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Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Mai 2026 um 04:15

Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht? Beratung & Erstellung der Vollmacht ca. 75 Euro. Kostenpauschale für Hausbesuch 25 Euro (optional)

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 29 Tagen

Die Kosten hängen stark davon ab, wie du die Vollmacht erstellst. Es gibt drei gängige Wege. 1. Selbst aufsetzen — kostenlos Das Bundesjustizministerium stellt kostenlose Formulare zur Verfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung). Wenn die Verhältnisse überschaubar sind und keine Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Spiel sind, reicht das in vielen Fällen aus. 2. Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde — rund 10 € Die Betreuungsbehörde der Stadt oder des Landkreises beglaubigt die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht für eine pauschale Gebühr von 10 € (§ 7 Abs. 1 BtBG). Damit ist die Vollmacht im Rechtsverkehr meist anerkannt — Banken akzeptieren sie aber nicht immer, da gibt es in der Praxis Reibung. 3. Notarielle Beurkundung — abhängig vom Vermögen Der Notar rechnet nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) ab. Der Geschäftswert orientiert sich am Vermögen des Vollmachtgebers, gedeckelt bei der Hälfte des Vermögens, höchstens 1 Mio. €. In der Praxis liegen die Kosten für eine reine Vorsorgevollmacht meist zwischen 60 € und 300 €. Beispiele: - Geschäftswert 50.000 € → ca. 165 € (1,0-Gebühr) plus MwSt und Auslagen - Geschäftswert 100.000 € → ca. 273 € plus MwSt - Geschäftswert 250.000 € → ca. 535 € plus MwSt Notariell beurkundet ist die Vollmacht in jedem Fall belastbar — auch für Immobiliengeschäfte und Bankvollmachten ohne Diskussion. Wenn ein Haus oder Wohneigentum im Spiel ist, führt am Notar ohnehin kein Weg vorbei. Zusätzlich sinnvoll: Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das kostet bei Online-Anmeldung mit Lastschrift rund 20 € einmalig (Zuschläge für weitere Bevollmächtigte). Damit findet jedes Betreuungsgericht die Vollmacht im Ernstfall sofort. Die im Snippet genannten 75 € beziehen sich vermutlich auf einen Anwalt oder eine private Beratungsleistung — das ist weder vorgeschrieben noch eine festgelegte Gebühr. Solche Pauschalen sind frei verhandelbar. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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