Kurzantwort:Der Pflegegrad wird mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) berechnet. 6 Module werden mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet. Die Gesamtpunktzahl (0–100) bestimmt den Pflegegrad nach § 15 SGB XI.
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
- Wichtigstes Modul: Selbstversorgung mit 40 % Gewichtung
Ihr Angehöriger wurde begutachtet und Sie verstehen den Bescheid nicht? Die Punktetabelle wirkt auf den ersten Blick undurchsichtig — Rohpunkte, gewichtete Punkte, Schwellenwerte. Doch wenn Sie die Logik einmal verstehen, können Sie die Einstufung nachvollziehen und gezielt prüfen, ob alle Einschränkungen berücksichtigt wurden.
Dieser Artikel zeigt Ihnen die vollständige NBA-Punktetabelle für alle 6 Module. Sie sehen, wie viele Rohpunkte möglich sind, wie die Gewichtung funktioniert und ab welcher Gesamtpunktzahl welcher Pflegegrad gilt.
Pflegegrad Punkte-Tabelle: Gesamtübersicht aller Module
Die folgende Tabelle zeigt alle 6 Module des NBA mit maximalen Rohpunkten, Gewichtung und den gewichteten Punktebereichen pro Schweregrad. Die gewichteten Punkte ergeben sich aus einer Umrechnungstabelle, die in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt ist.
| Modul | Max. Rohpunkte | Gewichtung | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1: Mobilität | 10 | 10 % | 2,5 | 5,0 | 7,5 | 10,0 |
| 2: Kognition | 15 | 15 % (höherer Wert) | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15,0 |
| 3: Verhalten | 13 | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15,0 | |
| 4: Selbstversorgung | 40 | 40 % | 10,0 | 20,0 | 30,0 | 40,0 |
| 5: Krankheitsumgang | 15 | 20 % | 5,0 | 10,0 | 15,0 | 20,0 |
| 6: Alltagsgestaltung | 15 | 15 % | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15,0 |
| Gesamt möglich | 100 % | 0 bis 100 gewichtete Punkte | ||||
Stufe 1 bedeutet „geringe Beeinträchtigung", Stufe 4 „schwerste Beeinträchtigung" im jeweiligen Modul. Stufe 0 (keine Beeinträchtigung) ergibt jeweils 0 gewichtete Punkte und ist nicht in der Tabelle aufgeführt.
Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad?
Die Gesamtpunktzahl aus allen gewichteten Modulen bestimmt den Pflegegrad. Die Schwellenwerte sind in § 15 Abs. 3 SGB XI gesetzlich festgelegt.
| Pflegegrad | Gewichtete Gesamtpunkte | Beeinträchtigung | Pflegegeld/Monat |
|---|---|---|---|
| Kein Pflegegrad | 0 bis unter 12,5 | Keine oder geringe | — |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung | — |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Sie erhalten jedoch den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und kostenlose Pflegehilfsmittel.
Modul 1: Mobilität (10 % Gewichtung)
Das Modul Mobilität bewertet, wie selbständig sich die Person fortbewegen und ihre Körperposition wechseln kann. Es umfasst 5 Kriterien mit maximal 10 Rohpunkten.
Kriterien im Modul 1
| Kriterium | Max. Punkte | Bewertung |
|---|---|---|
| Positionswechsel im Bett | 2 | 0–2 |
| Halten einer stabilen Sitzposition | 2 | 0–2 |
| Umsetzen (Bett → Rollstuhl) | 2 | 0–2 |
| Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs | 2 | 0–2 |
| Treppensteigen | 2 | 0–2 |
Gewichtete Punkte Modul 1
| Rohpunkte | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 0 | Keine Beeinträchtigung | 0 |
| 1–2 | Geringe Beeinträchtigung | 2,5 |
| 3–4 | Erhebliche Beeinträchtigung | 5,0 |
| 5–7 | Schwere Beeinträchtigung | 7,5 |
| 8–10 | Schwerste Beeinträchtigung | 10,0 |
Das Modul Mobilität hat mit 10 % die geringste Gewichtung. Trotzdem sollten Sie alle Einschränkungen dokumentieren — auch kleine Punkteunterschiede können den Pflegegrad verändern.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
Modul 2 bewertet die geistigen Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit und Kommunikation. Es umfasst 11 Kriterien mit maximal 15 Rohpunkten (manche Kriterien mit 0–1, andere mit 0–3).
Gewichtete Punkte Modul 2
| Rohpunkte | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 0 | Keine Beeinträchtigung | 0 |
| 1–2 | Geringe Beeinträchtigung | 3,75 |
| 3–5 | Erhebliche Beeinträchtigung | 7,5 |
| 6–10 | Schwere Beeinträchtigung | 11,25 |
| 11–15 | Schwerste Beeinträchtigung | 15,0 |
Wichtig: Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet. Nur der höhere gewichtete Wert fließt in die Gesamtpunktzahl ein. Diese Sonderregelung schützt Menschen mit Demenz vor Benachteiligung.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
Modul 3 erfasst psychische Auffälligkeiten und Verhaltensänderungen. Es umfasst 13 Kriterien mit maximal 13 Rohpunkten. Jedes Kriterium wird mit 0 (nie/sehr selten) bis 5 (täglich) bewertet, wobei die Häufigkeit zählt.
Typische Kriterien im Modul 3
- Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Weglaufen)
- Nächtliche Unruhe
- Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
- Beschädigen von Gegenständen
- Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen
- Verbale Aggression
- Abwehr pflegerischer Maßnahmen
- Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit
Gewichtete Punkte Modul 3
| Rohpunkte | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 0 | Keine Beeinträchtigung | 0 |
| 1–2 | Geringe Beeinträchtigung | 3,75 |
| 3–4 | Erhebliche Beeinträchtigung | 7,5 |
| 5–7 | Schwere Beeinträchtigung | 11,25 |
| 8–13 | Schwerste Beeinträchtigung | 15,0 |
Modul 4: Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
Das wichtigste Modul. Die Selbstversorgung macht mit 40 Prozent fast die Hälfte der Gesamtbewertung aus. Es umfasst 13 Kriterien rund um Körperpflege, Ernährung und Ankleiden mit maximal 40 Rohpunkten.
Kriterien im Modul 4
| Kriterium | Max. Punkte |
|---|---|
| Waschen des vorderen Oberkörpers | 2 |
| Körperpflege im Bereich des Kopfes | 2 |
| Waschen des Intimbereichs | 2 |
| Duschen und Baden inkl. Waschen der Haare | 2 |
| An- und Auskleiden des Oberkörpers | 2 |
| An- und Auskleiden des Unterkörpers | 2 |
| Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung | 6 |
| Essen | 6 |
| Trinken | 6 |
| Benutzen einer Toilette/eines Toilettenstuhls | 4 |
| Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz | 2 |
| Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz | 2 |
| Ernährung über Sonde (enteral) | 2 |
Gewichtete Punkte Modul 4
| Rohpunkte | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 0 | Keine Beeinträchtigung | 0 |
| 1–7 | Geringe Beeinträchtigung | 10,0 |
| 8–18 | Erhebliche Beeinträchtigung | 20,0 |
| 19–28 | Schwere Beeinträchtigung | 30,0 |
| 29–40 | Schwerste Beeinträchtigung | 40,0 |
Tipp: Dokumentieren Sie genau, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht. Schon der Unterschied zwischen 18 und 19 Rohpunkten im Modul Selbstversorgung bedeutet einen Sprung von 20 auf 30 gewichtete Punkte — das kann einen ganzen Pflegegrad ausmachen.
Modul 5: Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)
Modul 5 bewertet, wie selbständig die Person mit Therapien, Medikamenten und Arztbesuchen umgeht. Es hat 16 Kriterien mit maximal 15 Rohpunkten. Die Bewertung berücksichtigt die Häufigkeit der notwendigen Hilfe.
Typische Kriterien im Modul 5
- Medikation (Tabletten richten, Einnahme überwachen)
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Verbandswechsel und Wundversorgung
- Arztbesuche koordinieren und wahrnehmen
- Therapiemaßnahmen durchführen (Physiotherapie, Ergotherapie)
- Umgang mit Hilfsmitteln (Prothesen, Kompressionsstrümpfe)
Gewichtete Punkte Modul 5
| Rohpunkte | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 0 | Keine Beeinträchtigung | 0 |
| 1 | Geringe Beeinträchtigung | 5,0 |
| 2–3 | Erhebliche Beeinträchtigung | 10,0 |
| 4–5 | Schwere Beeinträchtigung | 15,0 |
| 6–15 | Schwerste Beeinträchtigung | 20,0 |
Modul 5 wird oft unterschätzt. Bereits regelmäßige Medikamentengabe und wöchentliche Arztbesuche können mehrere Rohpunkte ergeben. Listen Sie im Pflegetagebuch alle medizinischen Maßnahmen auf.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 %)
Das letzte Modul bewertet, wie selbständig die Person ihren Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen kann. Es umfasst 6 Kriterien mit maximal 15 Rohpunkten.
Kriterien im Modul 6
| Kriterium | Max. Punkte |
|---|---|
| Gestaltung des Tagesablaufs | 3 |
| Ruhen und Schlafen | 3 |
| Sich beschäftigen | 3 |
| Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen | 2 |
| Interaktion mit Personen im direkten Kontakt | 2 |
| Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds | 2 |
Gewichtete Punkte Modul 6
| Rohpunkte | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 0 | Keine Beeinträchtigung | 0 |
| 1–2 | Geringe Beeinträchtigung | 3,75 |
| 3–5 | Erhebliche Beeinträchtigung | 7,5 |
| 6–10 | Schwere Beeinträchtigung | 11,25 |
| 11–15 | Schwerste Beeinträchtigung | 15,0 |
Berechnungsbeispiel: Vom Rohpunkt zum Pflegegrad
Herr Weber, 82 Jahre, lebt bei seiner Tochter. Er braucht Hilfe beim Ankleiden, kann sich nur mit Rollator fortbewegen und vergisst regelmäßig seine Medikamente. So sieht seine Begutachtung aus:
| Modul | Rohpunkte | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|
| 1: Mobilität | 4 von 10 | Erheblich | 5,0 |
| 2/3: Kognition/Verhalten (höherer Wert) | 4 von 15 | Erheblich | 7,5 |
| 4: Selbstversorgung | 20 von 40 | Schwer | 30,0 |
| 5: Krankheitsumgang | 3 von 15 | Erheblich | 10,0 |
| 6: Alltagsgestaltung | 6 von 15 | Schwer | 11,25 |
| Gesamt | 63,75 Punkte |
Ergebnis: Mit 63,75 gewichteten Punkten liegt Herr Weber im Bereich 47,5 bis unter 70 Punkte. Das ergibt Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit). Er hat Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld monatlich, kostenlose Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen.
Hätte Herr Weber im Modul 4 nur 18 statt 20 Rohpunkte erhalten, würde der gewichtete Wert von 30 auf 20 Punkte sinken. Die Gesamtpunktzahl läge bei 53,75 — immer noch Pflegegrad 3. Aber bei 17 Rohpunkten im Modul 4 (= 20 gewichtete Punkte) und insgesamt 43,75 Punkten wäre es nur noch Pflegegrad 2. Jeder Punkt kann zählen.
Tipps: So stellen Sie sicher, dass alle Punkte erfasst werden
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist eine Momentaufnahme. Viele pflegebedürftige Menschen erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad, weil nicht alle Einschränkungen dokumentiert wurden.
- Pflegetagebuch führen:Dokumentieren Sie mindestens zwei Wochen lang alle Hilfestellungen — vom Aufstehen bis zum Zubettgehen. Besonders wichtig: das Modul Selbstversorgung mit 40 % Gewichtung.
- Alle Module abdecken: Viele vergessen Modul 5 (Medikamente, Arztbesuche) und Modul 6 (Tagesstruktur, soziale Kontakte). Jeder Punkt zählt.
- Schlechte Tage beschreiben: Schildern Sie nicht nur den Durchschnitt. Der Gutachter muss das vollständige Bild kennen.
- Nichts beschönigen: Pflegebedürftige versuchen oft, vor dem Gutachter fit zu wirken. Begleiten Sie Ihren Angehörigen und korrigieren Sie höflich, wenn Einschränkungen heruntergespielt werden.
- Arztberichte vorlegen: Aktuelle Befunde, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne stützen Ihre Darstellung.
- Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Etwa 50 % der Widersprüche sind erfolgreich.
Tipp: Unsere Expertensuche vermittelt Ihnen kostenlos Berater, die Sie auf die Begutachtung vorbereiten und beim Widerspruch unterstützen.
Häufige Fragen zur Pflegegrad Punkte-Tabelle
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 gewichteten Punkten, Pflegegrad 2 bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70 Punkten und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Die Schwellenwerte sind in § 15 SGB XI festgelegt.
Was sind gewichtete Punkte beim Pflegegrad?
Die Rohpunkte jedes Moduls werden über eine Umrechnungstabelle in gewichtete Punkte umgerechnet. Modul 4 (Selbstversorgung) zählt dabei mit 40 % am stärksten. Die Summe aller gewichteten Modulpunkte ergibt die Gesamtpunktzahl von 0 bis 100.
Welches Modul zählt am meisten beim Pflegegrad?
Modul 4 „Selbstversorgung" mit 40 Prozent Gewichtung. Es umfasst Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken sowie den Toilettengang. Danach folgen Modul 5 (Krankheitsumgang, 20 %) und die Module 2/3 sowie 6 (jeweils 15 %).
Wie werden die Module 2 und 3 bewertet?
Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet. Nur der höhere gewichtete Wert fließt in die Gesamtpunktzahl ein. Wenn jemand bei Kognition 7,5 und bei Verhalten 11,25 gewichtete Punkte erhält, zählen 11,25 Punkte.
Kann ich die Pflegegrad-Punkte selbst berechnen?
Sie können mit der Punkte-Tabelle eine grobe Einschätzung vornehmen. Die verbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst bei der Begutachtung vor Ort. Nutzen Sie unseren Ratgeber Pflegegrad berechnen für eine detaillierte Anleitung.
Was passiert bei genau 27 Punkten?
Bei exakt 27,0 gewichteten Gesamtpunkten erhalten Sie Pflegegrad 2. Die Grenze zu Pflegegrad 1 liegt bei „unter 27 Punkten". Pflegegrad 2 beginnt ab 27,0 und reicht bis unter 47,5 Punkte.
Wie kann ich mehr Punkte beim Pflegegrad bekommen?
Führen Sie ein Pflegetagebuch, beschönigen Sie nichts bei der Begutachtung und legen Sie aktuelle Arztberichte vor. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Etwa 50 % der Widersprüche sind erfolgreich.
Zusammenfassung
Die Pflegegrad-Berechnung basiert auf 6 Modulen mit unterschiedlicher Gewichtung. Das Modul Selbstversorgung macht mit 40 % fast die Hälfte aus. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, die den Pflegegrad bestimmt.
Ab 12,5 Punkten erhalten Sie Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Die Übergänge liegen bei 27, 47,5 und 70 Punkten. Eine vollständige Dokumentation aller Einschränkungen ist entscheidend für eine angemessene Einstufung.
Weitere Informationen: Pflegegrad berechnen erklärt das NBA-Verfahren Schritt für Schritt. Pflegegrad Tabelle 2026 zeigt alle Leistungen pro Pflegegrad. Und unsere Expertensuche vermittelt Ihnen kostenlose Beratung.
Quellen und Hinweise
- § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI — Bewertungssystematik (Punkte und Gewichtung)
- Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes (BRi), Stand 2024
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
- Medizinischer Dienst — Pflegebegutachtung
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
