Kurzantwort: Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf genügt.
- Wer: Die pflegebedürftige Person selbst, Angehörige mit Vollmacht oder gesetzliche Betreuer
- Wo: Bei der Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse) der pflegebedürftigen Person
- Wie: Formloser Antrag per Telefon, E-Mail oder Brief – danach MD-Begutachtung (6 Module, NBA-Punktesystem)
- Wie lange:Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI)
- Leistungen ab:Rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung (§ 33 SGB XI)
Sie merken, dass Ihre Mutter, Ihr Vater oder Ihr Partner im Alltag immer mehr Hilfe braucht. Beim Anziehen, beim Essen, beim Treppensteigen. Vielleicht vergisst er oder sie Termine, findet den Weg nicht mehr oder braucht nachts Unterstützung. Was viele nicht wissen: Für diese Einschränkungen kann ein Pflegegrad beantragt werden – und damit stehen der pflegebedürftigen Person Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Hilfen zu.
Doch der Weg zum Pflegegrad beginnt mit einem Antrag. Wo stelle ich ihn? Welche Unterlagen brauche ich? Was passiert bei der Begutachtung? Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen – Schritt für Schritt, mit konkreten Fristen und praktischen Tipps.
Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt
Der Weg zum Pflegegrad folgt einem festen Ablauf mit vier Schritten. Ob Sie zum ersten Mal Pflegeleistungen beantragen oder eine Höherstufung anstreben – das Verfahren ist klar geregelt.
Schritt 1: Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist der formlose Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Formlos bedeutet: Sie brauchen kein spezielles Formular. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben reicht aus. Sagen Sie: „Ich beantrage einen Pflegegrad für [Name]."
Entscheidend ist, dass die Pflegekasse Ihren Antrag registriert – denn ab diesem Datum läuft die 25-Arbeitstage-Frist und werden Leistungen später rückwirkend gewährt. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend die offiziellen Antragsformulare zu.
Schritt 2: Antragsformular ausfüllen und zurücksenden
Mit den Formularen der Pflegekasse geben Sie Details zur Pflegesituation an: Wer pflegt, welche Einschränkungen bestehen, ob bereits Hilfsmittel genutzt werden. Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und senden Sie sie zeitnah zurück. Viele Kassen bieten mittlerweile auch Online-Formulare an.
Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit einer Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt das die Firma Medicproof. Der MD meldet sich bei Ihnen und vereinbart einen Termin – in der Regel ein Hausbesuch, der 45 bis 60 Minuten dauert.
Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) mit sechs Modulen. Aus dem Ergebnis wird ein Gesamtpunktwert (0–100) errechnet, der den Pflegegrad bestimmt. Details zu den Modulen finden Sie weiter unten im Abschnitt zur MD-Begutachtung.
Schritt 4: Bescheid erhalten und Leistungen wählen
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse schickt Ihnen den Bescheid – idealerweise innerhalb der 25-Arbeitstage-Frist. Im Bescheid steht der festgestellte Pflegegrad und Ihre Leistungsoptionen:
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI) – wenn Angehörige die Pflege übernehmen
- Pflegesachleistungen(§ 36 SGB XI) – wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt
- Kombinationsleistung – eine Mischung aus beidem
Tipp: Bei einem ablehnenden Bescheid oder einem zu niedrig eingestuften Pflegegrad können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist formlos möglich und sollte immer schriftlich erfolgen.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad kann nicht nur die pflegebedürftige Person selbst beantragen. Das Sozialgesetzbuch erlaubt die Antragstellung durch verschiedene Personen:
- Die pflegebedürftige Person selbst – jeder gesetzlich oder privat Pflegeversicherte kann den Antrag stellen
- Angehörige mit Vollmacht – Ehepartner, Kinder, Geschwister oder andere Verwandte. Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich
- Gesetzliche Betreuer – bei gerichtlich angeordneter Betreuung
- Bevollmächtigte Dritte – Nachbarn, Freunde oder Pflegeberater mit schriftlicher Vollmacht
- Pflegestützpunkte und Sozialverbände – helfen kostenlos bei der Antragstellung
Wichtig: Der Antrag wird immer bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt – nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse als Angehöriger. Die Pflegekasse ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt: Ist die Person bei der AOK versichert, ist die Pflegekasse bei der AOK.
Welche Unterlagen brauche ich?
Der formlose Erstantrag ist bewusst niedrigschwellig. Für die anschließende Begutachtung durch den MD sollten Sie aber gut vorbereitet sein.
Für den Erstantrag (formlos)
- Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versicherungsnummer der Pflegekasse
- Kontaktdaten (Telefon, Adresse)
- Kurze Beschreibung der Pflegesituation
Für die MD-Begutachtung (vorbereiten)
- Pflegetagebuch– mindestens 7, besser 14 Tage lang geführt. Notieren Sie täglich, wobei Sie helfen: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Toilettengänge, nächtliche Hilfe
- Ärztliche Befunde und aktuelle Diagnosen
- Arztbriefe und Krankenhausentlassungsberichte
- Medikamentenliste (aktueller Medikationsplan vom Hausarzt)
- Hilfsmittelverzeichnis – welche Pflegehilfsmittel werden bereits genutzt?
- Vorhandene Gutachten – vom Hausarzt oder früheren Begutachtungen
Tipp: Bitten Sie eine Vertrauensperson, bei der Begutachtung dabei zu sein. Pflegebedürftige neigen dazu, ihre Einschränkungen vor Fremden herunterzuspielen. Eine zweite Person – Angehöriger, Nachbar oder Berater vom Pflegestützpunkt – kann den Alltag realistischer schildern.
Die MD-Begutachtung — so läuft sie ab
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist das Herzstück des Pflegegrad-Antrags. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet deren Selbstständigkeit anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Das NBA umfasst 64 Kriterien in sechs Modulen.
Die 6 Module des NBA im Überblick
| Modul | Was geprüft wird | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Fortbewegen, Treppensteigen, Umsetzen, Positionswechsel | 10 % |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erkennen von Personen, Entscheidungen treffen, Kommunikation | 15 %* |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Unruhe, Aggression, Ängste, Wahnvorstellungen, Abwehrverhalten | 15 %* |
| 4. Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang | 40 % |
| 5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen | Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel, Therapie | 20 % |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens | Tagesablauf, soziale Kontakte, Beschäftigung, Ruhen | 15 % |
*Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit dem höheren gewichteten Punktwert in die Gesamtbewertung ein.
Punktegrenzen für die Pflegegrade
Der Gesamtpunktwert aus allen Modulen bestimmt den Pflegegrad. Die Skala reicht von 0 bis 100 Punkten:
| Pflegegrad | Punktebereich | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung mindestens zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Beschönigen Sie nichts – zeigen Sie den Alltag, wie er wirklich ist. Der Gutachter soll einen realistischen Eindruck des Pflegebedarfs bekommen. Demonstrieren Sie ruhig, wo Hilfe nötig ist.
Wie lange dauert es?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagennach Antragseingang über den Pflegegrad zu entscheiden. Diese Frist ist in § 18 Abs. 3 SGB XI geregelt und umfasst den gesamten Prozess.
Die 25-Arbeitstage-Frist im Detail
| Phase | Zeitraum |
|---|---|
| Antrag geht bei der Pflegekasse ein | Tag 0 (Fristbeginn) |
| Pflegekasse beauftragt den MD | Wenige Tage |
| MD vereinbart Termin und führt Begutachtung durch | Innerhalb von ca. 20 Arbeitstagen |
| Bescheid der Pflegekasse | Spätestens Tag 25 (Arbeitstage) |
Was passiert bei Fristüberschreitung?
Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, steht dem Antragsteller eine Entschädigung von 70 Euro pro angefangener Woche der Fristüberschreitung zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Die Pflegekasse sollte diese Zahlung automatisch leisten. Tut sie es nicht, fordern Sie sie schriftlich ein.
Verkürzte Fristen in besonderen Situationen
- Krankenhausaufenthalt oder Reha: Wird der Antrag im Krankenhaus oder in der Reha gestellt und ist eine häusliche Versorgung nötig, gilt eine verkürzte Frist von einer Woche
- Hospiz oder Palliativversorgung: Bei Anträgen im Zusammenhang mit Hospizversorgung muss die Entscheidung ebenfalls innerhalb von einer Woche fallen
Pflegegrad beantragen als Angehöriger
Häufig stellen nicht die Betroffenen selbst den Antrag, sondern pflegende Angehörige. Das ist ausdrücklich erlaubt und in der Praxis der Regelfall. Was Sie als Angehöriger beachten müssen:
Vollmacht — wann und wie?
Die Pflegekasse akzeptiert Anträge von Angehörigen in der Regel auch ohne formale Vollmacht – ein Anruf „Ich beantrage für meine Mutter einen Pflegegrad" reicht oft aus. Für den weiteren Verlauf und besonders für Widersprüche oder Leistungswahl benötigen Sie aber eine schriftliche Vollmacht.
Eine einfache Vollmacht genügt. Sie muss enthalten:
- Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Umfang der Vollmacht (z.B. „Vertretung in allen Angelegenheiten der Pflegeversicherung")
- Datum und Unterschrift der pflegebedürftigen Person
Bei Demenz oder fehlender Geschäftsfähigkeit muss ein gesetzlicher Betreuer beim Betreuungsgericht bestellt werden. Der Betreuer kann dann den Antrag ohne zusätzliche Vollmacht stellen.
Tipp: Formloser Antrag sichert das Datum
Der formlose Antrag ist einer der wichtigsten Tipps bei der Pflegegrad-Beantragung. Sie brauchen keine Formulare, keine Unterlagen, keine Gutachten – ein Anruf bei der Pflegekasse mit dem Satz „Ich beantrage Pflegeleistungen" reicht.
Warum das so wichtig ist:Ab dem Tag des formlosen Antrags laufen alle Fristen. Pflegeleistungen werden rückwirkend ab diesem Tag gewährt (§ 33 SGB XI). Wer also zwei Wochen wartet, bis alle Unterlagen zusammen sind, verliert zwei Wochen Leistungsanspruch.
Mustertext für den formlosen Antrag
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer]. Ich bitte um Zusendung der Antragsformulare und um Einleitung des Begutachtungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]"
Senden Sie den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail (Screenshot als Nachweis). So haben Sie einen Beweis für das Antragsdatum. Bei telefonischer Antragstellung lassen Sie sich das Eingangsdatum schriftlich bestätigen.
Häufige Fragen zum Pflegegrad beantragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie beantragen einen Pflegegrad bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Ein formloser Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben genügt. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss der Bescheid vorliegen.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Den Antrag können die pflegebedürftige Person selbst, Angehörige mit Vollmacht, gesetzliche Betreuer oder bevollmächtigte Dritte stellen. Auch Pflegestützpunkte helfen kostenlos bei der Antragstellung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden. Bei Fristüberschreitung steht dem Antragsteller nach § 18 Abs. 3b SGB XI eine Entschädigung von 70 Euro pro angefangener Woche zu.
Kann man einen Pflegegrad formlos beantragen?
Ja, der Erstantrag kann formlos gestellt werden – telefonisch, per E-Mail oder Brief. Das Datum des formlosen Antrags ist entscheidend: Ab diesem Tag laufen die Fristen und Leistungen werden rückwirkend gewährt.
Was prüft der Medizinische Dienst bei der Begutachtung?
Der MD bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität (10 %), kognitive Fähigkeiten (15 %), Verhaltensweisen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Krankheitsumgang (20 %) und Alltagsgestaltung (15 %). Der Gesamtpunktwert (0–100) bestimmt den Pflegegrad.
Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegrad-Antrag?
Für den formlosen Erstantrag reichen Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer. Für die MD-Begutachtung sollten Sie ein Pflegetagebuch, ärztliche Befunde, Arztbriefe, Medikamentenliste und Krankenhausberichte bereithalten.
Ab wann bekomme ich Leistungen nach dem Pflegegrad-Antrag?
Pflegeleistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt (§ 33 SGB XI). Je früher Sie den formlosen Antrag stellen, desto eher beginnt Ihr Leistungsanspruch – auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet.
Zusammenfassung
Einen Pflegegrad zu beantragen ist einfacher, als viele denken. Der Erstantrag ist formlos – ein Anruf bei der Pflegekasse reicht. Nach der Begutachtung durch den MD mit sechs Modulen (NBA-Punktesystem, 0–100 Punkte) erhalten Sie den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen. Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Hilfen zu. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 Euro monatlich bereits beantragt haben. Und bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125 Euro zu.
Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht oder wie Sie einen Widerspruch einlegen: Unsere Expertensuche bringt Sie mit Beratern zusammen, die Ihre Situation kennen.
Quellen und Hinweise
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (NBA-Punktesystem)
- § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (25-Arbeitstage-Frist)
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (Leistungsbeginn ab Antragstellung)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftig: Was nun?
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
