Kurzantwort:Das Pflegegeld 2026 beträgt monatlich: Pflegegrad 2 = 347 Euro, Pflegegrad 3 = 599 Euro, Pflegegrad 4 = 800 Euro, Pflegegrad 5 = 990 Euro. Die Beträge gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die vollständige Tabelle mit Sachleistungen und Entlastungsbetrag finden Sie weiter unten.
Sie suchen die aktuellen Pflegegeld-Beträge. Vielleicht hat sich der Pflegegrad Ihrer Mutter gerade geändert. Vielleicht wollen Sie wissen, ob sich 2026 etwas erhöht hat. Oder Sie stehen vor der Frage, ob sich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren lassen.
In diesem Artikel finden Sie alle Zahlen in übersichtlichen Tabellen: das Pflegegeld 2026 pro Pflegegrad, die Pflegesachleistungen, die Entwicklung seit 2024 und ein konkretes Rechenbeispiel für die Kombinationsleistung. Ohne Umschweife, ohne Bürokratie-Deutsch.
Pflegegeld Tabelle 2026: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag
Die folgende Tabelle zeigt alle Pflegeleistungen 2026 nach § 37 und § 36 SGB XI auf einen Blick. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden 2026 nicht verändert.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Sachleistungen 2026 | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € (kein Anspruch) | 0 € (kein Anspruch) | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Wichtig:Der Entlastungsbetrag von 131 Euro steht allen Pflegegraden zu – auch Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, zum Beispiel Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen. Zusätzlich haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro monatlich.
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen – steuerfrei und ohne Anrechnung auf Sozialleistungen.
Pflegesachleistungen werden direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt, der die Pflege professionell übernimmt. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab.
Mehr zu den Beträgen bei einzelnen Pflegegraden lesen Sie in unseren Detailratgebern: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und Pflegegeld bei Pflegegrad 3.
Pflegegeld Entwicklung 2024 bis 2026: Vergleichstabelle
In den vergangenen drei Jahren hat sich beim Pflegegeld einiges getan. 2024 kam die erste Erhöhung um 5 Prozent, 2025 folgte eine weitere Anhebung um 4,5 Prozent. 2026 gab es keine Veränderung. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung pro Pflegegrad.
Pflegegeld: Vergleich 2024 – 2025 – 2026
| Pflegegrad | 2024 | 2025 | 2026 | Anstieg seit 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € | 347 € | +15 € (+4,5 %) |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € | 599 € | +26 € (+4,5 %) |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € | 800 € | +35 € (+4,6 %) |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € | 990 € | +43 € (+4,5 %) |
Pflegesachleistungen: Vergleich 2024 – 2025 – 2026
| Pflegegrad | 2024 | 2025 | 2026 | Anstieg seit 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € | 796 € | +35 € (+4,6 %) |
| Pflegegrad 3 | 1.432 € | 1.497 € | 1.497 € | +65 € (+4,5 %) |
| Pflegegrad 4 | 1.778 € | 1.859 € | 1.859 € | +81 € (+4,6 %) |
| Pflegegrad 5 | 2.200 € | 2.299 € | 2.299 € | +99 € (+4,5 %) |
Die Erhöhungen gehen auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurück. Der Gesetzgeber hat damit zwei Stufen festgelegt: 5 Prozent zum 1. Januar 2024 und weitere 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025.
Gut zu wissen:Die Spalte „Anstieg seit 2024" zeigt die Veränderung von 2024 auf 2025/2026. Insgesamt sind die Beträge seit 2023 um knapp 10 Prozent gestiegen (5 % + 4,5 %).
Wann kommt die nächste Pflegegeld-Erhöhung?
2026 ist eine Nullrunde. Die aktuellen Pflegegeld-Beträge gelten unverändert weiter. Aber es gibt eine klare gesetzliche Regelung für die nächste Anpassung.
Automatische Dynamisierung ab 2028
Mit dem PUEG hat der Gesetzgeber eine automatische Dynamisierung eingeführt. Die Pflegeleistungen werden alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Grundlage ist die Kerninflationsrate – also die Inflation ohne Energie- und Nahrungsmittelpreise.
Die nächste planmäßige Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, hängt von der Kerninflation bis dahin ab und steht heute noch nicht fest.
Zeitstrahl der Pflegegeld-Erhöhungen
- 1. Januar 2024:Erhöhung um 5 Prozent (PUEG, Stufe 1)
- 1. Januar 2025:Erhöhung um 4,5 Prozent (PUEG, Stufe 2)
- 2026 und 2027: Keine Erhöhung – Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025
- 1. Januar 2028: Nächste geplante Anpassung an die Kerninflationsrate
Sobald die konkreten Beträge für 2028 feststehen, aktualisieren wir diesen Artikel. Wenn Sie automatisch informiert werden möchten, tragen Sie sich in unseren Newsletter ein – den finden Sie am Ende dieser Seite.
Kombinationsleistung berechnen: Formel und Beispiel
Sie nutzen einen ambulanten Pflegedienst für bestimmte Aufgaben, aber Angehörige übernehmen den Großteil der Pflege? Dann steht Ihnen die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI zu. Dabei erhalten Sie sowohl einen Teil der Pflegesachleistungen als auch anteiliges Pflegegeld.
Die Formel
Die Berechnung ist einfach: Der prozentuale Anteil, den Sie bei den Sachleistungen nutzen, wird vom Pflegegeld abgezogen. Beide Leistungen dürfen zusammen maximal 100 Prozent betragen.
Anteiliges Pflegegeld = Pflegegeld × (1 − genutzter Sachleistungsanteil in Prozent)
Rechenbeispiel: Pflegegrad 3
Frau Müller hat Pflegegrad 3. Ein Pflegedienst kommt morgens für die Körperpflege und rechnet monatlich 599,20 Euro mit der Pflegekasse ab. Das entspricht 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbudgets von 1.497 Euro.
Damit stehen ihr noch 60 Prozent des Pflegegeldes zu: 599 Euro × 0,60 = 359,40 Euro anteiliges Pflegegeld.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Sachleistungen max. (PG 3) | — | 1.497 € |
| Genutzte Sachleistungen | 40 % von 1.497 € | 598,80 € |
| Genutzter Anteil | 598,80 ÷ 1.497 | 40 % |
| Pflegegeld max. (PG 3) | — | 599 € |
| Restlicher Pflegegeld-Anteil | 100 % − 40 % | 60 % |
| Anteiliges Pflegegeld | 599 € × 60 % | 359,40 € |
| Gesamtleistung | 598,80 € + 359,40 € | 958,20 € |
Tipp: Die Kombinationsleistung lohnt sich besonders, wenn Angehörige den Großteil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst nur für einzelne Aufgaben kommt. Beantragen Sie die Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse. Sie sind für mindestens sechs Monate an die gewählte Aufteilung gebunden.
Sie sind unsicher, welche Aufteilung für Ihre Situation die richtige ist? Unsere kostenlose Pflegebox sichert Ihnen unabhängig davon zusätzlich 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – und lässt sich mit jeder Leistungsform kombinieren.
Häufige Fragen zur Pflegegeld Tabelle 2026
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 pro Pflegegrad?
Das monatliche Pflegegeld 2026 beträgt: Pflegegrad 2 = 347 Euro, Pflegegrad 3 = 599 Euro, Pflegegrad 4 = 800 Euro, Pflegegrad 5 = 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. 2026 ist eine Nullrunde. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Die nächste automatische Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen und orientiert sich an der Kerninflationsrate.
Wie berechnet man die Kombinationsleistung?
Der prozentuale Anteil, den Sie bei den Pflegesachleistungen nutzen, wird vom Pflegegeld abgezogen. Beispiel: Nutzen Sie 40 Prozent der Sachleistungen, erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Beide Leistungen dürfen zusammen maximal 100 Prozent betragen.
Wann kommt die nächste Pflegegeld-Erhöhung?
Die nächste planmäßige Erhöhung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Grundlage ist die automatische Dynamisierung nach dem PUEG, die sich an der Kerninflationsrate orientiert.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen – das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Pflegesachleistungen werden direkt an einen professionellen Pflegedienst gezahlt. Beide Leistungen lassen sich über die Kombinationsleistung anteilig miteinander verbinden.
Zusammenfassung
Das Pflegegeld 2026 liegt zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Pflegesachleistungen reichen von 796 Euro bis 2.299 Euro. Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade einheitlich 131 Euro. Alle Beträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert – die nächste Anpassung ist für 2028 geplant.
Über die Kombinationsleistung können Sie Pflegegeld und Sachleistungen anteilig miteinander verbinden. So erhalten Sie sowohl professionelle Unterstützung als auch finanzielle Anerkennung für die Pflege durch Angehörige.
Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen weitere Leistungen zu. Prüfen Sie, ob Sie Ihre kostenlose Pflegebox mit 42 Euro für Pflegehilfsmittel bereits beantragt haben. Und falls Sie einen höheren Pflegegrad für gerechtfertigt halten: Ein Höherstufungsantrag kostet nichts und kann sich finanziell erheblich lohnen.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistungen
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Bundesgesetzblatt 2023
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen
- pflege.de – Kombinationsleistung
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
