Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
2 Ansichten

Bekomme ich das volle Verhinderungspflege-Budget, wenn Geschwister bei meinem Kind mit Pflegegrad 2 einspringen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:08

Wenn mein Kind Pflegegrad 2 hat und mein Bruder oder meine Schwester die Verhinderungspflege übernimmt, gibt es dann den vollen Betrag des Jahresbudgets?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Tagen

Hallo, leider nicht das volle Budget — Geschwister zählen als nahe Angehörige und unterliegen damit einer gesetzlichen Erstattungsbegrenzung. Was das nach § 39 Abs. 3 SGB XI heißt: - Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert — dazu gehören Geschwister) ist die direkte Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt. - Bei Pflegegrad 2 sind das 1,5 × 347 € = 520,50 € pro Jahr. Was zusätzlich geht — extra zum 1,5-fach-Limit: - Fahrtkosten der Ersatzperson, gegen Beleg oder pauschal pro Kilometer. - Verdienstausfall, wenn dein Bruder oder deine Schwester nachweislich für die Pflege Urlaub nehmen oder unbezahlt fehlen. Diese zusätzlichen Aufwendungen können bis zum Gesamtbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI, gemeinsamer Topf mit der Kurzzeitpflege) erstattet werden. Wenn ihr trotzdem das volle Budget nutzen wollt: - Mit einem fremden Helfer oder Pflegedienst könnt ihr das volle Budget gegen Belege ausschöpfen. - Mischung möglich: ein Teil über Geschwister (mit der 1,5-fach-Grenze), den Rest über Fremde oder einen Dienst. Praktisch wichtig: - Aufstellungen sauber führen — Datum, Stunden, Vergütung, Unterschrift beider Seiten. - Bei Fahrtkosten: km-Liste oder Belege. - Bei Verdienstausfall: Bestätigung des Arbeitgebers. Mein Tipp aus der Praxis: Viele Familien lassen die Fahrtkosten und den Verdienstausfall liegen, weil sie gar nicht wissen, dass die zusätzlich abrechenbar sind. Das macht oft mehrere hundert Euro pro Jahr aus, die sonst verloren gehen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.