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Pflegekompass
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Pflegegrad-Widerspruch: Wird das Pflegegeld während des Verfahrens weitergezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:15

Du solltest weiter Geld bekommen. 👉 Während des Widerspruchs läuft dein bisheriger Pflegegrad ganz normal weiter, also auch die bisherigen Leistungen. 👉 Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, bekommst du die Erhöhung rückwirkend nachgezahlt. Heißt: Es wird nichts gestoppt, sondern erstmal wie gewohnt weitergezahlt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Tagen

Du solltest weiter Geld bekommen. Während des Widerspruchsverfahrens läuft dein bisheriger Pflegegrad ganz normal weiter — und damit auch die bisherigen Leistungen. Der Widerspruch betrifft nur die Frage, ob ein höherer Pflegegrad angemessen wäre, nicht den bereits zugesprochenen. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, bekommst du die Erhöhung rückwirkend ab Antragsmonat nachgezahlt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Es wird also nichts gestoppt, sondern erstmal wie gewohnt weitergezahlt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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