibetrag | Zusatzurlaub | Kündigungsschutz | Rentenvorteil |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 20 | Geringe Beeinträchtigung | Keine direkten Vorteile, aber Grundlage für Antrag | — | — | — | — |
| 30 | Merkliche Beeinträchtigung | Gleichstellung auf Antrag beim Arbeitsamt möglich | — | — | Auf Antrag (Gleichstellung) | — |
| 40 | Erhebliche Beeinträchtigung | Gleichstellung auf Antrag möglich | — | — | Auf Antrag (Gleichstellung) | — |
| 50 | Schwerbehinderung — Ausweis | Schwerbehindertenausweis, alle gesetzlichen Vorteile | 570 € | 5 Tage | Ja, besonderer Schutz | Vorzeitiger Renteneintritt möglich |
| 60 | Schwere Beeinträchtigung | Alle Vorteile ab GdB 50 | 720 € | 5 Tage | Ja | Vorzeitig |
| 70 | Sehr schwere Beeinträchtigung | Alle Vorteile + höherer Steuerfreibetrag | 890 € | 5 Tage | Ja | Vorzeitig |
| 80 | Sehr schwere Beeinträchtigung | Alle Vorteile + höherer Steuerfreibetrag | 1.060 € | 5 Tage | Ja | Vorzeitig |
| 90 | Schwerste Beeinträchtigung | Alle Vorteile + höherer Steuerfreibetrag | 1.140 € | 5 Tage | Ja | Vorzeitig |
| 100 | Schwerste Beeinträchtigung | Höchstsatz aller Vorteile | 1.230 € | 5 Tage | Ja | Vorzeitig |
Stand: VersMedV 2026 / § 3 SchwbAwV. Steuerfreibeträge nach § 33b EStG (Pauschbeträge). Alle Angaben ohne Gewähr — individuelle Berechnung beim Finanzamt.
Welche Diagnose welchen GdB bringt
Die VersMedV legt für jede Erkrankungsgruppe typische GdB-Ranges fest. Das Versorgungsamt bewertet immer die konkrete funktionelle Einschränkung — nicht die Diagnose allein. Folgende Orientierungswerte gelten für 2026:
Diabetes mellitus Typ 2
Unkomplizierter Diabetes ohne relevante Folgeschäden: GdB 20. Mit Insulinpflicht und regelmäßigem Monitoring: GdB 30–40. Bei Folgeschäden (Neuropathie, Retinopathie, Niereninsuffizienz Grad 3+): GdB 40–50 oder höher. Jede belegte Komplikation kann den GdB anheben — aktuelle Facharztbefunde sind entscheidend.
Krebserkrankung während Behandlung
Während aktiver Chemo- oder Strahlentherapie wird der GdB in der Regel auf mindestens GdB 50 festgestellt — häufig höher (70–100) je nach Tumorart, Ausbreitung und Behandlungsintensität. Nach Behandlungsabschluss gilt eine 5-jährige Heilungsbewährung, in der der GdB auf mindestens 50 bleibt. Danach Neubewertung. Das bedeutet: Krebspatienten erhalten den Schwerbehindertenausweis in der Regel sofort nach Antragstellung.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Leichte Herzinsuffizienz (NYHA I–II) ohne relevante Einschränkung: GdB 20–30. Mittelschwere Herzinsuffizienz (NYHA II–III) mit Belastungseinschränkung: GdB 40–60. Schwere Herzinsuffizienz (NYHA III–IV) oder Zustand nach Herzinfarkt mit bleibenden Schäden: GdB 60–100. Bei Herzschrittmacher oder ICD: mindestens GdB 30.
Psychische Erkrankungen
Leichte depressive Episode in Behandlung: GdB 20–30. Mittelschwere Depression, Angststörung oder PTBS mit Alltagseinschränkungen: GdB 30–50. Schwere therapieresistente Erkrankung mit dauerhafter Erwerbsminderung: GdB 50–80. Wichtig: Das Versorgungsamt verlangt Befunde von mindestens zwei Behandlern (Facharzt für Psychiatrie + Psychotherapeut).
Chronische Schmerzen und Fibromyalgie
Fibromyalgie und chronische Schmerzerkrankungen werden ausschließlich nach Funktionseinschränkungen bewertet. GdB 20–30 bei dokumentierter, behandlungsbedürftiger Erkrankung. GdB 30–50 bei nachgewiesener erheblicher Einschränkung der Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit. Schmerzdokumentation über mindestens 6 Monate ist hilfreich.
Sehbehinderung
Sehschärfe beidseitig 0,3 oder weniger (mit Korrektur): GdB 30. Sehschärfe beidseitig 0,1 oder weniger: GdB 50. Sehschärfe beidseitig unter 0,05 oder Gesichtsfeld unter 10 Grad: GdB 100 mit Merkzeichen Bl (blind). Einseitige Blindheit: GdB 30.
Hörbehinderung
Mittelgradige Schwerhörigkeit beidseitig: GdB 30–40. Schwere Schwerhörigkeit beidseitig oder Taubheit eines Ohres: GdB 40–50. Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beidseitig: GdB 70–100 mit Merkzeichen Gl. Ein Cochlea-Implantat kann den GdB reduzieren, wenn die Hörfähigkeit damit ausreichend hergestellt ist.

Ab GdB 50: Diese Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis
Ab GdB 50 erhalten Sie auf Antrag beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis. Dieser eröffnet eine Reihe gesetzlich geregelter Vorteile — die wichtigsten im Überblick:
Steuerfreibetrag bis 1.230 €
Nach § 33b EStG gilt ein einkommensteuerlicher Pauschbetrag je nach GdB-Stufe: ab GdB 50 sind es 570 €, bei GdB 100 und mit bestimmten Merkzeichen bis zu 1.230 € jährlich. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen — kein Aufwand durch Belegsammlung, der Ausweis genügt als Nachweis beim Finanzamt. Bei Pflegebedürftigkeit mit Merkzeichen H (hilflos) steigt der Freibetrag zusätzlich.
5 Tage Zusatzurlaub
Nach § 208 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr — unabhängig vom regulären Urlaubsanspruch. Dieser Anspruch gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse und kann nicht durch Abgeltung oder Freistellung ersetzt werden. Arbeitgeber sind zur Gewährung verpflichtet.
Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen nach §§ 168 ff. SGB IX besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts wirksam — das Amt prüft, ob die Kündigung in Zusammenhang mit der Behinderung steht. Die Prüfung dauert in der Regel 4 Wochen. Dieser Schutz gilt nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Vorzeitiger Renteneintritt
Schwerbehinderte Menschen können nach § 37 SGB VI vorzeitig in Rente gehen — 3 Jahre vor der regulären Altersgrenze, mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat Vorziehung (max. 10,8 %). Ohne Abschläge ist der Eintritt 2 Jahre vor regulärem Rentenalter möglich, wenn bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sind. Je früher der GdB-Bescheid vorliegt, desto besser die Planungsgrundlage.
Mehrere Erkrankungen — werden GdB-Werte addiert?
Nein. GdB-Werte werden nicht einfach addiert. Das ist eine der häufigsten Fehlannahmen. Das Versorgungsamt führt stattdessen eine Gesamtwürdigung durch.
Das Prinzip: Der höchste Einzel-GdB bildet die Basis. Weitere Erkrankungen können den Gesamt-GdB erhöhen — aber nur dann, wenn sie die Gesamtbeeinträchtigung tatsächlich merklich verstärken.
- Faustregel: Ein Einzel-GdB unter 10 erhöht den Gesamt-GdB in der Regel gar nicht.
- Faustregel:Zwei Erkrankungen mit jeweils GdB 20 ergeben nicht GdB 40 — sondern möglicherweise nur GdB 25–30.
- Ausnahme:Wenn zwei Erkrankungen unterschiedliche Körperfunktionen stark beeinflussen (z. B. Herzerkrankung + Sehbehinderung), kann der Gesamt-GdB deutlich über dem höchsten Einzel-GdB liegen.
Konkret für Sie: Beschreiben Sie im Antrag alle Erkrankungen vollständig — auch wenn eine einzeln nur GdB 20 ergibt. Die Kombination kann den Gesamt-GdB auf eine höhere Stufe heben. Das Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) ist ein Beispiel dafür, wie Zusatzmerkmale eigene Vorteile bringen — unabhängig vom GdB-Wert.
GdB-Antrag stellen — 4 Schritte
Der Antrag auf Feststellung des GdB wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt — in den meisten Bundesländern ist das das Amt für Versorgung und Integration oder eine entsprechende Landesbehörde. So gehen Sie vor:
- Antragsformular beim Versorgungsamt: Formulare gibt es online (Landesverwaltung) oder direkt beim Amt. Das Formular fragt alle Erkrankungen, behandelnde Ärzte und Krankenhausaufenthalte ab. Unterschrift unter die Schweigepflichtentbindung — damit das Amt direkt bei Ärzten anfragen kann.
- Befunde von Hausarzt und Fachärzten: Legen Sie dem Antrag aktuelle Arztberichte und Befunde bei — auch wenn das Amt selbst anfordern kann. Mit vollständigen Unterlagen ist die Bearbeitung deutlich schneller und die Bewertung fundierter. Je konkreter die Befunde die Funktionseinschränkungen beschreiben, desto besser.
- Bearbeitung 3–6 Monate: Das Versorgungsamt wertet alle Unterlagen aus und fordert ggf. weitere Befunde an. In dieser Zeit kann das Amt auch eigene ärztliche Gutachten veranlassen. Der GdB gilt rückwirkend ab dem Antragsdatum.
- Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb 1 Monat: Wenn der GdB zu niedrig festgestellt oder abgelehnt wird, können Sie schriftlich Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen — Frist 4 Wochen ab Bescheiddatum. Legen Sie neue oder ergänzende Befunde bei. Bei weiterhin negativem Bescheid ist Klage beim Sozialgericht möglich. Ähnlich wie beim Pflegegrad-Widerspruch sind rund 50 % der Widersprüche erfolgreich.
Häufige Fragen zum GdB 2026
Was bringt ein GdB von 30 oder 40?
Ein GdB von 30 oder 40 bringt keinen Schwerbehindertenausweis. Auf Antrag bei der Agentur für Arbeit können Sie jedoch einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden (§ 2 Abs. 3 SGB IX) — Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 30 und drohender Arbeitsplatzverlust. Mit Gleichstellung gelten ähnliche Kündigungsschutzregeln wie ab GdB 50. Steuerfreibetrag und Zusatzurlaub gibt es ohne Gleichstellung erst ab GdB 50.
Wie lange ist der GdB gültig?
Bei dauerhaften Behinderungen ohne Aussicht auf Besserung wird der GdB unbefristet festgestellt. Bei Erkrankungen mit möglicher Änderung (Krebserkrankung, Heilungsbewährung, Zustand nach OP) erhalten Sie einen befristeten Bescheid — typisch 2–5 Jahre. Nach Ablauf prüft das Versorgungsamt neu. Sie können jederzeit einen Neufeststellungsantrag stellen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert.
Was passiert bei Heilungsbewährung nach Krebs?
Nach abgeschlossener Krebsbehandlung gilt eine Heilungsbewährung von 5 Jahren, während derer der GdB auf mindestens GdB 50 gehalten wird. Nach 5 Jahren bewertet das Versorgungsamt neu: bei Rezidivfreiheit wird der GdB auf den aktuellen Gesundheitszustand angepasst (kann sinken). Bei Rückfall oder Spätfolgen bleibt er erhalten oder steigt. Informieren Sie das Amt rechtzeitig über den Behandlungsabschluss.
Kann der GdB rückwirkend anerkannt werden?
Nein — der GdB gilt immer ab dem Datum der Antragstellung, nicht ab dem Erkrankungsbeginn. Eine rückwirkende Feststellung vor dem Antragsdatum ist nicht möglich, außer bei nachgewiesenen Bearbeitungsfehlern des Versorgungsamts. Deshalb ist frühzeitiges Beantragen wichtig: Auch wenn noch nicht alle Befunde vorliegen, sichern Sie sich das Antragsdatum. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Was tun bei zu niedrigem GdB?
Schriftlicher Widerspruch beim Versorgungsamt innerhalb von 4 Wochen nach Bescheiddatum — keine Begründungspflicht im ersten Schreiben, aber aktuelle Befunde beifügen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird: Klage beim Sozialgericht (keine Anwaltspflicht). Bei neu hinzukommenden Erkrankungen oder Verschlechterung stellen Sie einen Neufeststellungsantrag — ohne Fristen und unabhängig vom Widerspruch. Auch wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, lohnt sich der GdB-Antrag parallel — Pflegegrad beantragen und GdB-Antrag sind zwei unabhängige Verfahren.
Zusammenfassung
Der GdB wird in 10er-Schritten von 20 bis 100 festgestellt. Der Schwerbehindertenausweis beginnt ab GdB 50 und bringt Steuerfreibetrag (bis 1.230 €), 5 Tage Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit zum vorzeitigen Renteneintritt. Bei mehreren Erkrankungen werden GdB-Werte nicht addiert, sondern gesamtgewürdigt.
Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt — mit vollständigen Befunden verkürzt sich die Bearbeitung. Bei zu niedrigem Bescheid: Widerspruch innerhalb 4 Wochen. Der GdB gilt ab Antragsdatum — deshalb früh beantragen.
Weiterführend: Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad im Vergleich — beide Systeme laufen unabhängig. Merkzeichen G erklärt zusätzliche Vergünstigungen bei Gehbehinderung. Wer gleichzeitig Pflege zu Hause organisiert, findet alle Leistungen unter Pflegegeld 2026.
Quellen und Hinweise
- Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV) — Anlage zu § 2 VersMedV (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Stand 2024
- § 2 SGB IX — Begriff der Behinderung
- § 152 SGB IX — Feststellung der Behinderung, des Grades der Behinderung
- § 33b EStG — Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
- § 208 SGB IX — Zusatzurlaub
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Schwerbehinderung
- Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV) im Volltext
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
