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Verhinderungspflege: Muss Ersatzperson benannt werden und ist das Geld steuerpflichtig?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juni 2026 um 04:15

Danke für das informative Video. Frage zur Ersatzpflege: muß die von mir benannte Ersatz-Pflegeperson namentlich benannt werden? Muß sie ihr zusätzliches Einkommen (Ersatzpflegebetrag) versteuern?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

TITEL: Verhinderungspflege: Ersatzperson namentlich benennen und Geld versteuern? ANTWORT: Zwei klare Punkte zur Verhinderungspflege: Benennung der Ersatzperson: Ja, die Pflegekasse braucht Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der Ersatzpflegeperson — das steht im Antragsformular. Hintergrund ist § 39 Abs. 3 SGB XI: Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad oder bei Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gedeckelt (PG 3 z. B. 898,50 €, PG 4 = 1.200 €). Die Kasse muss also wissen, wer pflegt, um den richtigen Höchstbetrag anzuwenden. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall können zusätzlich abgerechnet werden, bis das Gesamtbudget von 3.539 € erreicht ist. Steuerpflicht der Ersatzperson: Das hängt vom Verhältnis ab. Erfolgt die Ersatzpflege durch eine nahe Angehörige oder durch eine Person mit sittlicher Verpflichtung (z. B. enge Freundin, langjährige Nachbarin) und übersteigt die Zahlung nicht das Pflegegeld des Pflegebedürftigen, ist sie nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei. Erfolgt sie hingegen erwerbsmäßig oder durch fremde Dritte über dem Pflegegeld-Niveau, gilt die Zahlung als Einkommen und gehört in die Steuererklärung. Faustregel: Tochter, Schwester, Nachbarin pflegt aus persönlicher Verbundenheit — in der Regel steuerfrei. Pflegekraft auf Honorarbasis — steuerpflichtig. Für die konkrete Einordnung im Einzelfall — gerade wenn Verdienstausfall mitgerechnet wird, der steuerlich anders behandelt wird als die reine Pflegepauschale — ist Tobias aus unserem Pflegerecht-Bereich der richtige Ansprechpartner. Wichtig zur Frist: Belege für Verhinderungspflege müssen seit 01.01.2026 bis Ende des Folgejahres bei der Kasse sein, sonst verfällt der Anspruch.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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