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Pflegekompass
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Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst verfassen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann man eine Vorsorgevollmacht selbst verfassen?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Nein, Sie müssen eine Vorsorgevollmacht nicht handschriftlich verfassen. Sie müssen sie nicht einmal selbst schreiben. Allerdings dürfen die eigenhändige Unterschrift, Datum und Ort nicht fehlen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, das geht. Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei — du brauchst keinen Notar, keinen Anwalt und auch keine handschriftliche Ausfertigung. Du kannst sie am Computer tippen, ausdrucken und unterschreiben. Damit sie in der Praxis aber funktioniert, müssen ein paar Punkte zwingend enthalten sein: - vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift der vollmachtgebenden Person - vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift der bevollmächtigten Person - klare Regelung der Bereiche (Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögen, Behörden, Post- und Fernmeldeverkehr) - Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift der vollmachtgebenden Person Zwei wichtige Einschränkungen gelten aber: Grundbuch und Bankgeschäfte: Soll die bevollmächtigte Person später eine Immobilie verkaufen oder belasten, muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein (§ 29 GBO). Viele Banken akzeptieren ebenfalls nur eine notariell beglaubigte oder die hauseigene Bankvollmacht. Für den Alltag (Arzt, Pflegeheim, Behörden) reicht die selbst verfasste Vollmacht. Geschäftsfähigkeit: Die vollmachtgebende Person muss bei der Unterschrift geschäftsfähig sein. Bei fortgeschrittener Demenz wird das schwierig — hier hilft eine zeitnahe ärztliche Bestätigung der Geschäftsfähigkeit, die der Vollmacht beigelegt wird. Sonst kann die Wirksamkeit später angezweifelt werden. Praktischer Tipp: Nutze das kostenlose Formular des Bundesministeriums der Justiz (bmj.de, Suche "Vorsorgevollmacht"). Das deckt alle relevanten Bereiche ab und wird von Ärzten, Kliniken und Behörden problemlos akzeptiert. Wer ganz sicher gehen will, lässt die Unterschrift bei der Betreuungsbehörde der Stadt oder des Landkreises für 10 Euro beglaubigen — das ist günstiger als beim Notar und reicht für fast alle Zwecke außer Immobilien. Zusätzlich sinnvoll: Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de, einmalig rund 20 Euro). Dann finden Betreuungsgerichte die Vollmacht im Ernstfall sofort. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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