Kurzantwort: Die Barmer Pflegekasse arbeitet über Versorgungsverträge nach § 78 SGB XI mit drei Hauptgruppen — Pflegehilfsmittel-Anbieter, Hausnotruf-Dienste und Pflegeeinrichtungen. Vertragspartner rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Versicherte zahlen nichts oder nur den gesetzlichen Eigenanteil.
- Pflegehilfsmittel PG 54: sanubi, curabox, Pflegekompass und weitere — 42 €/Monat
- Hausnotruf PG 52: Johanniter, Malteser, ASB, DRK — 25,50 €/Monat
- Pflegedienste: über 8.500 bundesweit, mit jeder Region abgedeckt
- Vertragspartner-Wechsel: jederzeit möglich, keine Mindest-Vertragsdauer
Wichtig: Vertragspartner sind nicht automatisch „besser“ — sie haben nur einen Direktvertrag mit der Barmer. Bei Nicht-Vertragspartnern müssen Sie vorstrecken und Quittungen einreichen.
Was ist ein Vertragspartner der Pflegekasse?
Ein Vertragspartner nach § 78 SGB XI ist ein zugelassener Leistungserbringer, der einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt:
- Welche Leistungen der Anbieter erbringen darf (Pflegehilfsmittel, Pflegedienste, Hausnotruf)
- Zu welchen Preisen abgerechnet wird (Pauschalen oder Einzelbeträge)
- Qualitätsstandards die einzuhalten sind (Personal, Räume, Erreichbarkeit)
- Abrechnungs-Modus — meist Direktabrechnung mit der Pflegekasse, ohne Vorfinanzierung durch Versicherte
Vorteil Vertragspartner: Sie müssen nichts vorfinanzieren, der Anbieter übernimmt die Antragstellung, Sie zahlen nur den ggf. gesetzlichen Eigenanteil. Bei Pflegehilfsmittel-Pauschalen (PG 54) und Hausnotruf bei Vertragspartnern oft sogar 0 € Eigenanteil.
Pflegehilfsmittel-Vertragspartner der Barmer (PG 54)
Für die Lieferung von Pflegehilfsmitteln (PG 54: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) hat die Barmer Direktverträge mit allen großen Pflegebox-Anbietern:

| Anbieter | Bundesweit? | Konfiguration | Liefer-Rhythmus |
|---|---|---|---|
| Pflegekompass | Ja (DTP-Pflege GmbH Berlin) | online individualisierbar | monatlich |
| sanubi | Ja | Standard- und Individual-Boxen | monatlich |
| curabox | Ja | Standard-Sets | monatlich |
| pflegebox.de | Ja | online | monatlich |
| Apotheken vor Ort | Teils | Vor-Ort-Beratung | monatlich |
Anmerkung: Alle in der Tabelle aufgeführten Anbieter sind Vertragspartner der Barmer Pflegekasse — die Auswahl liegt bei Ihnen. Konditionen und Lieferzuverlässigkeit lohnt zu vergleichen.
Hausnotruf-Vertragspartner der Barmer (PG 52)
Für Hausnotruf-Versorgung hat die Barmer mit den vier großen Hilfsorganisationen Verträge. Erstattung: 25,50 € pro Monat nach § 40 SGB XI, dazu einmaliger Anschluss-Zuschuss von 10,49 €.
- Johanniter-Unfall-Hilfe: bundesweit, größter Hausnotruf-Anbieter, Servicezentrale 24/7
- Malteser Hilfsdienst: bundesweit, christliche Trägerschaft, ortsnahe Helfer
- ASB (Arbeiter-Samariter-Bund): bundesweit, parteinahe Tradition, oft regional günstig
- DRK (Deutsches Rotes Kreuz): bundesweit, größtes Netz an Ehrenamtlichen für Notfälle vor Ort
- Caritas: regional in einigen Bundesländern als Vertragspartner
Bei Vertragspartnern: Sie zahlen nichts — die Barmer trägt die monatlichen 25,50 €, der Anbieter rechnet direkt ab. Bei manchen Anbietern fallen geringe Aufpreise für Premium-Geräte (Sturzsensor, GPS-Notruf unterwegs) an — meist 5-15 € extra pro Monat.
Pflegedienst-Vertragspartner der Barmer
Für ambulante Pflegedienste hat die Barmer Verträge mit über 8.500 Pflegediensten bundesweit. Die meisten Pflegedienste arbeiten mit allen großen Krankenkassen zusammen — der Vertragspartner-Status ist kein knappes Gut.
Über die Pflegedienst-Suche auf barmer.de können Sie nach Postleitzahl und gewünschten Leistungen filtern:
- Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Toilettengang)
- Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung)
- Hauswirtschaftliche Hilfe (Einkauf, Putzen, Wäsche)
- Verhinderungspflege (stundenweise Vertretung pflegender Angehöriger)
- Tagespflege und Kurzzeitpflege
Wie wechsele ich den Vertragspartner?
Ein Vertragspartner-Wechsel ist jederzeit möglich— keine Mindest-Vertragsdauer bei der Pflegekasse. Wie der Wechsel abläuft, hängt vom Bereich ab:
- Pflegehilfsmittel-Anbieter (PG 54): Sie melden sich einfach beim neuen Anbieter an. Dieser meldet den Wechsel an die Barmer. Der alte Anbieter wird automatisch abgemeldet, sobald der neue eine Lieferung anstößt. Faktisch null Aufwand für Sie.
- Hausnotruf-Anbieter (PG 52): Beim alten Anbieter schriftlich kündigen (meist 4 Wochen Kündigungsfrist), beim neuen einen Vertrag abschließen. Die Pflegekasse muss nicht informiert werden — der neue Anbieter meldet sich als Vertragspartner.
- Pflegedienst: Schriftliche Kündigung (Vertrag prüft Frist, meist 14 Tage). Gleichzeitig oder davor mit dem neuen Pflegedienst Versorgungsvertrag schließen. Wichtig: keine Versorgungslücke entstehen lassen.
Was tun, wenn der gewünschte Anbieter kein Vertragspartner ist?
Bei Nicht-Vertragspartnern haben Sie drei Optionen:
- Anbieter um Vertragsverhandlung bitten:Manche Anbieter haben einfach noch keinen Antrag gestellt. Bitten Sie den Anbieter, einen Versorgungsvertrag mit der Barmer zu schließen — das ist für ihn meist einfache Formalität.
- Selbst bezahlen und Quittungen einreichen:Bei Pflegehilfsmitteln können Sie die monatlichen 42 € Pauschale auch mit Quittungen vorfinanzieren. Funktioniert, ist aber umständlich.
- Vertragspartner suchen: Die meiste Zeit ist es einfacher, einen vergleichbaren Vertragspartner zu wählen. Die Liste auf barmer.de hilft beim Vergleich.
FAQ — Häufige Fragen zu Vertragspartnern der Barmer Pflegekasse
Wer sind die Vertragspartner der Barmer Pflegekasse?
Drei Gruppen: 1) Pflegehilfsmittel-Anbieter wie sanubi, curabox, Pflegekompass für PG 54 (42 €/Monat), 2) Hausnotruf-Anbieter wie Johanniter, Malteser, ASB, DRK für PG 52 (25,50 €/Monat), 3) ambulante und stationäre Pflegedienste — über 8.500 bundesweit.
Was ist § 78 SGB XI?
§ 78 SGB XI regelt die Versorgungsverträge der Pflegekassen mit Leistungserbringern. Nur Vertragspartner dürfen direkt mit der Pflegekasse abrechnen — bei Nicht-Vertragspartnern müssen Versicherte vorfinanzieren und Quittungen einreichen.
Kann ich den Pflegedienst wechseln?
Ja, jederzeit — solange der neue Pflegedienst Vertragspartner der Barmer ist. Schriftliche Kündigung beim alten (14 Tage Frist), neuer Vertrag mit dem nächsten. Die Pflegekasse muss nicht informiert werden.
Was ist der Unterschied zur Barmer Krankenkasse?
Krankenkasse zahlt Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Rollator, Hörgerät, Pflegebett — PG 01-50). Pflegekasse zahlt Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (Hausnotruf, Pflegebox, Bettschutz — PG 51-54). Beide unter dem Dach „Barmer“, aber rechtlich getrennt.
Wo finde ich die Vertragspartner-Liste online?
Auf barmer.de unter „Service → Pflegekasse → Vertragspartner finden“. Sortiert nach Bereich und Region. Alternativ Hotline 0800 33 30 044 (kostenfrei).
Muss ich der Barmer den Vertragspartner mitteilen?
Nein — bei Vertragspartnern läuft die Anmeldung automatisch über den Anbieter. Der Vertragspartner meldet sich bei der Barmer und beantragt Direktabrechnung. Sie unterschreiben nur den Anbieter-Vertrag.
Zusammenfassung
Die Barmer Pflegekasse hat Versorgungsverträge nach § 78 SGB XI mit den meisten relevanten Anbietern — Pflegebox-Diensten, Hausnotruf-Organisationen und Pflegediensten. Bei Vertragspartnern läuft die Abrechnung direkt, Sie zahlen nichts oder nur den gesetzlichen Eigenanteil.
Der Vertragspartner-Wechsel ist jederzeit möglich und meist unkompliziert — bei Pflegebox-Anbietern reicht oft die Anmeldung beim neuen, der Rest läuft automatisch. Die Vertragspartner-Liste auf barmer.de oder über die Hotline 0800 33 30 044 ist die zuverlässigste Quelle.
Weiterführend: Barmer Hilfsmittelkatalog 2026 zeigt die Krankenkassen-Seite. Barmer Pflegehilfsmittel-Liste listet alle PG-54-Produkte. Barmer Hausnotruf 2026 erklärt die PG-52-Konditionen.
Quellen und Hinweise
- § 78 SGB XI — Versorgungsverträge
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung
- Barmer — Pflegeversicherung
- § 78 SGB XI Gesetzestext
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch die Barmer Pflegekasse.
