Ein Sturz verändert alles. Jeder dritte Mensch über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr – bei den über 80-Jährigen ist es sogar jeder Zweite. Was nach einer nüchternen Statistik klingt, bedeutet für Familien oft einen Wendepunkt: Ein Oberschenkelhalsbruch, ein Krankenhausaufenthalt, eine plötzlich veränderte Pflegesituation.

Die gute Nachricht: Viele Stürze lassen sich vermeiden. Mit gezielter Sturzprophylaxe können Sie das Sturzrisiko Ihres Angehörigen um bis zu 40 % senken. Dafür brauchen Sie kein medizinisches Fachwissen. Es reicht, die häufigsten Risiken zu kennen und Schritt für Schritt zu beseitigen. Die Pflegekasse unterstützt Sie dabei mit Zuschüssen von bis zu 4.180 €.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Stürze im Alter so gefährlich sind, wie Sie Stolperfallen erkennen, welche Bewegungsübungen helfen – und welche Kassenleistungen Ihnen zustehen.

Warum Stürze im Alter so gefährlich sind

Ein Sturz, der bei einem jüngeren Menschen nur eine Prellung hinterlassen würde, kann bei älteren Menschen schwere Folgen haben. Der Grund: Mit dem Alter nehmen Knochendichte, Muskelkraft und Reaktionsfähigkeit ab. Der Körper kann Stürze schlechter abfangen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In Deutschland kommt es jährlich zu rund 160.000 Oberschenkelhalsbrüchen (Hüftfrakturen) bei älteren Menschen. Die Folgen sind gravierend:

  • 25 % der Betroffenen werden nach einer Hüftfraktur dauerhaft pflegebedürftig.

  • 50 % erreichen nie wieder ihre vorherige Selbstständigkeit.

  • 12–24 % versterben innerhalb des ersten Jahres nach dem Bruch.

Die direkten Behandlungskosten betragen durchschnittlich 20.000 € pro Hüftfraktur. Insgesamt verursachen sturzbedingte Verletzungen in Deutschland jährlich Kosten von rund 2,5 Milliarden Euro. Doch die größten Kosten lassen sich nicht in Zahlen fassen: der Verlust an Lebensqualität, Selbstständigkeit und Sicherheitsgefühl.

Wichtig zu wissen:

Auch vermeintlich harmlose Stürze können ernste Folgen haben. Selbst wenn äußerlich nichts sichtbar ist, sollte nach jedem Sturz ärztlich abgeklärt werden, ob innere Verletzungen oder ein Bruch vorliegen.

Risikofaktoren erkennen: Was Stürze wahrscheinlich macht

Stürze passieren selten zufällig. In den meisten Fällen wirken mehrere Risikofaktoren zusammen. Je mehr Faktoren zutreffen, desto höher ist das Sturzrisiko. Die gute Nachricht: Viele dieser Faktoren lassen sich gezielt beeinflussen.

Körperliche Risikofaktoren

  • Muskelschwäche und Gleichgewichtsprobleme: Die häufigste Sturzursache. Bereits ab dem 30. Lebensjahr baut der Körper ohne gezieltes Training jährlich Muskelmasse ab. Im Alter beschleunigt sich dieser Prozess erheblich.

  • Sehprobleme: Eingeschränktes Sehen ist ein oft unterschätzter Risikofaktor. Gleitsichtbrillen können beim Treppengehen zu Fehleinschätzungen führen.

  • Schwindel und Kreislaufprobleme: Orthostatische Dysregulation (Schwindel beim Aufstehen) betrifft viele ältere Menschen, besonders nach längerem Liegen oder Sitzen.

  • Frühere Stürze: Wer bereits einmal gestürzt ist, hat ein deutlich höheres Risiko für weitere Stürze.

  • Inkontinenz: Der eilige Gang zur Toilette, besonders nachts, ist eine häufige Sturzsituation.

Medikamente als Risikofaktor

Bestimmte Medikamente erhöhen das Sturzrisiko erheblich. Dazu gehören Schlaf- und Beruhigungsmittel, blutdrucksenkende Medikamente, Antidepressiva, starke Schmerzmittel und entwässernde Medikamente (Diuretika). Besonders kritisch: die Einnahme von mehr als vier Medikamenten gleichzeitig (Polypharmazie). Sprechen Sie mit dem Hausarzt über eine regelmäßige Überprüfung der Medikation – häufig lassen sich Dosierungen anpassen oder Alternativen finden.

Umgebungsbedingte Risikofaktoren

Rund die Hälfte aller Stürze passiert zu Hause – also genau dort, wo sich Betroffene am sichersten fühlen. Die häufigsten Stolperfallen sind lose Teppiche und Teppichkanten, Kabel auf dem Boden, schlechte Beleuchtung (besonders nachts), rutschige Badezimmerböden, hohe Türschwellen und unpassendes Schuhwerk.

Der Teufelskreis der Sturzangst

Neben den körperlichen Folgen gibt es eine zweite, oft übersehene Gefahr nach einem Sturz: die Sturzangst (medizinisch: Post-Fall-Syndrom). Zwischen 25 und 50 % der älteren Menschen entwickeln nach einem Sturz eine ausgeprägte Angst vor dem nächsten Sturz. Bei Menschen, die bereits gestürzt sind, steigt dieser Anteil auf bis zu 70 %.

Diese Angst setzt einen gefährlichen Kreislauf in Gang:

Infografik: Der Teufelskreis der Sturzangst – pflegekompassmagazin.de

Das Ergebnis: Genau das Verhalten, das Betroffene vor Stürzen schützen soll – weniger Bewegung – erhöht paradoxerweise das Sturzrisiko. Isolation, Einsamkeit und Depression kommen oft hinzu.

Der wichtigste Schritt aus diesem Kreislauf: Bewegung gezielt wieder aufbauen, die Wohnung sicherer machen und mit Hilfsmitteln arbeiten, die Sicherheit geben. So wächst das Vertrauen in den eigenen Körper Schritt für Schritt zurück.

Tipp für Angehörige:

Nehmen Sie die Sturzangst Ihres Angehörigen ernst. Sätze wie „Stell dich nicht so an“ helfen nicht. Besser: Gemeinsam kleine Schritte planen. Zum Beispiel jeden Tag eine kurze Runde durch die Wohnung gehen – mit Haltegriff oder Rollator als Sicherheit.

Wohnraumanpassung: Stolperfallen beseitigen, Raum für Raum

Die Wohnung sturzsicher zu machen, ist eine der wirksamsten Maßnahmen der Sturzprophylaxe. Oft reichen schon kleine Veränderungen, um das Risiko deutlich zu senken. Gehen Sie am besten jeden Raum systematisch durch – idealerweise gemeinsam mit einer Pflegeberatung.

Infografik: Checkliste Wohnung sturzsicher machen – pflegekompassmagazin.de

Gut zu wissen: Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme – wenn sich die Pflegesituation verändert, kann er erneut beantragt werden. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich.

Bewegung und Gleichgewichtstraining: Die wirksamste Sturzprävention

Studien zeigen: Gezieltes Kraft- und Gleichgewichtstraining kann das Sturzrisiko um 23–40 % senken. Damit ist Bewegung die wirksamste einzelne Maßnahme der Sturzprophylaxe. Und das Beste: Es ist nie zu spät, damit anzufangen. Selbst bei hochbetagten Menschen lässt sich Muskelkraft und Gleichgewicht spürbar verbessern.

Einfache Übungen für zu Hause

Die folgenden Übungen eignen sich auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Wichtig: Immer in der Nähe einer Halteoption (Stuhl, Tisch, Wand) üben.

  • Aufstehübung: Vom Stuhl aufstehen und hinsetzen, ohne die Hände zu benutzen. 5–10 Wiederholungen. Stärkt die Oberschenkelmuskulatur.

  • Einbeinstand: Auf einem Bein stehen, am Stuhl festhalten. 10–30 Sekunden pro Seite. Trainiert das Gleichgewicht.

  • Fersenstand und Zehenstand: Im Wechsel auf die Fersen und auf die Zehenspitzen stellen. 10 Wiederholungen. Kräftigt die Unterschenkelmuskulatur.

  • Tandemstand: Einen Fuß direkt vor den anderen setzen (Ferse an Zehen). 10–30 Sekunden halten. Verbessert die Balance.

  • Seitliches Beinheben: Am Stuhl festhalten, ein Bein seitlich anheben und langsam absenken. 10 Wiederholungen pro Seite.

Empfehlung: Zwei- bis dreimal pro Woche jeweils 15–20 Minuten trainieren. Ideal in Kombination mit täglicher Bewegung wie Spazierengehen oder Treppensteigen.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema Muskelerhalt im Alter finden Sie hier: Muskelabbau vorbeugen in der Pflege.

Tipp der Woche:

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Präventionskursen (z. B. Sturzprävention, Gleichgewichtstraining). Viele Kassen übernehmen die Kosten zu 80–100 %. Auch kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI bieten praktische Anleitungen.

Hilfsmittel zur Sturzprävention

Neben Wohnraumanpassung und Bewegung spielen Hilfsmittel eine wichtige Rolle bei der Sturzprophylaxe. Viele davon werden von der Pflege- oder Krankenkasse bezuschusst oder vollständig übernommen.

  • Gehhilfen: Rollator, Gehstock oder Unterarmgehstütze – vom Arzt verordnet, zahlt die Krankenkasse (bis auf 10 € Zuzahlung). Wichtig: Regelmäßig die Einstellung prüfen lassen.

  • Haltegriffe: Im Bad, am WC, im Flur. Montage oft im Rahmen der Wohnraumanpassung (Zuschuss bis 4.180 €). Stabil verschraubt, nicht nur geklebt.

  • Hüftprotektoren: Spezielle Schutzhüllen für den Oberschenkelhals. Besonders sinnvoll bei hohem Sturzrisiko. Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.

  • Antirutschmatten: Für Badewanne, Dusche und vor dem Waschbecken. Günstig, aber sehr wirksam.

  • Hausnotruf: Ein Knopfdruck genügt, um im Notfall Hilfe zu rufen. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Grundgebühr von 25,50 €/Monat.

  • Nachtlichter mit Bewegungssensor: Beleuchten den Weg zur Toilette automatisch. Reduzieren nächtliche Stürze deutlich.

  • Festes Schuhwerk: Rutschfeste Sohle, fester Halt, geschlossene Ferse. Offene Pantoffeln und Socken auf glattem Boden sind eine der häufigsten Sturzursachen.

Kassenleistungen und Zuschüsse: Was Ihnen zusteht

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen für die Sturzprävention zustehen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kassenleistungen:

Leistung

Betrag

Voraussetzung

Rechtsgrundlage

Wohnraumanpassung

Bis 4.180 € je Maßnahme

Ab Pflegegrad 1

§ 40 SGB XI

Pflegehilfsmittel (Verbrauch)

42 € / Monat

Ab Pflegegrad 1

§ 40 SGB XI

Hausnotruf (Grundgebühr)

25,50 € / Monat

Ab Pflegegrad 1

§ 40 SGB XI

Entlastungsbetrag

131 € / Monat

Ab Pflegegrad 1

§ 45b SGB XI

Technische Hilfsmittel

Auf Rezept, 10 € Zuzahlung

Mit ärztlicher Verordnung

Hilfsmittelverzeichnis

Entlastungsbudget (ab 07/2025)

3.539 € / Jahr (flexibel)

Ab Pflegegrad 2

§ 42a SGB XI neu

So beantragen Sie den Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme. Beschreiben Sie die geplante Veränderung und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen. Wichtig: Maßnahmen, die ohne vorherige Genehmigung begonnen wurden, werden oft nicht erstattet.

Praxis-Tipp:

Lassen Sie sich von einer Pflegeberatung unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und hilft Ihnen, alle zustehenden Leistungen auszuschöpfen. Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Was tun nach einem Sturz?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu einem Sturz kommen. Dann ist es wichtig, ruhig und richtig zu handeln.

Sofortmaßnahmen

  • Ruhe bewahren: Sprechen Sie den Gestürzten ruhig an. Fragen Sie, ob Schmerzen bestehen. Nicht sofort hochziehen.

  • Verletzungen prüfen: Kann die Person die Arme und Beine bewegen? Gibt es sichtbare Verletzungen, Schwellungen oder Fehlstellungen?

  • Bei Verdacht auf Bruch oder Kopfverletzung: Notruf 112 wählen. Die Person nicht bewegen.

  • Aufstehhilfe: Wenn keine schwere Verletzung vorliegt: über die Seitenlage zum Vierfüßlerstand, dann über einen stabilen Stuhl in den Stand kommen lassen. Nie an den Armen ziehen.

Nach dem Sturz

Auch wenn der Sturz harmlos erscheint: Lassen Sie Ihren Angehörigen zeitnah ärztlich untersuchen. Blutergüsse, innere Verletzungen und Haarrisse im Knochen sind äußerlich oft nicht erkennbar. Besonders bei Blutverdünnern (Marcumar, Eliquis etc.) können selbst leichte Stöße gefährliche innere Blutungen auslösen.

Dokumentieren Sie den Sturz: Wann, wo, wie ist er passiert? Gab es einen Auslöser? Diese Informationen helfen dem Arzt und unterstützen Sie bei der Ursachenanalyse für die weitere Prävention.

Häufige Fragen zur Sturzprophylaxe

Wie kann man Stürze im Alter am besten vermeiden?

Die drei wirksamsten Maßnahmen sind: regelmäßiges Kraft- und Gleichgewichtstraining (senkt das Risiko um bis zu 40 %), Beseitigung von Stolperfallen in der Wohnung und ärztliche Überprüfung der Medikamente (besonders bei Einnahme von mehr als vier Präparaten).

Welche Zuschüsse gibt es für Sturzprävention?

Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Haltegriffe, Rampen, bodengleiche Dusche), 25,50 €/Monat für den Hausnotruf und 42 €/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Gehhilfen und Hüftprotektoren werden über die Krankenkasse verordnet.

Wer zahlt Haltegriffe im Bad?

Haltegriffe fallen unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI). Ab Pflegegrad 1 erstattet die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Wichtig: Den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und einen Kostenvoranschlag beilegen.

Was tun, wenn ein älterer Mensch gestürzt ist?

Ruhe bewahren, nach Schmerzen und Verletzungen fragen, bei Verdacht auf Bruch den Notruf 112 wählen. Auch bei scheinbar harmlosen Stürzen: zeitnah ärztlich abklären lassen. Besonders bei Blutverdünner-Einnahme besteht Gefahr innerer Blutungen.

Was ist das Post-Fall-Syndrom?

Das Post-Fall-Syndrom beschreibt die Angst vor einem erneuten Sturz nach einem Sturzerlebnis. 25–50 % der älteren Menschen entwickeln diese Angst. Sie führt oft zu Bewegungsvermeidung, was paradoxerweise das Sturzrisiko weiter erhöht. Gezieltes Training und Hilfsmittel helfen, den Teufelskreis zu durchbrechen.

Fazit: Sturzprophylaxe schützt Selbstständigkeit

Sturzprophylaxe ist keine einmalige Aktion, sondern ein laufender Prozess. Die wichtigsten Bausteine sind: eine sichere Wohnung, regelmäßige Bewegung, passende Hilfsmittel und eine überprüfte Medikation. All das zusammen kann das Sturzrisiko Ihres Angehörigen deutlich senken – und damit seine Selbstständigkeit bewahren.

Fangen Sie mit einem konkreten Schritt an: Gehen Sie heute die Wohnung Raum für Raum durch. Identifizieren Sie die größten Stolperfallen. Und nutzen Sie die Zuschüsse, die Ihnen zustehen – dafür sind sie da.

Pflege ist anstrengend. Es ist in Ordnung, sich Unterstützung zu holen. Die Pflegeberatung hilft Ihnen kostenfrei – und Sie müssen das nicht alleine schaffen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Bundesgesundheitsministerium (BMG): Sturzprävention

Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege (DNQP, 1. Aktualisierung)

§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Robert Koch-Institut (RKI): Gesundheit im Alter – Sturzprävention

Cochrane Review: Exercise for preventing falls in older people (2019)

VdK-Pflegestudie 2022: Pflegeleistungen und Inanspruchnahme

Stand: März 2026  |  Pflegekompass – Dein Wegweiser für die Pflege

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