Kurzantwort: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses definiert. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat – ohne Rezept, ohne Eigenanteil. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI.
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und kaufen Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen regelmäßig selbst? Dann zahlen Sie möglicherweise jeden Monat für Produkte, die Ihnen eigentlich zustehen. Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Pflegehilfsmittel die Pflegekasse bezahlt – und welche nicht.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die vollständige Liste aller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit Produktnummern und typischen Preisspannen. Sie erfahren, wie Sie die 42 Euro optimal nutzen und was der Unterschied zu technischen Pflegehilfsmitteln ist.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden. Sie sind für den einmaligen Gebrauch vorgesehen und schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegeperson vor Infektionen und Verunreinigungen.
Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis sind diese Produkte in der Produktgruppe 54 zusammengefasst. Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung).
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Monatlicher Höchstbetrag:42 Euro (seit Januar 2022, unverändert 2026)
- Voraussetzung:Pflegegrad 1–5 und häusliche Pflege
- Kein Rezepterforderlich – anders als bei Hilfsmitteln der Krankenkasse
- Kein Eigenanteil– die Pflegekasse trägt die Kosten vollständig
- Anspruch verfälltam Monatsende – keine Übertragung in den Folgemonat
Abgrenzung: Was gehört nicht dazu?
Nicht jedes Pflegeprodukt ist ein Pflegehilfsmittel im Sinne des Gesetzes. Duschgel, Shampoo, Bodylotion oder Inkontinenzprodukte fallen nichtunter Produktgruppe 54. Inkontinenzmaterial wird über die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) erstattet und benötigt ein ärztliches Rezept.
Die vollständige Liste aller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die folgende Tabelle zeigt alle Produkte der Produktgruppe 54, die von der Pflegekasse erstattet werden. Die Produktnummern stammen aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Die Preisspannen sind Richtwerte – tatsächliche Preise variieren je nach Hersteller und Anbieter.
| Produkt | Produktnummer | Typische Menge | Preisspanne | Erstattung |
|---|---|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (Nitril/Latex/Vinyl) | 54.99.01.1 | 100 Stück | 7–14 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| Händedesinfektionsmittel | 54.99.02.0 | 500 ml | 4–9 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| Flächendesinfektionsmittel | 54.99.02.0 | 500 ml | 5–11 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| Mundschutz (med. Gesichtsmasken) | 54.99.01.2 | 50 Stück | 5–12 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| FFP2-Masken | 54.99.01.2 | 10 Stück | 9–20 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| Bettschutzeinlagen (Einweg) | 54.45.01.0 | 25 Stück | 9–18 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| Bettschutzeinlagen (waschbar) | 54.45.01.0 | 1 Stück | 15–30 € | Ja, ggf. mit Zuzahlung |
| Schutzschürzen (Einweg) | 54.99.01.3 | 100 Stück | 9–16 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| Fingerlinge | 54.99.01.0 | 100 Stück | 6–10 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
| Schutzservietten / Einmallätzchen | 54.99.01.4 | 100 Stück | 7–14 € | Ja, bis 42 €/Mo. |
Preisspannen: Richtwerte basierend auf marktüblichen Anbieterpreisen, Stand April 2026. Es gibt keine amtlich festgelegte Preisliste der Pflegekassen für einzelne Produkte. Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54.
Tipp:Die 42 Euro gelten für alle Produkte zusammen – nicht pro Produkt. Sie können die Produkte frei kombinieren, solange der monatliche Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Technische Pflegehilfsmittel – der Unterschied

Neben den Verbrauchsprodukten gibt es technische Pflegehilfsmittel. Diese sind für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen und werden von der Pflegekasse bevorzugt leihweise überlassen. Beide Kategorien werden über § 40 SGB XI finanziert – aber mit unterschiedlichen Regeln.
| Merkmal | Zum Verbrauch (PG 54) | Technisch (PG 50–52) |
|---|---|---|
| Beispiele | Handschuhe, Desinfektion, Masken | Pflegebett, Rollator, Hausnotruf |
| Nutzungsdauer | Einmalgebrauch | Dauerhaft |
| Kostenerstattung | Bis 42 €/Monat (Pauschale) | Volle Kosten, bevorzugt Leihgabe |
| Zuzahlung | Keine | 10 %, max. 25 € pro Hilfsmittel |
| Rezept nötig | Nein | Nein (Antrag bei der Pflegekasse) |
| Produktgruppen | 54 | 50, 51, 52 |
Die technischen Produktgruppen im Überblick
- PG 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Pflegebett, Pflegebettenzubehör, Pflegeliegestühle
- PG 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene: Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen
- PG 52 – Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung: Hausnotrufsysteme, Sicherheitstechnik
Sie benötigen ein Hausnotrufsystem? In unserem Hilfsmittelportal finden Sie weitere Informationen zu technischen Pflegehilfsmitteln.
So nutzen Sie die 42 Euro optimal
Der monatliche Betrag von 42 Euro reicht für eine solide Grundausstattung. Entscheidend ist, dass Sie die Produkte wählen, die Sie tatsächlich brauchen – nicht die teuersten.
Beispiel-Zusammenstellung für 42 Euro
- Einmalhandschuhe, 100 Stück: ca. 8 €
- Händedesinfektionsmittel, 500 ml: ca. 6 €
- Flächendesinfektionsmittel, 500 ml: ca. 7 €
- Mundschutz, 50 Stück: ca. 7 €
- Bettschutzeinlagen, 25 Stück: ca. 12 €
Summe: ca. 40 €– innerhalb des monatlichen Höchstbetrags.
5 Tipps zur Zusammenstellung
- Bedarf ehrlich einschätzen: Wie oft wechseln Sie Handschuhe? Wie viele Bettschutzeinlagen brauchen Sie pro Woche?
- Produkte kombinieren:Nutzen Sie die vollen 42 Euro – der Betrag verfällt am Monatsende.
- Zusammenstellung anpassen: Bei den meisten Anbietern können Sie die Zusammenstellung monatlich ändern. Im Winter brauchen Sie vielleicht mehr Masken, im Sommer mehr Desinfektion.
- Anbieter nutzen statt selbst kaufen: Ein zugelassener Pflegebox-Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie haben keine Vorlagekosten und keinen Papierkram.
- Qualität prüfen: Nicht alle Handschuhe sind gleich. Nitril ist reißfester als Vinyl, aber auch teurer. Wählen Sie, was für Ihre Pflegesituation passt.
Tipp: Sie möchten Ihre persönliche Pflegebox zusammenstellen? In unserem Konfigurator wählen Sie die Produkte aus, die Sie brauchen – wir übernehmen den Rest.
Sie möchten wissen, was andere Anbieter liefern? In unserem Pflegebox-Anbietervergleich haben wir sieben Dienste unter die Lupe genommen. Und in unserem Ratgeber Pflegebox Inhalt erfahren Sie im Detail, welche Produkte in einer typischen Pflegebox stecken.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für alle Produkte der Produktgruppe 54 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Fingerlinge und Schutzservietten. Der Höchstbetrag liegt bei 42 Euro pro Monat. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und häusliche Pflege.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln?
Pflegehilfsmittelwerden von der Pflegekasse finanziert (SGB XI) und benötigen kein ärztliches Rezept. Hilfsmittelim Sinne der Krankenversicherung (SGB V) werden von der Krankenkasse bezahlt und brauchen ein Rezept vom Arzt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54) fallen unter die Pflegekasse. Technische Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle fallen unter die Krankenkasse.
Kann ich mir die Pflegehilfsmittel selbst kaufen?
Ja. Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der Apotheke, im Drogeriemarkt oder online kaufen und die Quittungen bei der Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet bis zu 42 Euro monatlich. Einfacher ist es, einen zugelassenen Anbieter zu beauftragen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. So entstehen Ihnen keine Vorlagekosten.
Sie möchten wissen, wie die Beantragung funktioniert? Unser Ratgeber Pflegebox beantragen erklärt den Prozess Schritt für Schritt.
Verfällt der monatliche Anspruch?
Ja. Die 42 Euro gelten pro Kalendermonat. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen oder in den nächsten Monat übertragen. Wenn Sie im März nur 20 Euro nutzen, verfallen die restlichen 22 Euro ersatzlos. Deshalb empfehlen wir, den Betrag jeden Monat voll auszuschöpfen.
Zusammenfassung
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege. Die Produkte sind in Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses definiert und umfassen Handschuhe, Desinfektionsmittel, Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
Wichtig: Der Betrag verfällt am Monatsende. Nutzen Sie ihn vollständig aus. Am einfachsten geht das über einen zugelassenen Anbieter, der Ihnen eine monatliche Pflegebox liefert und direkt mit der Kasse abrechnet.
Sie können Ihre Pflegebox jederzeit anpassen und den Anbieter wechseln – es gibt keine Vertragsbindung.
Quellen und Hinweise
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI. Produktliste: GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (rehadat-gkv.de). Fortschreibung der Produktgruppe 54 durch den GKV-Spitzenverband, zuletzt aktualisiert März 2025. Preisspannen: Marktübliche Anbieterpreise, Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
