Kurzantwort: Die Barmer Pflegekasse zahlt 2026 für den Hausnotruf einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euronach § 40 SGB XI sowie eine einmalige Installationspauschale von 10,49 Euro. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) und ein Vertragspartner der Barmer — die Barmer hat keinen eigenen Hausnotruf-Dienst.
- Zuschuss:25,50 €/Monat (§ 40 SGB XI)
- Installation:10,49 € einmalig
- Voraussetzung:mind. Pflegegrad 1 + Notrufbedarf
- Vertragspartner: Johanniter, Malteser, ASB, DRK, Caritas u.a. bundesweit
- Eigenanteil:bei Standard-Paketen häufig 0 €
- Bearbeitungszeit: typisch 1-3 Wochen
Wer bei der Barmer pflegeversichert ist, hört oft denselben Gedanken: „Wird die Pflegekasse den Hausnotruf bezahlen? Und wenn ja — wie geht das überhaupt?“ Die gute Nachricht: Der Hausnotruf-Zuschuss ist eine Standard-Leistung der Barmer Pflegekasse, gesetzlich geregelt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt das Geld — Routinevorgang, keine Sondergenehmigung.
Die etwas weniger gute Nachricht: Die Barmer hat selbst keinen Hausnotruf-Dienst. Sie wählen also einen externen Anbieter — und genau hier passieren die meisten Fehler beim Antrag. Wir erklären den Weg in vier sauberen Schritten, mit allem, was Sie wissen müssen, um den Zuschuss reibungslos zu bekommen.
Hat die Barmer einen eigenen Hausnotruf-Dienst?
Nein. Die Barmer Pflegekasse betreibt keinen eigenen Hausnotruf — und das ist bei keiner gesetzlichen Pflegekasse anders. Stattdessen arbeitet die Barmer im Vertragspartner-Modell: Sie schließt mit externen Hausnotruf-Anbietern Versorgungsverträge ab, und nur über diese Vertragspartner läuft der Zuschuss.
Das hat zwei wichtige Konsequenzen:
- Sie wählen den Anbieter selbst — aus einer Liste der Barmer-Vertragspartner. Es gibt keine Vorgabe „nehmen Sie den Anbieter X“.
- Wenn Ihr Wunsch-Anbieter kein Barmer-Vertragspartner ist:Sie zahlen die volle Grundgebühr selbst — der Zuschuss von 25,50 € entfällt. Deshalb: Vor Vertragsschluss prüfen!
Die Liste der Vertragspartner ändert sich nicht ständig, kann aber regional unterschiedlich sein. Verlässliche Auskunftsquellen: die Barmer-Webseite und die Hotline der Barmer Pflegekasse.

Vertragspartner der Barmer — wer ist gelistet?
Die Barmer arbeitet bundesweit mit allen großen Wohlfahrts- Trägern zusammen und mit vielen privaten Hausnotruf-Anbietern. Typische Vertragspartner sind:
Wohlfahrts-Träger (bundesweit)
- Johanniter-Unfall-Hilfe — bundesweit präsent, Pakete mit Vibby-Sensor und GPS-Option
- Malteser-Hilfsdienst — i-Care-System des Herstellers Tunstall, Reichweite bis 100 m draußen
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) — bundesweit, oft mit ehrenamtlicher Präsenz vor Ort
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK) — eines der größten Hausnotruf-Netze in Deutschland, viele lokale Kreisverbände
- Caritas — katholischer Wohlfahrtsverband, Hausnotruf häufig in Verbindung mit Pflegediensten
Private Anbieter
Daneben akzeptiert die Barmer in der Regel private Anbieter wie Vitakt, Libify und Hausnotruf24 — vorausgesetzt, der Anbieter ist im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet (Produktgruppe 52, Notrufsysteme) und hat einen Versorgungsvertrag mit der Barmer. Private Anbieter haben oft moderner gestaltete Technik und App-Anbindung, sind aber preislich häufig etwas teurer.
Wichtig: Vor Vertragsschluss mit einem Anbieter schriftlich bestätigen lassen, dass ein Versorgungsvertrag mit der Barmer besteht. Ein einfaches „Ja, das machen wir oft“ reicht nicht — fordern Sie eine schriftliche Bestätigung oder die Vertragspartner-Liste der Barmer.
Wie hoch ist der Barmer Hausnotruf-Zuschuss 2026?
Die Höhe des Zuschusses ist gesetzlich geregelt — über das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands — nicht von der Barmer einzeln festgelegt. Daraus folgt: Die Barmer zahlt 2026 exakt dieselben Beträge wie die AOK, die TK, die DAK oder jede andere gesetzliche Pflegekasse.
| Betrag | Frequenz | Rechtsgrundlage | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 25,50 € | monatlich | § 40 SGB XI | Grundversorgung, direkt an Anbieter |
| 10,49 € | einmalig | § 40 SGB XI | Installations-Pauschale |
| 306 € | pro Jahr | 25,50 € × 12 | Summe Jahres-Zuschuss |
| 0 € | monatlich | § 40 SGB XI | Eigenanteil bei Standard-Paket eines Vertragspartners |
Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52 (Notrufsysteme), Stand Mai 2026.
Wichtig zur Abrechnung:Sie zahlen die 25,50 € nichtselbst und reichen sie auch nicht ein. Der Anbieter rechnet direkt mit der Barmer ab — Sie sehen auf Ihrer Rechnung nur den Differenzbetrag. Bei vielen Wohlfahrts-Trägern liegt dieser Differenzbetrag bei 0 Euro für die Grundversorgung.
Welche Voraussetzungen verlangt die Barmer?
Die Barmer prüft drei Punkte:
- Versicherung bei der Barmer Pflegekasse — Sie sind dort gesetzlich versichert. Privat Versicherte haben separate Regeln und können nicht über die Barmer abrechnen.
- Anerkannter Pflegegrad— mindestens Pflegegrad 1 reicht aus. Wer noch keinen hat, beantragt ihn parallel. Mehr in unserem Ratgeber zum Hausnotruf bei Pflegegrad 1.
- Notrufbedarf — Sie leben allein, sind tagsüber lange allein zu Hause, haben ein hohes Sturzrisiko, chronische Erkrankungen oder eine vergleichbare Situation, in der ein Notruf nicht anderweitig abgesichert ist.
Was die Barmer NICHT verlangt:
- Eine ärztliche Verordnung — nicht nötig
- Ein bestimmtes Alter — der Pflegegrad reicht (auch unter 65 möglich)
- Einen Test durch den Medizinischen Dienst
- Einen finanziellen Bedürftigkeitsnachweis
Diese Klarheit ist wichtig: Manche Antragsteller glauben, sie müssten erst durch eine Hürde wie eine MDK-Begutachtung — das stimmt für den Hausnotruf nicht. Den allgemeinen Zuschuss-Überblick lesen Sie in unserem Ratgeber zum Hausnotruf-Zuschuss 2026.
So beantragen Sie den Hausnotruf bei der Barmer
Der Antrag bei der Barmer ist Standard-Verfahren und in den meisten Fällen unkompliziert. Hier die vier Schritte:
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad — mindestens Pflegegrad 1. Den prüfen Sie auf Ihrem letzten Pflegegrad-Bescheid. Falls kein Pflegegrad vorhanden ist, stellen Sie parallel einen Antrag beim Medizinischen Dienst — das geht zeitlich oft parallel zum Hausnotruf-Antrag.
Schritt 2: Vertragspartner der Barmer wählen
Aus der Vertragspartner-Liste einen Anbieter auswählen. Kriterien:
- Regionale Erreichbarkeit — gibt es einen Stützpunkt in Ihrer Stadt? Wie schnell ist der Außendienst-Mitarbeiter im Ernstfall vor Ort?
- Benötigte Zusatzleistungen — Schlüssel-Service? Sturzsensor? GPS-Mobilteil? Diese sind nicht im Zuschuss enthalten und werden je nach Anbieter unterschiedlich angeboten.
- Vertragsbedingungen — Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechte bei Todesfall.
Tipp: Lassen Sie sich von zwei bis drei Anbietern jeweils ein Angebot machen, vergleichen Sie die Zusatzleistungen. Den vollständigen Anbieter-Überblick finden Sie im Hausnotruf-Anbieter-Vergleich 2026.
Schritt 3: Antrag bei der Barmer Pflegekasse stellen
In den meisten Fällen übernimmt der gewählte Anbieter diese Formalie für Sie — Sie unterschreiben ein Antragsformular der Barmer, das der Anbieter direkt weiterleitet. Anlagen, die typisch beiliegen müssen:
- Pflegegrad-Bescheid (Kopie)
- Begründung für den Notrufbedarf (Alleinleben, Sturzrisiko, Erkrankung — meist 2-3 Sätze)
- Bei privater Anschrift: Anschrift, Kontaktpersonen, ggf. Vollmacht eines Angehörigen
Die Bearbeitungszeit bei der Barmer liegt typisch zwischen 1 und 3 Wochen. Bei höherem Pflegegrad oder eindeutiger Begründung oft schneller.
Schritt 4: Gerät installieren — Zuschuss läuft
Nach der Bewilligung kommt ein Techniker oder ehrenamtlicher Helfer zu Ihnen nach Hause, schließt die Basisstation an und übergibt den Funkfinger (Armband oder Halskette). Ein Probealarm sollte unbedingt durchgeführt werden, damit Sie wissen, wie es im Ernstfall funktioniert. Ab dann läuft der Zuschuss automatisch — die Barmer rechnet direkt mit dem Anbieter ab, ohne dass Sie weiter eingreifen müssen.
Welche Zusatzleistungen zahlt die Barmer nicht?
Der Pflegekassen-Zuschuss von 25,50 € deckt die Standard-Grundversorgung ab — also Funkfinger, Basisstation und 24/7-Servicezentrale. Folgende Zusatzleistungen sind nicht im Zuschuss enthalten und müssen selbst getragen werden:
- Schlüssel-Service / Schlüssel-Hinterlegung — typisch 4 bis 8 €/Monat
- Tageskontakt / Kontrollanruf— 10 bis 20 €/Monat
- Automatische Sturzerkennung— 5 bis 10 €/Monat
- Mobiler GPS-Notruf unterwegs— 25 bis 35 €/Monat (siehe Hausnotruf mobil mit GPS)
- Zweitsender für den Partner— separater Vertrag, ca. 25 €/Monat
Der Eigenanteil für diese Leistungen ist teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Mehr in Hausnotruf von der Steuer absetzen.
Was tun bei einer Ablehnung?
Ablehnungen sind die Ausnahme — kommen aber vor, wenn die Barmer keinen Notrufbedarf erkennt. Typische Gründe einer Ablehnung:
- Sie wohnen nicht allein, und die Pflegekasse sieht eine ausreichende Absicherung durch Angehörige
- Der Pflegegrad fehlt oder ist im Bescheid nicht klar
- Der gewählte Anbieter hat keinen Versorgungsvertrag mit der Barmer
- Formfehler im Antrag (fehlende Begründung, Pflegegrad-Bescheid nicht beigelegt)
Ihre Rechte bei Ablehnung:
- Widerspruch einlegen — innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids, schriftlich an die Barmer.
- Begründung nachreichen — bei Alleinlebenden: aktuelle Meldebescheinigung, bei Erkrankungen: kurze ärztliche Stellungnahme (auch wenn keine Verordnung nötig ist, hilft sie bei Widersprüchen).
- Anbieter prüfen lassen — bei Ablehnung wegen fehlendem Versorgungsvertrag: anderen Anbieter wählen.
- Pflegestützpunkt nutzen — bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Region kostenlose Beratung.
Hinweis zum Rechtsstand:Der Anspruch auf den Hausnotruf-Zuschuss ist gesetzlich gesichert nach § 40 SGB XI, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ablehnung trotz Voraussetzungs-Erfüllung muss begründet werden — Widerspruch ist Ihr Recht.
Häufige Fragen zum Barmer Hausnotruf
Wie hoch ist der Barmer Hausnotruf-Zuschuss 2026?
25,50 € pro Monat (§ 40 SGB XI) plus einmalig 10,49 € für die Installation. Identisch mit allen anderen gesetzlichen Pflegekassen.
Welche Anbieter sind Barmer-Vertragspartner?
Bundesweit: Johanniter, Malteser, ASB, DRK, Caritas und viele private Anbieter wie Vitakt, Libify und Hausnotruf24. Genaue Liste auf der Barmer-Webseite oder per Hotline erfragen.
Brauche ich Pflegegrad 2 für den Barmer-Zuschuss?
Nein. Pflegegrad 1 reicht aus. Der Hausnotruf ist eine der wenigen Pflegekassen-Leistungen, die nicht erst ab Pflegegrad 2 greifen.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Typisch 1 bis 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. Bei eindeutiger Begründung und höherem Pflegegrad oft schneller.
Kann ich den Anbieter später wechseln?
Ja. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (üblich 12 Monate) jederzeit möglich. Wichtig: Der neue Anbieter muss ebenfalls Barmer-Vertragspartner sein.
Was mache ich, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats nach Bescheid-Erhalt. Schriftlich an die Barmer. Begründung nachreichen — Alleinleben dokumentieren, ggf. ärztliche Stellungnahme zum Notrufbedarf beilegen. Pflegestützpunkt berät kostenlos.
Zusammenfassung
Die Barmer Pflegekasse zahlt 2026 für den Hausnotruf den gesetzlichen Zuschuss von 25,50 Euro pro Monat (§ 40 SGB XI) plus einmalig 10,49 Euro Installation. Voraussetzung: Pflegegrad 1+, Notrufbedarf, Anbieter mit Versorgungsvertrag der Barmer. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
Die Barmer hat keinen eigenen Hausnotruf-Dienst, sondern arbeitet im Vertragspartner-Modell mit bundesweit verbreiteten Anbietern (Johanniter, Malteser, ASB, DRK, Caritas und privaten Anbietern). Den Antrag stellen Sie meist über den gewählten Anbieter — die Bearbeitung dauert typisch 1 bis 3 Wochen. Bei Standard-Paketen liegt der Eigenanteil häufig bei 0 Euro. Bei Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats.
Quellen und Hinweise
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52 (Notrufsysteme)
- Barmer Pflegekasse — öffentliche Leistungsbeschreibungen (Stand Mai 2026)
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- Barmer — Anbieterseite
- GKV-Spitzenverband — Hilfsmittelverzeichnis
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen im Überblick
Stand Mai 2026. Alle Beträge nach § 40 SGB XI und Hilfsmittelverzeichnis. Pflegekompass empfiehlt keinen Anbieter im Speziellen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch die Barmer Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Bei Ablehnungen oder Sonderfällen ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.
