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Pflegekompass
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Was ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 07. Juni 2026 um 04:15

Welche Änderungen gibt es in der Pflegeversicherung im Jahr 2026?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 7 Std.

TITEL: Was ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung? ANTWORT: Die wichtigsten Neuerungen 2026 im Überblick: Beiträge: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte). Kinderlose ab 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Der Eltern-Bonus (Abschlag ab dem 2. Kind bis Vollendung des 25. Lebensjahres) bleibt unverändert. Leistungsbeträge: Pflegegeld und Sachleistungen bleiben gegenüber 2025 stabil, also weiterhin 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5) Pflegegeld pro Monat. Auch der Entlastungsbetrag (131 Euro), die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro) und der gemeinsame Jahrestopf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro) sind unverändert. Verkürzte Belegfrist Verhinderungspflege: Das ist die spürbarste Änderung. Belege für Verhinderungspflege müssen seit dem 01.01.2026 nur noch bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden, vorher waren es vier Jahre. Konkret heißt das: Alte Ansprüche aus 2022, 2023 und 2024 sind seit Jahresbeginn verfallen. Wer dort noch offene Quittungen liegen hat, sollte das prüfen und schnellstmöglich einreichen, was noch in den Zeitraum passt. Pflegekompetenzgesetz: Über das Jahr verteilt sollen weitere Bausteine aus dem PKG umgesetzt werden, u. a. erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte. Konkrete Änderungen für Leistungsbezieher sind hier aber noch nicht in Kraft. Bei einer konkreten Einzelfrage, etwa zu eigenen offenen VP-Belegen oder einer Beitragseinstufung, meldet euch nochmal mit Details, dann kann Tobias zu den rechtlichen Punkten genauer antworten.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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