Aktualisiert am 17. Mai 2026
Familienpflegezeit-Lohnrechner 2026
Wer einen Angehörigen pflegt, kann die Arbeitszeit reduzieren oder ganz pausieren. Schätzen Sie hier, wie viel Netto Ihnen dadurch fehlt — und wie hoch das zinslose Darlehen des BAFzA ausfällt, das die Hälfte des Ausfalls abfedert.
Familienpflegezeit-Lohnrechner 2026
Schätzen Sie, wie sich Ihr Netto-Einkommen verändert, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen die Arbeitszeit reduzieren — und wie hoch das zinslose BAFzA-Darlehen ausfällt.
Monatliches Brutto bei voller Arbeitszeit. Auf dieser Basis wird das geschätzte Netto und der Verdienstausfall berechnet.
Verbleibende Arbeitszeit: 20 h pro Woche (Annahme: 40-Stunden-Vollzeit).
Geschätzte Netto-Einbuße pro Monat
930 €
weniger Netto im Monat
Davon zinsloses BAFzA-Darlehen: 465 € pro Monat
Maximale Dauer im Vergleich
Netto vorher vs. während der Freistellung
| Netto vor der Freistellung | 1.860 € |
| Netto während der Freistellung | 930 € |
| Netto-Einbuße pro Monat | − 930 € |
| Zinsloses BAFzA-Darlehen pro Monatdeckt die Hälfte der Einbuße | 465 € |
| Gesamt-Einbuße über max. 24 Monate | 22.320 € |
| Gesamt-Darlehen über max. 24 Monate | 11.160 € |
Pflegezeit und Familienpflegezeit — zwei Modelle
Wer berufstätig ist und einen nahen Angehörigen pflegt, muss den Job nicht aufgeben. Das Gesetz kennt zwei Wege, die Arbeitszeit vorübergehend zu verringern: die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG und die Familienpflegezeitnach § 2 FPfZG. Beide setzen voraus, dass ein naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung gepflegt wird.
Die Pflegezeit erlaubt eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten — auch eine komplette Auszeit ohne Arbeitszeit ist hier möglich. Die Familienpflegezeit ist eine Teilzeitphase von bis zu 24 Monaten, bei der die wöchentliche Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduziert wird. Werden beide Modelle nacheinander genutzt, dürfen sie zusammen die Gesamtdauer von 24 Monaten je pflegebedürftiger Person nicht überschreiten.
Das zinslose Darlehen des BAFzA
Weniger Stunden bedeuten weniger Gehalt. Damit das wirtschaftlich tragbar bleibt, gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag ein zinsloses Darlehen. Es deckt grundsätzlich die Hälfte des durch die Stundenreduktion entfallenden Nettoentgelts. Fehlen also rund 900 € netto im Monat, beträgt das Darlehen etwa 450 € pro Monat.
Das Darlehen wird monatlich ausgezahlt und ist binnen 48 Monaten ab Beginn der Freistellung in Raten zurückzuzahlen — in der Regel nach Ende der Pflegephase. Es besteht keine Pflicht, das Darlehen anzunehmen: Wer den Verdienstausfall anders überbrücken kann, muss es nicht in Anspruch nehmen. Der Rechner oben zeigt sowohl die geschätzte monatliche Einbuße als auch die mögliche Darlehenshöhe.
Wann besteht ein Rechtsanspruch?
Ob Sie die Freistellung verlangen können oder auf das Einverständnis des Arbeitgebers angewiesen sind, hängt von der Betriebsgröße ab:
- Pflegezeit: Rechtsanspruch in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.
- Familienpflegezeit: Rechtsanspruch in Betrieben mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten.
- Kleinere Betriebe: Eine Freistellung ist nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber möglich — ein Anspruch besteht dann nicht.
So beantragen Sie die Freistellung
Die Pflegezeit ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich anzukündigen. Für die Familienpflegezeit gilt eine Ankündigungsfrist von acht Wochen. In beiden Fällen geben Sie an, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Arbeitszeit reduzieren möchten; bei Teilzeit ist auch die gewünschte Verteilung der verbleibenden Stunden anzugeben.
Das zinslose Darlehen beantragen Sie separat und direkt beim BAFzA — nicht beim Arbeitgeber und nicht bei der Pflegekasse. Bewahren Sie die Gehaltsabrechnungen vor und während der Reduktion auf, da der Nettoausfall daraus berechnet wird.

Häufige Fragen zur Familienpflegezeit
Was ist der Unterschied zwischen Familienpflegezeit und Pflegezeit?
Die Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) erlaubt bis zu 6 Monate volle oder teilweise Freistellung, auch eine komplette Auszeit. Die Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) ist Teilzeit über bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Wochenstunden. Zusammen höchstens 24 Monate.
Wie hoch ist das zinslose Darlehen?
Das BAFzA-Darlehen deckt die Hälfte des durch die Stundenreduktion entfallenden Nettoentgelts. Bei 900 € fehlendem Netto sind das rund 450 € pro Monat. Es ist ein Angebot, keine Pflicht.
Wie wird das Darlehen zurückgezahlt?
In monatlichen Raten binnen 48 Monaten ab Beginn der Freistellung, in der Regel nach Ende der Pflegephase. In Härtefällen ist eine Stundung möglich.
Ab wie vielen Beschäftigten besteht ein Anspruch?
Pflegezeit: Rechtsanspruch ab in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Familienpflegezeit: ab in der Regel mehr als 25 Beschäftigten. In kleineren Betrieben nur einvernehmlich.
Wie lange darf die Familienpflegezeit maximal dauern?
Höchstens 24 Monate. Werden Pflegezeit und Familienpflegezeit kombiniert, dürfen beide zusammen 24 Monate je pflegebedürftiger Person nicht überschreiten.
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