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Pflegekompass
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Nachzahlung Pflegegeld nach erfolgreichem Widerspruch?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. April 2026 um 09:22

Nachzahlung Pflegegeld nach erfolgreichem Widerspruch?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 19.4.2026

Ja, bei einem erfolgreichen Widerspruch besteht der Anspruch auf Nachzahlung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung — nicht erst ab dem Datum der Widerspruchsentscheidung. Geregelt ist das in § 33 Abs. 1 SGB XI. Konkret heißt das: - Wurde der Antrag zunächst abgelehnt und nach Widerspruch ein Pflegegrad zuerkannt, wird das Pflegegeld für die komplette Zeit ab Antragsmonat nachgezahlt. - Wurde zunächst ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt und nach Widerspruch ein höherer, wird die Differenz für den gesamten Zeitraum rückwirkend ausgezahlt. - Die Nachzahlung erfolgt automatisch durch die Pflegekasse — ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Die Auszahlung kommt in der Regel als Einmalbetrag auf das hinterlegte Konto. Bleibt sie aus oder ist unvollständig, fordere sie schriftlich bei der Pflegekasse ein, mit Verweis auf den Widerspruchsbescheid und das Datum des ursprünglichen Antrags. Bei größeren Beträgen oder wenn die Pflegekasse blockiert, hilft ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband (VdK, SoVD) — kostenfrei und mit Erfahrung im Verfahren.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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