Kurzantwort:Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt. Die Skala reicht von GdB 20 bis GdB 100 in Zehnerschritten. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX.
- GdB 20-40: anteiliger Steuerfreibetrag, kein Schwerbehindertenausweis
- GdB 50: Schwellenwert — Schwerbehinderung + Ausweis + Hauptvorteile
- GdB 60-90: höhere Steuerfreibeträge, Merkzeichen meist möglich
- GdB 100: max. Steuerfreibetrag 2.840 €, meist Merkzeichen aG/H
Hinweis: Bei mehreren Erkrankungen werden die Einzel-GdB nicht addiert — Details im Abschnitt zur Mehrfachbehinderung.
Was ist der Grad der Behinderung?
Der Grad der Behinderung (GdB) drückt aus, wie sehr die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch gesundheitliche Einschränkungen beeinträchtigt ist. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und ist die Basis für alle Schwerbehinderten-Vorteile.
Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 1 SGB IX in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) — speziell deren Anlage 2, die für jede Erkrankung Punkte-Spannen vorgibt. Wer noch nicht weiß, wie der Antrag auf Schwerbehinderung läuft, findet hier die komplette Anleitung.
Wichtige Schwellen: GdB 30 ermöglicht eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten. Ab GdB 50 ist man schwerbehindert. Ab GdB 70-80 sind viele Merkzeichen möglich. GdB 100 ist die höchste Stufe.
GdB-Tabelle 20 bis 100 — alle Stufen mit Beispielen
Die folgende Tabelle zeigt typische Erkrankungen pro GdB-Stufe. Die genaue Einordnung hängt vom individuellen Schweregrad ab — der Gutachter ordnet die Schwere innerhalb der VersMedV-Spanne ein.

| GdB | Schweregrad | Beispiele Erkrankungen | Steuerfreibetrag/Jahr | Status |
|---|---|---|---|---|
| 20 | Leicht | Diabetes ohne Insulin, leichte Depression, Tinnitus mittel | 384 € | Behinderung |
| 30 | Leicht-mittel | Asthma mittel, Migräne häufig, mittelschwere Arthrose | 620 € | Behinderung (Gleichstellung möglich) |
| 40 | Mittel | Diabetes mit Insulin (4× tgl. messen), Epilepsie selten | 860 € | Behinderung (Gleichstellung möglich) |
| 50 | Mittel-schwer | Diabetes mit Insulin (instabil), Krebs erste 5 Jahre, Herzinfarkt mit Folgen | 1.140 € | Schwerbehinderung |
| 60 | Schwer | Schwere Depression, mittelschwere Herzinsuffizienz, MS mit Symptomen | 1.440 € | Schwerbehinderung |
| 70 | Schwer | Lungenemphysem schwer, COPD Stadium III, Querschnitt unterhalb Brust | 1.780 € | Schwerbehinderung |
| 80 | Schwerst | Krebs metastasiert, Niereninsuffizienz dialysepflichtig, MS schwer | 2.120 € | Schwerbehinderung (Merkzeichen B möglich) |
| 90 | Schwerst | Demenz mittel-schwer, Querschnitt oberhalb Brust, schwere Sehbehinderung | 2.460 € | Schwerbehinderung (Merkzeichen aG/H möglich) |
| 100 | Maximal | Demenz schwer, Blindheit, Tetraplegie, Multimorbidität schwerst | 2.840 € | Schwerbehinderung (Merkzeichen aG/H/Bl) |
Wichtig: Die Beispiele sind Orientierungen — die individuelle Einordnung kann je nach Schwere abweichen. Diabetes mit Insulin kann je nach Stoffwechsel-Stabilität zwischen GdB 40 und 50 liegen. Krebs erhält für die ersten 5 Jahre nach Diagnose meist GdB 50-80 (Heilungsbewährungs-Phase).
Wie wird bei mehreren Erkrankungen gerechnet?
Eine der häufigsten Missverständnisse: Bei mehreren Erkrankungen werden die Einzel-GdB NICHT addiert. Stattdessen bewertet der Gutachter das Gesamtbild der Beeinträchtigung.
Faustregel: Der höchste Einzel-GdB bildet die Basis. Weitere Erkrankungen heben den Gesamt-GdB meist um 10 bis 20 Punkte an — selten um mehr. Manche Erkrankungen erhöhen den Gesamt-GdB gar nicht, wenn sie sich inhaltlich überlappen mit bereits bewerteten Beeinträchtigungen.
Beispiel-Rechnung:
| Einzel-Erkrankung | Einzel-GdB | Beitrag zum Gesamt-GdB |
|---|---|---|
| Diabetes mit Insulin (Basis) | 40 | 40 (höchster Einzelwert) |
| Knie-Arthrose mittelschwer | 30 | +10 (eigenständige Beeinträchtigung) |
| Tinnitus mittel | 20 | 0 (zu gering bei vorhandenem Hauptbild) |
| Gesamt-GdB | — | 50 (Schwerbehinderung) |
Wer also Diabetes (40) + Arthrose (30) + Tinnitus (20) hat, erreicht meist einen Gesamt-GdB von 50 — nicht 90 wie eine einfache Addition ergeben würde. Diese Bewertung ist im § 152 SGB IX und in der VersMedV geregelt.
Welche Vorteile bringt welcher GdB?
Die Vorteile steigen stufenweise mit dem GdB. Die wichtigsten Schwellen:
- GdB 20:Anteiliger Steuerfreibetrag (384 €) nach § 33b EStG. Kein Schwerbehindertenausweis, keine besonderen Arbeitsrechte.
- GdB 30: Steuerfreibetrag 620 €. Auf Antrag Gleichstellung mit Schwerbehinderten bei der Agentur für Arbeit möglich — bringt Kündigungsschutz.
- GdB 40: Steuerfreibetrag 860 €. Gleichstellung weiterhin möglich.
- GdB 50: Hauptpaket — alle Schwerbehinderten-Rechte (Steuerfreibetrag 1.140 €, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub 5 Tage, frühere Altersrente).
- GdB 60-70: Höhere Steuerfreibeträge (1.440 € bzw. 1.780 €). Merkzeichen G (gehbehindert) oft möglich — siehe Merkzeichen G erklärt.
- GdB 80: Steuerfreibetrag 2.120 €. Merkzeichen B (Begleitperson nötig) oft möglich. Mehr KFZ-Vorteile.
- GdB 90: Steuerfreibetrag 2.460 €. Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder H (hilflos) bei entsprechender Erkrankung möglich.
- GdB 100: Maximaler Steuerfreibetrag 2.840 €. Komplette KFZ-Steuerbefreiung bei aG/H/Bl. Lebenslange Rundfunkbeitragsbefreiung mit Merkzeichen RF.
Merkzeichen — die Zusatzkennzeichen
Über den GdB hinaus können sieben Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie geben zusätzliche Rechte:
| Merkzeichen | Bedeutung | Voraussetzung | Hauptvorteil |
|---|---|---|---|
| G | gehbehindert | Gehstrecke unter 2 km in 30 Min. | ÖPNV-Freifahrt oder KFZ-Steuerermäßigung |
| aG | außergewöhnlich gehbehindert | Rollstuhl-Pflicht oder ähnlich | Behindertenparkausweis blau, KFZ-Steuerbefreiung |
| H | hilflos | Hilfe bei mehreren Verrichtungen täglich | Volle Steuerbefreiung KFZ, Pflege-Pauschbetrag |
| Bl | blind | Sehfähigkeit unter 2 % | Blindengeld, ÖPNV-Freifahrt |
| Gl | gehörlos | Taub bzw. nahezu taub | ÖPNV-Freifahrt |
| B | Begleitperson nötig | Hilfe in ÖPNV erforderlich | Begleitperson reist gratis |
| RF | Rundfunkbeitrag | Schwere Beeinträchtigung Mediennutzung | Reduzierter Rundfunkbeitrag (6,12 € statt 18,36 €) |
Häufige Streitpunkte beim GdB
Bestimmte Erkrankungen führen besonders oft zu Streit mit dem Versorgungsamt — meist weil die VersMedV-Spanne weit ist oder die Beweislage schwierig.
- Depression: Spanne GdB 30-100. Entscheidend ist die Schwere und die Behandlungsdauer. Ohne psychiatrisches Attest meist nur GdB 30-40, mit dokumentierter schwerer Episode oder mehreren Klinikaufenthalten oft GdB 50-70.
- Diabetes: Mit Insulin GdB 40-50 ist die Norm. GdB 50 nur bei instabiler Stoffwechsellage (häufige Hypoglykämien, dokumentierte Insulin-Anpassungen 4× täglich). Ohne Insulin meist nur GdB 20.
- Long Covid: Neue Krankheit ohne klare VersMedV-Einordnung. Versorgungsämter vergeben aktuell meist GdB 30-50, je nach Belastbarkeit. Widerspruch lohnt sich häufig.
- Tinnitus: Allein selten über GdB 30. Höher nur in Kombination mit dokumentierten psychischen Folgen (Schlafstörung, Depression).
GdB und Pflegegrad — getrennte Welten
GdB und Pflegegrad sind zwei unabhängige Verfahren. Wer einen Pflegegrad hat, ist nicht automatisch schwerbehindert — und umgekehrt. Aber:
- Pflegegrad 4 oder 5 ist starkes Indiz für GdB 80-100, weil die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit hoch ist.
- GdB 100 mit Merkzeichen H (hilflos) ist oft mit Pflegegrad 3-5 verbunden — beide bewerten ähnliche Beeinträchtigungen, nur aus anderer Perspektive.
- Beide Anträge können parallel laufen. Die Bescheide beeinflussen sich nicht direkt, aber die Befunde aus dem einen Verfahren stärken das andere.
Mehr zur Abgrenzung Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad erklärt der Vergleichs-Ratgeber.
FAQ — Häufige Fragen zur GdB-Tabelle
Wie wird der GdB festgelegt?
Der GdB wird vom ärztlichen Dienst des Versorgungsamts nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt. Die VersMedV listet für jede Erkrankung eine Punkte-Spanne. Der Gutachter wertet die ärztlichen Berichte aus und ordnet die individuelle Schwere innerhalb der Spanne ein. Eine eigene Untersuchung erfolgt selten.
Was ist der Unterschied zwischen GdB und GdS?
Beide Werte werden nach der gleichen VersMedV ermittelt und sind identisch. GdB (Grad der Behinderung) wird im Schwerbehindertenrecht nach SGB IX verwendet, GdS (Grad der Schädigungsfolgen) im sozialen Entschädigungsrecht (z.B. Opferentschädigung, Kriegsversorgung). Die Tabellen sind dieselben.
Kann mein GdB wieder gesenkt werden?
Ja, das Versorgungsamt kann eine Nachprüfung anordnen — meist nach 5 Jahren. Bei Heilungsbewährung (z.B. nach Krebs ohne Rezidiv) sinkt der GdB häufig. Eine Herabsetzung ist aber nur möglich, wenn sich die Beeinträchtigung wesentlich gebessert hat. Reine Behörden-Neubewertung ohne Veränderung ist unzulässig.
Was bringt ein GdB unter 50?
Bei GdB 20 bis 40 gibt es einen anteiligen Steuerfreibetrag (384 € bis 860 €). Außerdem ist ab GdB 30 eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich — was Kündigungsschutz und Lohnzuschüsse für den Arbeitgeber bringt. Ein Schwerbehindertenausweis wird aber erst ab GdB 50 ausgestellt.
Welche Merkzeichen gibt es zusätzlich zum GdB?
Sieben Merkzeichen sind möglich: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Bl (blind), Gl (gehörlos), B (Begleitperson nötig), RF (Rundfunkbeitragsbefreiung). Jedes Merkzeichen bringt zusätzliche Rechte — etwa KFZ-Steuerbefreiung bei aG/H/Bl oder ÖPNV-Freifahrt bei G/aG/H/Bl/Gl. Mehr Details im Merkzeichen-G-Ratgeber.
Wie hoch ist der GdB bei Krebs?
In der Heilungsbewährungs-Phase (5 Jahre nach Operation/Diagnose) wird meist GdB 50-80 vergeben — abhängig von Tumor-Art und Therapie. Brust-, Darm-, Lungen- und Prostatakrebs erreichen in den ersten 5 Jahren typischerweise GdB 50-70. Nach 5 Jahren ohne Rezidiv sinkt der GdB häufig — außer bei dauerhaften Folgen (Stoma, Chemo-Spätfolgen, Niereninsuffizienz).
Zusammenfassung
Der GdB reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Schwerbehindert ist man ab GdB 50. Die Vorteile steigen mit jeder Stufe — der Steuerfreibetrag von 384 € bei GdB 20 bis 2.840 € bei GdB 100. Bei mehreren Erkrankungen wird nicht addiert, sondern das Gesamtbild bewertet.
Wer den GdB für zu niedrig hält, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen — die Erfolgsquote liegt bei 30-40 %. Auch eine Höherstufung ist später möglich, wenn sich die Erkrankung verschlechtert (Verschlimmerungsantrag).
Weiterführend: Schwerbehinderung beantragen erklärt den Weg zum Ausweis. Schwerbehinderung 50 — Vorteile zeigt die wichtigsten Rechte ab GdB 50. Altersrente bei Schwerbehinderung erklärt den vorzeitigen Renteneintritt.
Quellen und Hinweise
- § 2 SGB IX — Behinderung und Schwerbehinderung
- § 33b EStG — Pauschbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen
- § 152 SGB IX — Feststellung des GdB
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) — Anlage 2: Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Schwerbehindertenrecht
- VersMedV Anlage 2 — Versorgungsmedizinische Grundsätze (BMAS)
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Steuerfreibeträge nach aktueller EStG-Fassung. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
