Kurzantwort: Der Hospiz-Aufenthalt ist 2026 für den Patienten kostenfrei. Die Finanzierung im Überblick:
- Krankenkasse: 95 % der Kosten nach § 39a SGB V (typischerweise 330-475 € pro Tag).
- Hospiz-Träger: 5 % aus Spenden, ehrenamtlicher Arbeit und Förderung.
- Patient/Familie: 0 € für die Hospiz-Versorgung selbst.
- Kinderhospize: 100 % über Krankenkasse (§ 39a Abs. 2 SGB V).
- Zusatz-Wünsche: 0-200 € pro Monat für Friseur, Kosmetik, eigenes Telefon (privat).
Wichtig: Voraussetzung für die Aufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung über fortgeschrittene, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung (typischerweise unter 6 Monaten).
Warum diese Frage so oft gestellt wird
„Was kostet ein Hospiz?" ist die häufigste Frage, die Hospiz-Vereine erhalten. Der Grund: Familien kennen die hohen Eigenanteile aus dem Pflegeheim (2.000-3.000 € pro Monat) und vermuten, dass das Hospiz noch teurer sei.
Das Gegenteil ist der Fall. Der Hospiz-Aufenthalt ist eine der wenigen Versorgungsformen im deutschen Gesundheits- system, bei denen der Patient nichts zuzahlen muss — und das, obwohl die täglichen Kosten höher sind als im Pflegeheim.
Möglich macht das eine Sonderregelung im § 39a SGB V, die aus den 1990er-Jahren stammt und seitdem schrittweise gestärkt wurde. Dieser Ratgeber zeigt im Detail, wie die Finanzierung funktioniert, was die Voraussetzungen sind und wo Zusatzkosten entstehen können.
Was kostet ein Hospiz wirklich pro Tag?
Die täglichen Vollkosten eines stationären Erwachsenen- hospizes liegen 2026 bei 350-500 € pro Tag. Die Höhe hängt ab von:
- Region und Bundesland
- Trägerschaft (kirchlich, kommunal, frei-gemeinnützig)
- Personalschlüssel
- Größe der Einrichtung (8-16 Betten ist Standard)
Davon trägt die Krankenkasse 95 % — also 330-475 € pro Tag. Den restlichen Betrag (rund 18-25 € pro Tag) trägt der Hospiz-Träger aus Spenden, ehrenamtlicher Arbeit und staatlicher Förderung.
Bei einem durchschnittlichen Aufenthalt von 21 Tagen bedeutet das: rund 7.350-10.500 € Gesamtkosten — vollständig getragen ohne Eigenanteil für den Patienten.
Die Finanzierung im Detail

§ 39a SGB V — die Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf Hospiz-Versorgung steht in § 39a Sozial- gesetzbuch V. Die Norm sieht zwei Varianten vor:
- Stationäre Hospiz-Versorgung (Abs. 1): Krankenkasse trägt 95 % der Kosten.
- Kinder- und Jugendhospiz-Versorgung (Abs. 2): Krankenkasse trägt 100 % der Kosten.
Voraussetzung: Es liegt eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium vor, die innerhalb überschaubarer Zeit zum Tod führt. Häusliche Versorgung muss ausgeschlossen sein.
Der tagesgleiche Bedarfssatz
Die Krankenkasse zahlt nicht für jede Einzelleistung, sondern einen Pauschalsatz pro Tag — den „tagesgleichen Bedarfssatz". Dieser wird zwischen Krankenkassen und Hospiz-Trägern für jede Einrichtung individuell verhandelt.
2026 liegen die Sätze typischerweise bei:
- Erwachsenenhospiz: 330-475 € pro Tag (95 % Krankenkasse).
- Kinderhospiz: 380-550 € pro Tag (100 % Krankenkasse).
Die 5 % Eigenanteil des Trägers
Warum übernimmt die Krankenkasse nicht 100 %? Die 5 %-Regel ist ein politischer Kompromiss aus den 1990er-Jahren: Der Hospiz-Träger soll einen eigenen Anreiz haben, Spenden einzuwerben und ehrenamtliche Strukturen aufzubauen.
Praktisch bedeutet das: jedes stationäre Hospiz braucht Spenden, um zu existieren. Die 5 % entsprechen rund 18-25 € pro Tag pro Patient — bei 12 Betten und 365 Tagen sind das rund 110.000 € pro Jahr, die ein Hospiz selbst einwerben muss.
Welche Kosten kommen NICHT auf die Familie zu?
Im Hospiz inkludiert (keine Zusatzkosten für die Familie):
- Unterkunft: Einzelzimmer mit eigenem Bad ist Standard.
- Verpflegung: Drei Mahlzeiten plus Zwischenmahlzeiten nach Wunsch.
- Pflege: Rund-um-die-Uhr-Pflege durch examinierte Pflegekräfte.
- Ärztliche Versorgung: Hospiz-Arzt oder Palliativ-Mediziner.
- Schmerztherapie und Medikamente: Palliative Medikation inkludiert.
- Psychosoziale Begleitung: Sozialarbeit, Seelsorge auf Wunsch.
- Trauerbegleitung für Angehörige: Oft über Monate nach dem Tod.
- Therapie-Angebote: Musiktherapie, Aromatherapie als Standard-Angebot.
Welche Zusatzkosten können entstehen?
Privatkosten entstehen nur für rein persönliche, nicht-pflegerische Wünsche. Realistischer Rahmen: 0-200 € pro Monat.
- Friseur und Fußpflege: Hospize organisieren oft Anbieter — Bezahlung privat (15-40 €/Behandlung).
- Kosmetik und Spa-Behandlungen als private Wohltat.
- Eigenes Telefon oder Mobilfunk-Karte wenn nicht über Hospiz-WLAN abgedeckt.
- Spezielle Verpflegungswünsche: eigenes Bier oder Wein, Lieblings-Schokolade, Wunschkost.
- Eintrittsgelder bei Ausflügen: manche Hospize organisieren Tagesausflüge.
- Persönliche Pflegeprodukte: spezielle Cremes, eigener Duft, individuelle Bettwäsche.
SAPV als Alternative zu Hause
Wer zu Hause sterben möchte und über eine tragfähige Familienstruktur verfügt, kann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V nutzen — die Krankenkasse trägt 100 % der Kosten.
Was die SAPV bietet:
- Palliativ-Ärztinnen und Palliativ-Pflegekräfte im 24-Stunden-Bereitschaftsdienst.
- Schmerztherapie und Symptomkontrolle nach Hospiz-Standard.
- Hausbesuche je nach Bedarf — auch nachts und am Wochenende.
- Beratung und psychosoziale Begleitung der Angehörigen.
Voraussetzung ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt und eine tragfähige häusliche Versorgung (Familie oder ambulanter Pflegedienst). Mehr Information siehe Ratgeber Sterben im Hospiz Nachteile.
Versorgungs-Optionen im Direktvergleich
| Versorgungsform | Wer zahlt? | Eigenanteil/Tag | Aufenthaltsdauer | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Stationäres Hospiz | Krankenkasse 95 %, Spenden 5 % | 0 € | Ø 21 Tage | Ärztl. Bescheinigung < 6 Monate Lebenserwartung |
| SAPV zu Hause | Krankenkasse 100 % | 0 € | Bis Lebensende | Ärztl. Verordnung + häusliche Versorgung |
| Palliativ-Station Krankenhaus | Krankenkasse | 10 €/Tag (max. 28 Tage/Jahr) | 7-14 Tage | Akut-Indikation Symptomkontrolle |
| Pflegeheim | Pflegekasse + Bewohner | 70-100 €/Tag (Eigenanteil) | Dauerhaft | Pflegegrad 2-5 |
| Kinderhospiz | Krankenkasse 100 % | 0 € | Bis 28 Tage/Jahr (auch in Aufenthalten) | Lebensverkürzende Erkrankung |
Wie beantrage ich einen Hospiz-Platz?
- Ärztliche Bescheinigung einholen: Der behandelnde Arzt (Hausarzt, Onkologe, Palliativ-Mediziner) stellt eine Verordnung nach § 39a SGB V aus. Diese bestätigt: nicht heilbare Erkrankung, fortgeschrittenes Stadium, häusliche Versorgung nicht mehr ausreichend.
- Antrag bei der Krankenkasse: Verordnung einreichen, Kostenübernahme-Antrag stellen. Die Krankenkasse genehmigt in der Regel innerhalb 1-3 Tage — bei akuten Fällen sofort.
- Hospiz aussuchen und Kontakt aufnehmen: Liste über den Pflegestützpunkt, Hospizverein vor Ort, Krankenkasse oder DHPV-Suchportal. Mehrere Hospize besuchen wenn möglich.
- Aufnahmeunterlagen einreichen: Krankenakte, ärztliche Bescheinigung, Versicherungs-Unterlagen, Patientenverfügung. Hospiz prüft Aufnahmefähigkeit.
- Aufnahmegespräch: Mit Patient (wenn möglich) und Familie. Klärt Wünsche, Ängste, organisatorische Punkte.
- Aufnahme: Nach Verfügbarkeit. In Großstädten Wartezeiten 2-6 Wochen üblich — bei akuter Notlage schneller.
Was ist mit Beihilfe und privater Krankenversicherung?
Privatversicherte: Die meisten Tarife erstatten Hospiz-Kosten nach § 39a SGB V vollständig — manchmal auch über den gesetzlichen Pauschalsatz hinaus. Vorab beim privaten Versicherer prüfen.
Beamte und Beihilfe: Die Beihilfeverordnung erstattet Hospiz-Kosten in der Regel zu den gleichen Sätzen wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Beihilfe- anteil typisch 50-70 %, restlicher Anteil über private Restkostenversicherung.
Kinder- und Jugendhospize — die Sonderregelung
Für lebensverkürzende Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen gilt eine erweiterte Regelung nach § 39a Abs. 2 SGB V:
- Krankenkasse trägt 100 % (keine 5 % Träger-Anteil).
- Aufnahme ab Diagnose, nicht erst in den letzten 6 Monaten.
- Bis zu 28 Tage pro Jahr, auch verteilt auf mehrere Aufenthalte.
- Familienangebote: Eltern und Geschwister können mitkommen, eigene Wohnbereiche.
- Psychosoziale Langzeit-Begleitung über viele Jahre, Trauerbegleitung nach dem Tod.
In Deutschland gibt es 2026 rund 19 Kinder- und Jugendhospize. Die Aufnahmevoraussetzungen sind weniger streng als bei Erwachsenen — schon eine Diagnose mit lebensverkürzendem Verlauf (z.B. schwere Stoffwechsel- erkrankung, neurodegenerative Erkrankung) reicht aus.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hospiz-Aufenthalt 2026?
Für den Patienten 0 €. Die Krankenkasse zahlt 95 % der tatsächlichen Kosten (330-475 € pro Tag), der Hospiz- Träger 5 % aus Spenden.
Wie funktioniert die Finanzierung?
Krankenkasse zahlt einen tagesgleichen Pauschalsatz an den Hospiz-Träger. Die Höhe wird zwischen Kassen und Trägern verhandelt — typisch 330-475 € pro Tag.
Wie lange darf man im Hospiz bleiben?
Keine starre Obergrenze. Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 21 Tage. Voraussetzung bleibt die palliative Versorgungsnotwendigkeit.
Welche Zusatzkosten kommen auf Familien zu?
0-200 € pro Monat für nicht-pflegerische Wünsche (Friseur, Telefon, Kosmetik, Spezialverpflegung).
Wie bekomme ich einen Hospiz-Platz?
Ärztliche Bescheinigung, Antrag bei der Krankenkasse, Hospiz aussuchen, Aufnahmeunterlagen einreichen. Wartezeit 2-6 Wochen typisch.
Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Palliativ-Station?
Palliativ-Station ist Krankenhaus-Abteilung für Akut- Behandlung, Hospiz ist eigenständige Einrichtung für die letzte Lebensphase.
Bekomme ich auch privatversichert ein Hospiz?
Ja — die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Hospiz-Kosten nach § 39a SGB V vollständig. Im Tarif prüfen.
Zusammenfassung
Hospiz-Kosten 2026: 0 € Eigenanteil für den Patienten. Krankenkasse trägt 95 % nach § 39a SGB V, Hospiz-Träger 5 % aus Spenden. Bei Kinderhospizen 100 % Krankenkasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.
SAPV (§ 37b SGB V) ist die häusliche Alternative — ebenfalls kostenfrei. Voraussetzung ist eine tragfähige Versorgungsstruktur zu Hause.
Bei Krisen: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (24/7, kostenfrei, anonym).
Weiterführend: Sterben im Hospiz Nachteile, Lebenserwartung bei Demenz, Demenz Sterbephase Anzeichen, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegegeld 2026, Krankenkassen-Übernahme 24-Stunden-Pflege, Pflegeheim-Kosten 2026.
Quellen und Hinweise
- § 39a SGB V — Stationäre Hospiz-Versorgung (Erwachsenen- und Kinderhospize)
- § 37b SGB V — Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a SGB V — Anspruch auf Palliativ-Versorgung
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG Hospiz)
- BMG — Palliativ- und Hospizversorgung
Stand: Mai 2026. Tagessätze 2026 nach DHPV-Erhebungen. Konkrete Konditionen bei Hospiz-Träger und Krankenkasse erfragen. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder palliativ-medizinische Beratung.
