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Behandlungspflege: Zählt das Auftragen einer Salbe als Behandlungspflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:28

Ist das Auftragen einer Salbe nicht Behandlungspflege?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Tagen

Kommt darauf an. Ja, das Auftragen einer Salbe kann Behandlungspflege sein — wenn die Salbe vom Arzt verordnet wurde und das Eincremen medizinisch notwendig ist (§ 37 SGB V, häusliche Krankenpflege). Wenn es eher um normale Hautpflege geht — Eincremen ohne ärztliche Verordnung —, zählt es zur Grundpflege und fällt unter die Selbstversorgung im Pflegegrad-System (Modul 4 nach § 14 SGB XI). Kurz: Mit Rezept = Behandlungspflege durch die Krankenkasse. Ohne Rezept = Grundpflege im Rahmen des Pflegegrades.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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