
Experte für Pflegerecht
Geantwortet vor 18 Std.
Die Pflegekasse zahlt eine ganze Reihe von Leistungen — welche davon greifen, hängt vor allem vom Pflegegrad ab. Die wichtigsten Bausteine im Überblick:
Geldleistungen ab Pflegegrad 2:
- Pflegegeld monatlich: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € (§ 37 SGB XI)
- Pflegesachleistung über einen ambulanten Dienst, alternativ oder kombiniert mit Pflegegeld (§ 38 SGB XI)
Entlastung der Pflegeperson:
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (§§ 39, 42, 42a SGB XI), bis zu 6 Wochen pro Jahr
- Tages- und Nachtpflege als zusätzliche Sachleistung (§ 41 SGB XI)
Leistungen ab Pflegegrad 1:
- Entlastungsbetrag 131 €/Monat für anerkannte Angebote, Haushaltshilfe, Betreuung (§ 45b SGB XI)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) 42 €/Monat über die sogenannte Pflegebox (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
- Hausnotruf bis 25,50 €/Monat plus einmalige Anschaffung bis 10,49 € (§ 40 Abs. 1 SGB XI)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — etwa für bodengleiche Dusche, Treppenlift, Rampe, Türverbreiterung, Haltegriffe
- Wohngruppenzuschlag 224 €/Monat in einer ambulant betreuten Wohngruppe (§ 38a SGB XI)
Begleitend, oft übersehen:
- Pflegekurse für Angehörige kostenlos (§ 45 SGB XI)
- Pflegeberatung kostenlos, auf Wunsch zu Hause (§ 7a SGB XI)
- Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung der pflegenden Person, wenn mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen gepflegt wird (§ 44 SGB XI)
Zwei Praxisregeln, die immer wieder Geld kosten, wenn man sie übersieht:
Wohnumfeld-Zuschuss muss VOR Auftragsvergabe beantragt werden — rückwirkend gibt es nichts. Und der Entlastungsbetrag verfällt zur Hälfte: angesparte Beträge aus dem Vorjahr sind nur bis 30.06. des Folgejahres nutzbar.
Welche Maßnahme für eure Situation konkret passt, hängt davon ab, wo der Bedarf liegt — Entlastung, Umbau, Hilfsmittel oder Geldleistung. Wenn du sagst, um welchen Pflegegrad und welche Pflegesituation es geht, kann ich gezielter werden.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. —
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