
Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege
Geantwortet vor 3 Std.
Hallo,
AT-Vertrag heißt außertariflich — du bist raus aus der Tarifbindung (AVR, TVöD, hauseigene Tabelle) und verhandelst Gehalt und Konditionen individuell. In der ambulanten Pflege ist das bei privaten Trägern Standard für PDL-Positionen. Realistisch liegt das Grundgehalt einer ambulanten PDL 2026 zwischen 4.500 und 6.500 € brutto, abhängig von Tourenanzahl, Patientenstamm und Region.
Worauf ich aus PDL-Sicht achten würde:
1. Arbeitszeitklausel — die kritischste Stelle. Steht da "Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten", ist das bei AT-Verträgen üblich, aber gefährlich offen. Lass eine Obergrenze rein (z. B. bis 10 Std. monatlich abgegolten, darüber Ausgleich in Freizeit oder Vergütung). Sonst arbeitest du faktisch 50-Std.-Wochen für ein 40-Std.-Gehalt.
2. Rufbereitschaft / Notdienst — in der ambulanten Pflege Dauerthema. Kläre schriftlich, ob du als PDL in den Bereitschaftsdienst eingebunden bist, wie oft und ob das extra vergütet wird. Sonst läuft dein Handy auch sonntags durch.
3. Verantwortungsbereich klar abgrenzen — QM-Verantwortung, MD-Prüfungen, Personalführung, Tourenplanung, Aquise: was gehört dazu, was nicht? Bei AT-Verträgen wird gerne "alles Weitere nach Bedarf" reingeschrieben — das ist eine Einladung zur Endlosaufgabe.
4. Kündigungsfrist — bei AT oft länger (3–6 Monate). Spiegelt sich das auf Arbeitgeberseite genauso? Wichtig fürs Gleichgewicht.
5. Fortbildungsbudget und Freistellung — schriftlich, nicht "auf Zuruf". Als PDL brauchst du regelmäßig Updates (Pflegestärkungsgesetze, Expertenstandards, Abrechnung).
6. Variable Vergütung — Boni an Patientenzahl oder Wachstum koppeln ist üblich, aber prüfe, ob die Ziele realistisch sind und nicht in Konflikt mit deiner Versorgungsqualität geraten.
Den juristischen Detail-Check des Vertragstextes (Klauseln zur Arbeitszeit, Wettbewerbsverbot, Abfindungsregelungen) macht Tobias am besten — die Fallstricke bei AT-Verträgen sind genau die Stellen, an denen Arbeitgeber gern verkürzen. Lass den Vertrag vor Unterschrift juristisch gegenlesen, gerade bei der Mehrarbeitsklausel.
Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege. —
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