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Was ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juni 2026 um 04:15

Was ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung? Was ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung ? Ab 2026 werden digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) einfacher zugänglich, die Rückwirkungsfrist für die Verhinderungspflege wird verkürzt und es sind weniger Beratungseinsätze vorgesehen.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Drei Punkte sind 2026 für Pflegehaushalte praktisch relevant: 1. Verkürzte Frist für Verhinderungspflege Belege für Verhinderungspflege müssen seit dem 01.01.2026 bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. Die alte 4-Jahres-Frist ist gestrichen. Heißt konkret: Wer noch offene Belege aus 2022, 2023 oder 2024 hatte, kann diese seit Jahresbeginn nicht mehr abrechnen — die sind verfallen. Belege aus 2025 müssen bis Ende 2026 rein. 2. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) breiter verfügbar Der Zugang zu zugelassenen digitalen Pflegeanwendungen wird vereinfacht. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können diese über die Pflegekasse beantragen — Apps zu Sturzprävention, Gedächtnistraining, Pflegedokumentation usw. Die genaue Liste pflegt das BfArM, die Pflegekassen erstatten die Kosten direkt. 3. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI Hier gab es eine Anpassung des Rhythmus für Pflegegeldbezieher — die Pflicht zur regelmäßigen Beratung bleibt grundsätzlich bestehen, aber mit weniger Pflichtterminen. Wer Pflegegeld bezieht, sollte die individuell mitgeteilten Termine der Pflegekasse beachten — bei Versäumnis droht weiterhin Kürzung oder Entzug des Pflegegeldes. Was sich NICHT geändert hat: Pflegegeld-Sätze (347/599/800/990 €), Entlastungsbetrag (131 €), VP/KZP-Budget (3.539 €). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt unverändert bei 3,6 % (plus Kinderlosenzuschlag). Für die konkrete Auswirkung auf den eigenen Fall — besonders bei DiPA-Verordnung oder Restbelegen aus den Vorjahren — lohnt die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei der eigenen Pflegekasse.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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