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Pflegekompass
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Bei Putzhilfen und Gärtnern, sind diese Leistungrn im Pflegegrad I gedeckt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Bei Putzhilfen und Gärtnern, sind diese Leistungrn im Pflegegrad I gedeckt?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Teilweise — und nur über den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI), den es ab Pflegegrad 1 gibt. Pflegegeld bekommst du in PG 1 nicht. Putzhilfe: ja, aber nicht jede beliebige. Der Entlastungsbetrag darf nur an Anbieter fließen, die nach der jeweiligen Landesverordnung als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Die private Reinigungsfirma um die Ecke oder die Putzfrau auf Minijob-Basis kannst du damit also in der Regel nicht bezahlen — wohl aber einen anerkannten Alltagsbegleiter oder ambulanten Pflegedienst, der hauswirtschaftliche Hilfe (Staubsaugen, Wischen, Bad, Küche) anbietet. Welche Anbieter in deinem Bundesland anerkannt sind, listet die Pflegekasse auf Anfrage. Gärtner: in der Regel nein. Gartenpflege gehört nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung im Sinne des SGB XI und ist über den Entlastungsbetrag nicht abrechnungsfähig. Es gibt einzelne Bundesländer, in deren Anerkennungsverordnungen Tätigkeiten wie kleine Außenarbeiten (Schnee räumen, Laub fegen am Hauseingang) bei zugelassenen Anbietern mit drin sind — Rasenmähen, Hecke schneiden, Beete pflegen fällt aber nahezu überall raus. Praktischer Weg: Such einen anerkannten Anbieter, der Haushaltshilfe abdeckt. Der rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, du musst nichts vorstrecken. Nicht verbrauchte Beträge kannst du bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen — aus 131 €/Monat werden so über das Jahr maximal 1.572 €. Zusätzlich in PG 1 nutzbar: - 42 €/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen) - bis 4.180 € einmalig pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten (§ 40 Abs. 4 SGB XI), z. B. Bad, Treppenlift - kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Für den Garten bleibt realistisch nur die private Finanzierung — gegebenenfalls über die Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtliche Angebote der Kommune.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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