Wohnraumanpassung bei Pflege: Bis zu 4.180 € Zuschuss für den Umbau Ihres Zuhauses

Die Diagnose steht. Der Pflegegrad ist bewilligt. Und plötzlich wird klar: Die Wohnung, in der Sie oder Ihr Angehöriger seit Jahrzehnten leben, passt nicht mehr. Die Türen sind zu eng für den Rollator. Die Badewanne wird zur Stolperfalle. Die Treppe zum Obergeschoss ist ein tägliches Risiko.

Die gute Nachricht: Sie müssen deswegen nicht umziehen. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme – und dieser Zuschuss ist nicht einmalig. Dazu kommen Fördermittel der KfW, Landesprogramme und steuerliche Möglichkeiten. In Summe können Sie mehrere Tausend Euro an Unterstützung erhalten.

Dieser Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche Zuschüsse es gibt, was der Umbau typischerweise kostet, wie Sie den Antrag richtig stellen – und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen in der Wohnung oder im Haus, die das Leben mit Pflegebedürftigkeit erleichtern. Der Begriff stammt aus dem Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 4 SGB XI) und umfasst alles, was dazu beiträgt, dass die häusliche Pflege möglich bleibt oder spürbar erleichtert wird.

Konkret bedeutet das: Wenn ein Umbau eine der folgenden vier Voraussetzungen erfüllt, kann die Pflegekasse ihn bezuschussen:

  • Die Maßnahme macht die häusliche Pflege überhaupt erst möglich.

  • Sie erleichtert die Pflege erheblich.

  • Sie stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder her.

  • Sie verhindert eine Überlastung der pflegenden Person.

Wichtig ist hier: Es geht immer um fest installierte, bauliche Veränderungen – nicht um mobile Hilfsmittel wie Rollatoren oder Duschhocker. Ein Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder eine Türverbreiterung fallen darunter. Ein tragbarer Badewannenlifter hingegen gilt als Pflegehilfsmittel und wird über einen anderen Topf finanziert.

Gut zu wissen: Auch Mieter können den Zuschuss beantragen. Sie benötigen dafür die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Laut § 554a BGB hat jeder Mieter das Recht, bei berechtigtem Interesse bauliche Veränderungen zu verlangen.

Bis zu 4.180 Euro: Der Zuschuss der Pflegekasse im Detail

Seit Januar 2025 beträgt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (vorher: 4.000 Euro). Diesen Betrag können alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 beantragen – unabhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt.

Mehrfach beantragen – das wissen viele nicht

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, der Zuschuss sei eine einmalige Sache. Das stimmt nicht. Sie können den Zuschuss erneut beantragen, wenn sich die Pflegesituation verändert. Beispiele:

  • Der Pflegegrad wird höhergestuft.

  • Neue gesundheitliche Einschränkungen entstehen (z. B. Rollstuhlbedürftigkeit).

  • Die bisherigen Anpassungen reichen nicht mehr aus.

  • Ein Umzug in eine neue Wohnung wird nötig.

Das bedeutet konkret: Wurde vor zwei Jahren das Bad umgebaut und jetzt wird zusätzlich ein Treppenlift benötigt, können Sie erneut bis zu 4.180 Euro beantragen.

Sonderfall: Pflege-Wohngemeinschaft

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, erhält jede Person den Zuschuss. Bei einer Pflege-WG mit vier Bewohnern sind das bis zu 16.720 Euro für eine einzelne Maßnahme.

Alle Fördertöpfe im Überblick – und welche kombinierbar sind. © pflegekompassmagazin.de

Nicht nur die Pflegekasse: Alle Fördertöpfe auf einen Blick

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere Förderquellen, die Sie kennen sollten:

KfW-Programm 455-B: Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Die KfW fördert den barrierefreien Umbau mit einem direkten Zuschuss von bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen (10 % der Kosten) oder bis zu 6.250 Euro beim Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ (12,5 % von max. 50.000 Euro). Dieses Programm war 2025 ausgesetzt und kehrt voraussichtlich im Frühjahr 2026 mit 50 Millionen Euro Budget zurück.

Achtung: Die 50 Millionen Euro sind deutlich weniger als die 150 Millionen in früheren Jahren. Erfahrungsgemäß sind die Mittel oft innerhalb weniger Wochen vergriffen. Wer einen KfW-Zuschuss möchte, sollte seine Planung jetzt abschließen und den Antrag sofort nach Programmstart stellen.

KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen (Kredit)

Alternativ zum Zuschuss bietet die KfW einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dieses Programm ist über Ihre Hausbank beantragbar und sofort verfügbar. Es eignet sich vor allem für größere Umbauprojekte, bei denen der Zuschuss allein nicht reicht.

Landesförderungen und kommunale Programme

Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme für barrierefreien Wohnraum. Die Höhe und Bedingungen variieren stark – von zinslosen Darlehen bis zu direkten Zuschüssen. Ihre regionalen Wohnberatungsstellen (kostenlos!) kennen die Programme in Ihrer Gegend und helfen beim Antrag. Auch Pflegestützpunkte können hier weiterhelfen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für den barrierefreien Umbau können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit und entsprechende Rechnungen. Das lohnt sich besonders, wenn die Kosten den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen.

Kombinations-Regeln: Was geht zusammen?

Sie dürfen mehrere Förderungen kombinieren – aber nicht für denselben Rechnungsposten. Praktisch bedeutet das: Lassen Sie sich vom Handwerker getrennte Rechnungen ausstellen. Zum Beispiel: Die Pflegekasse übernimmt den Einbau der bodengleichen Dusche (4.180 Euro), die KfW fördert die Türverbreiterung und Schwellenentfernung als separaten Posten.

Nicht kombinierbar sind KfW-Zuschuss (455-B) und KfW-Kredit (159) für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich für eines der Programme entscheiden.

Was kostet der barrierefreie Umbau? Raum für Raum

Die Kosten für einen barrierefreien Umbau hängen stark vom Umfang ab. Manchmal reichen wenige Hundert Euro für Haltegriffe und Schwellenentfernung. Bei einer Komplettsanierung des Badezimmers können es 20.000 Euro und mehr werden.

Die folgende Übersicht gibt Ihnen eine realistische Orientierung:

Typische Kosten für barrierefreie Umbaumaßnahmen – Richtwerte inkl. Einbau. © pflegekompassmagazin.de

Badezimmer: Der häufigste und wichtigste Umbau

Das Bad ist der Raum, in dem die meisten Unfälle passieren – und in dem Barrierefreiheit am meisten bewirkt. Eine bodengleiche Dusche statt der hohen Badewanne, Haltegriffe neben Toilette und Waschbecken und ein rutschhemmender Boden können das Sturzrisiko massiv senken.

Mehr dazu, wie Sie Sturzrisiken in der Wohnung gezielt reduzieren, lesen Sie in unserem Ratgeber: Sturzprophylaxe in der häuslichen Pflege – So schützen Sie Ihren Angehörigen.

Für eine Komplettsanierung eines durchschnittlichen Badezimmers (ca. 6 m²) sollten Sie mit 8.000 bis 24.000 Euro rechnen. Entscheidend sind Raumgröße, Ausstattungswünsche und der bauliche Zustand. In Altbauten, wo Leitungen verlegt werden müssen, steigen die Kosten zusätzlich.

Tipp: Sie müssen nicht gleich das ganze Bad sanieren. Schon der Einbau einer bodengleichen Dusche (4.000–5.000 Euro) und einiger Haltegriffe (100–400 Euro) kann die Sicherheit enorm verbessern – und liegt im Rahmen des Pflegekassen-Zuschusses.

Treppen und Zugänge

Ein Treppenlift für eine gerade Treppe beginnt bei etwa 3.800 Euro. Bei kurvigen Treppen können es 8.000 bis 15.000 Euro werden. Auch hier: Der Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 Euro deckt bei einer geraden Treppe bereits einen Großteil der Kosten. Alternativen wie das Verlegen des Schlafzimmers ins Erdgeschoss können günstiger sein – und werden ebenfalls bezuschusst, wenn sie die Pflege erleichtern.

Wohnräume und Technik

Kleinere Maßnahmen wie Türschwellen entfernen (200–800 Euro pro Tür), Türen verbreitern (800–2.500 Euro) oder Lichtschalter auf rollstuhlfreundliche Höhe versetzen (150–400 Euro pro Stück) klingen unscheinbar, machen im Alltag aber einen enormen Unterschied. Auch ein Hausnotruf-System (25–50 Euro monatlich) gehört zu den Maßnahmen, die über die Pflegekasse finanziert werden können.

Zuschuss beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos – das heißt, es gibt kein vorgeschriebenes Formular. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail genügt. Trotzdem sollten Sie einige Punkte beachten, damit der Antrag reibungslos durchgeht.

Schritt 1: Bedarf feststellen

Bevor Sie Angebote einholen, lohnt sich ein Besuch bei Ihrer regionalen Wohnberatung. Diese ist in den meisten Kommunen kostenlos und wird oft von Wohlfahrtsverbänden oder Pflegestützpunkten angeboten. Die Berater kommen zu Ihnen nach Hause, schauen sich die Situation an und empfehlen konkrete Maßnahmen – priorisiert nach Dringlichkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen

Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachfirmen ein. Achten Sie darauf, dass die Betriebe Erfahrung mit barrierefreiem Umbau haben. Die Pflegekasse prüft, ob die Kosten angemessen sind – deutlich überhöhte Angebote können zur Ablehnung führen. Lassen Sie sich die Kosten für jede einzelne Maßnahme getrennt aufschlüsseln.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse

Das ist der entscheidende Punkt: Der Antrag muss VOR Baubeginn gestellt werden. Wenn Sie zuerst umbauen und dann den Antrag stellen, wird er abgelehnt. Ohne Ausnahme.

Ihr Antrag sollte enthalten: den Namen und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, eine Beschreibung der aktuellen Wohnsituation und der geplanten Maßnahmen, eine Begründung, warum der Umbau für die Pflege notwendig ist, sowie die Kostenvoranschläge.

Schritt 4: Prüfung und Genehmigung

Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit für die Bearbeitung. Wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) benötigt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. In der Praxis kann es manchmal schneller gehen, vor allem wenn die Begründung schlüssig ist und die Kostenvoranschläge vollständig vorliegen.

Schritt 5: Umbau durchführen

Erst nach der schriftlichen Genehmigung dürfen Sie mit dem Umbau beginnen. Bewahren Sie alle Rechnungen sorgfältig auf und dokumentieren Sie den Fortschritt am besten mit Fotos.

Schritt 6: Abrechnung einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Die Auszahlung erfolgt entweder direkt an Sie oder – nach Absprache – an den Handwerksbetrieb. Bei Kosten unter 4.180 Euro übernimmt die Kasse den vollen Betrag. Bei höheren Kosten tragen Sie die Differenz selbst.

Praxis-Tipp: Bündeln Sie möglichst mehrere Maßnahmen in einem Antrag, wenn sie zusammenhängen (z. B. Badumbau = Dusche + Haltegriffe + Bodenbelag). So nutzen Sie den Zuschuss optimal aus. Neue, spätere Maßnahmen können Sie separat beantragen.

Die 5 häufigsten Fehler beim Wohnungsumbau – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Umbau ohne vorherigen Antrag

Der mit Abstand häufigste Fehler. Wer erst umbaut und dann den Zuschuss beantragt, geht leer aus. Die Pflegekasse zahlt grundsätzlich nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Maßnahmen.

Fehler 2: Glauben, der Zuschuss sei einmalig

Ändert sich die Pflegesituation, können Sie erneut beantragen. Viele Familien verschenken Tausende Euro, weil sie denken, der Topf sei nach dem ersten Umbau erschöpft.

Fehler 3: Nur die Pflegekasse berücksichtigen

Die Pflegekasse ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Fördertopf. Wer die KfW-Programme, Landesförderungen und steuerliche Möglichkeiten übersieht, lässt Geld liegen.

Fehler 4: Keine Wohnberatung nutzen

Die kostenlose Wohnberatung ist Gold wert. Die Berater kennen die Förderlandschaft, können Prioritäten setzen und verhindern, dass Sie in Maßnahmen investieren, die sich als wenig wirksam erweisen. Die VdK-Erfahrung zeigt: Nach einer Beratung steigt die Nutzung von Entlastungsangeboten von 18 auf 82 Prozent.

Fehler 5: Nur an heute denken

Pflegesituationen verändern sich. Was heute noch mit einem Rollator funktioniert, kann morgen einen Rollstuhl erfordern. Planen Sie vorausschauend: Breitere Türen, ein größeres Bad oder Vorbereitung für einen späteren Treppenlift kosten bei gleichzeitigem Umbau deutlich weniger als bei einer nachträglichen Erweiterung.

Sonderfall Mietwohnung: Das sollten Mieter wissen

Auch als Mieter haben Sie das Recht, Ihre Wohnung barrierefrei anzupassen. § 554a BGB sichert Ihnen zu, dass der Vermieter bauliche Veränderungen genehmigen muss, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – und Pflegebedürftigkeit ist ein solches Interesse.

Allerdings gibt es Besonderheiten: Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Wohnung beim Auszug in den Originalzustand zurückversetzen. Bei einem Treppenlift im Gemeinschaftstreppenhaus kann eine Kaution vereinbart werden. Und die Kosten tragen grundsätzlich Sie als Mieter – dafür gibt es ja die Förderungen.

Wichtig für Mieter: Holen Sie die Zustimmung des Vermieters immer schriftlich ein, bevor Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Kasse kann die schriftliche Bestätigung verlangen. Bei Uneinigkeit mit dem Vermieter kann die Wohnberatung vermitteln.

Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung bei Pflege

Welchen Pflegegrad brauche ich für den Zuschuss?

Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den vollen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen. Die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab, sondern von den tatsächlichen Kosten der Maßnahme.

Kann ich den Zuschuss mehrfach bekommen?

Ja. Immer wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert, können Sie einen neuen Antrag stellen. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit. Ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erforderlich, sind es fünf Wochen.

Kann ich Pflegekasse und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja, aber für unterschiedliche Teile des Umbaus. Sie dürfen nicht denselben Rechnungsposten doppelt fördern lassen. Separate Rechnungen sind der Schlüssel.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründen Sie dabei genau, warum die Maßnahme für die Pflege notwendig ist. Oft hilft es, ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme der Wohnberatung beizufügen.

Fazit: Ihr Zuhause anpassen – damit es Ihr Zuhause bleibt

Ein barrierefreier Umbau kann den Unterschied machen zwischen einem Umzug ins Pflegeheim und einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden. Die finanzielle Unterstützung dafür ist da – bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse, dazu KfW-Zuschüsse und Landesförderungen.

Die drei wichtigsten Dinge, die Sie sich merken sollten:

  • Antrag immer VOR dem Umbau stellen – nachträglich zahlt die Kasse nicht.

  • Der Zuschuss ist nicht einmalig – bei veränderter Pflegesituation können Sie erneut beantragen.

  • Nutzen Sie die kostenlose Wohnberatung – sie kennt alle Fördertöpfe und hilft bei der Planung.

Sie möchten auch das Sturzrisiko in Ihrer Wohnung gezielt senken? Lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber: Sturzprophylaxe in der häuslichen Pflege.

Quellen und weiterlesen

• § 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

• KfW-Programm 455-B (Barrierereduzierung – Investitionszuschuss)

• KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen – Kredit)

• BMWSB – Altersgerechtes Wohnen (bmwsb.bund.de)

• VdK-Pflegestudie 2022 (Hochschule Osnabrück)

• DIN 18040-2 – Barrierefreies Bauen

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