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Pflegekompass
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Was ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juni 2026 um 04:15

Was ändert sich in der Pflegeversicherung 2026?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Verkürzte Abrechnungsfrist Verhinderungspflege: Belege müssen seit 01.01.2026 bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Die alte 4-Jahres-Frist ist weggefallen. Konkret: Verhinderungspflege aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 ist seit Jahresbeginn verfallen, wenn nicht rechtzeitig abgerechnet wurde. Wer noch alte Belege hat, sollte sofort prüfen. Pflegegeld und Sachleistungen: Die Beträge bleiben unverändert auf dem Niveau seit 01.01.2025. Pflegegrad 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Entlastungsbetrag weiterhin 131 €/Monat ab PG 1. Gemeinsames Budget Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Jahr (§ 42a SGB XI). Auch hier keine Erhöhung. Beitragssatz: 3,6 % allgemein, 4,2 % für Kinderlose ab 23, Abschläge ab dem zweiten Kind nach PUEG-Staffel. Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 €/Monat. Hausnotruf-Zuschuss: bis 25,50 €/Monat ab PG 1, Anschaffungskostenpauschale 10,49 €. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: weiterhin bis 4.180 € pro Maßnahme ab PG 1, in Pflege-WGs bis 16.720 €. Was viele unterschätzt: Eine größere Pflegereform ist für 2026 politisch angekündigt, aber zum jetzigen Stand noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die genannten Werte. Für individuelle Fragen — etwa ob sich für deine Situation eine Höherstufung lohnt oder wie du Restbudgets aus VP/KZP noch verwendest — lohnt ein Termin bei der kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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