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Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 2?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag für einen Pflegegrad 2?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

TITEL: Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 2? ANTWORT: Hallo, der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 € pro Monat und Bewohner — und zwar einheitlich ab Pflegegrad 1 bis 5. Die Höhe ist also nicht vom Pflegegrad abhängig. Bei Pflegegrad 2 bekommst du genau dieselben 224 € wie jemand mit Pflegegrad 4 in derselben Wohngruppe. Geregelt in § 38a SGB XI. Damit der Zuschlag fließt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: - Mindestens drei pflegebedürftige Personen leben gemeinsam in der ambulant betreuten Wohngruppe (insgesamt darf die WG nicht mehr als zwölf Bewohner haben). - Alle Bewohner mit Zuschlag haben mindestens Pflegegrad 1. - Die Bewohner beauftragen gemeinschaftlich eine Person mit organisatorischen, verwaltenden, betreuenden oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten — das ist die sogenannte Präsenzkraft. Sie darf keine reinen Pflegeleistungen nach SGB V oder SGB XI erbringen, das ist wichtig für die Abgrenzung. - Es muss sich um eine echte selbstbestimmte Wohngemeinschaft handeln, nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung. Beantragt wird der Zuschlag formlos bei der Pflegekasse — meistens reicht ein kurzes Schreiben, dem du den Mietvertrag, die Vereinbarung über die Präsenzkraft und eine Bewohnerliste beilegst. Die Pflegekasse zahlt den Zuschlag dann monatlich aufs Konto, parallel zum Pflegegeld und zu allen anderen Leistungen. Er wird also nicht angerechnet — du bekommst Pflegegeld (bei PG 2: 347 €), gegebenenfalls Pflegesachleistung und zusätzlich die 224 € Wohngruppenzuschlag. Zusätzlich interessant: Wer eine neue Wohngruppe gründet oder eine bestehende altersgerecht umbaut, kann die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI nutzen — einmalig bis zu 2.500 € pro Person, maximal 10.000 € pro Wohngruppe. Und auch der Wohnumfeld-Zuschuss greift in der WG-Konstellation großzügiger: bis zu 16.720 € pro Maßnahme, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenleben. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir von der Pflegekasse schriftlich bestätigen, dass die WG die Voraussetzungen nach § 38a SGB XI erfüllt, bevor neue Bewohner einziehen. Manche Kassen prüfen sehr genau, ob die Präsenzkraft sauber von der Pflege abgegrenzt ist — sonst gibt es später Rückforderungen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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