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Pflegekompass

Aktualisiert am 17. Mai 2026

Pflegegrad-Höherstufung-Rechner 2026

Hat sich der Pflegebedarf erhöht? Schätzen Sie mit den Punkte-Schwellen nach § 15 SGB XI, wie weit Sie vom nächsthöheren Pflegegrad entfernt sind — und wie viel mehr Pflegegeld eine Höherstufung pro Monat und pro Jahr bedeuten würde.

Pflegegrad-Höherstufung-Rechner 2026

Schätzen Sie, wie weit Sie vom nächsthöheren Pflegegrad entfernt sind und wie viel mehr Pflegegeld eine Höherstufung bedeuten würde (Punkte-Schwellen nach § 15 SGB XI).

Welcher Pflegegrad ist aktuell anerkannt?

Grobe Selbsteinschätzung von 0 bis 100 — die echten Punkte ermittelt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung. Je höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, desto mehr Punkte.

50

Noch ~20 Punkte bis Pflegegrad 4

+ 201 €

mehr Pflegegeld pro Monat

Diese Differenz wäre möglich, wenn Sie Pflegegrad 4 erreichen (2.412 € pro Jahr).

Ihre Punkte auf der Pflegegrad-Skala

Schwellen nach § 15 SGB XI · Zielschwelle für Pflegegrad 4 hervorgehoben.

PG 112,5PG 227PG 347,5PG 470PG 59050 Pkt.
Aktuell: Pflegegrad 3 — Pflegegeld599 € / Monat
Nächster Grad: Pflegegrad 4 — Pflegegeld800 € / Monat
Differenz Pflegegeld / Monat+ 201 €
Differenz Pflegegeld / Jahr+ 2.412 €
Differenz Pflegesachleistung / Monat+ 362 €
So kommen Sie der Höherstufung näherEin Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen macht den tatsächlichen Pflegeaufwand sichtbar und ist die beste Vorbereitung auf eine erneute Begutachtung. Verschlechtert sich der Zustand, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden.

Grobe Orientierung auf Basis der Punkte-Schwellen (§ 15 SGB XI). Die verbindliche Einstufung nimmt ausschließlich der Medizinische Dienst nach Begutachtung vor. Ein Pflegetagebuch hilft bei der Vorbereitung. Keine Rechts- oder Sozialberatung.

Wie funktioniert das NBA-Punktesystem?

Seit 2017 wird der Pflegegrad nicht mehr über Pflegeminuten, sondern über das Neue Begutachtungsassessment (NBA, § 15 SGB XI) ermittelt. Entscheidend ist nicht, was jemand nicht mehr kann, sondern wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigt. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes vergibt für sechs Lebensbereiche Punkte, die gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl von maximal 100 zusammengeführt werden.

Je höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, desto mehr Punkte — und desto höher der Pflegegrad. Genau auf diesen Punkte-Schwellen basiert die grobe Orientierung des Rechners oben.

Die sechs Module der Begutachtung

Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs Modulen zusammen, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Das Modul „Selbstversorgung“ hat mit 40 % das größte Gewicht.

  • Mobilität— Fortbewegung, Positionswechsel, Treppensteigen (10 %).
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten — Orientierung, Erinnern, Entscheidungen (Modul 2).
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen— Unruhe, Ängste, Aggression (Modul 3; nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 fließt mit 15 % ein).
  • Selbstversorgung— Körperpflege, Ernährung, Toilettengang (40 %, höchstes Gewicht).
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen— Medikamente, Arztbesuche, Verbände (20 %).
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte — Tagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte (15 %).

Die Punkte-Schwellen je Pflegegrad

Jeder Pflegegrad hat eine feste Punkte-Untergrenze. Wer die Schwelle des nächsthöheren Grades erreicht, hat Aussicht auf eine Höherstufung — vorausgesetzt, der Medizinische Dienst bestätigt den erhöhten Bedarf bei der Begutachtung.

PflegegradPunkte abPflegegeld 2026
Pflegegrad 112,50 €
Pflegegrad 227347 €
Pflegegrad 347,5599 €
Pflegegrad 470800 €
Pflegegrad 590990 €

Pflegegeld pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige (§ 37 SGB XI). Stand: 2026, § 15 SGB XI.

Pflegegrad-Punkte 2026: Schwellen für Pflegegrad 1 bis 5
NBA-Punkte-Schwellen je Pflegegrad (§ 15 SGB XI)

So stellen Sie einen Höherstufungsantrag

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt — schriftlich, telefonisch oder online. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten: Medicproof) mit einer erneuten Begutachtung.

Wichtig: Die Höherstufung wirkt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung — nicht rückwirkend. Es lohnt sich also, den Antrag zeitnah zu stellen, sobald sich der Bedarf erhöht hat.

Warum ein Pflegetagebuch entscheidend ist

Der Gutachter sieht bei seinem Besuch nur eine Momentaufnahme. Ein Pflegetagebuch, das über ein bis zwei Wochen den tatsächlichen Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Betreuung dokumentiert, macht den realen Aufwand sichtbar. Es ist die wirksamste Vorbereitung auf die Begutachtung und sollte dem Gutachter vorgelegt werden.

Lehnt die Pflegekasse die Höherstufung ab oder stuft niedriger ein als erwartet, ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids ein Widerspruchmöglich (§ 84 SGG). Ein gut geführtes Pflegetagebuch ist auch hier das stärkste Argument.

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Höherstufung

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Von maximal 100 Punkten: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (§ 15 SGB XI).

Wie viele Punkte fehlen für eine Höherstufung?

Maßgeblich ist die Schwelle des nächsthöheren Grades. Der Rechner oben zeigt die fehlende Punktzahl auf Basis Ihrer Schätzung — zum Beispiel von Pflegegrad 3 (ab 47,5) bis Pflegegrad 4 die Differenz zu 70 Punkten.

Wie viel mehr Geld gibt es bei einer Höherstufung?

Das Pflegegeld steigt mit jedem Grad (347 € → 599 € → 800 € → 990 € pro Monat). Von Pflegegrad 3 auf 4 sind das 201 € mehr pro Monat (2.412 € pro Jahr). Zusätzlich steigt die Pflegesachleistung deutlich.

Wie beantragt man eine Höherstufung?

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung. Voraussetzung: Der Pflegebedarf hat sich seit der letzten Einstufung erhöht.

Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst?

Die verbindliche Einstufung nimmt ausschließlich der Medizinische Dienst nach persönlicher Begutachtung vor (§ 18 SGB XI). Dieser Rechner liefert nur eine grobe Orientierung. Ein Pflegetagebuch ist die beste Vorbereitung.

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