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Welche Änderungen in der Pflege kommen 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juni 2026 um 04:15

Welche Änderungen in der Pflege sind für 2026 geplant? Geplante Änderungen für die Pflege 2026 Pflegegeld: Weiterzahlung bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt bis zu acht Wochen. Verhinderungspflege: Kosten nur noch bis Ende des folgenden Kalenderjahres abrechenbar. Pflege-Apps: Leichtere Zulassung, Nutzung auch für Angehörige und höheres Monatsbudget bis 40 Euro.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

TITEL: Welche Änderungen in der Pflege kommen 2026? ANTWORT: Für 2026 sind drei Änderungen besonders relevant, die du im Alltag merken wirst. Pflegegeld bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt: Das Pflegegeld läuft künftig bis zu acht Wochen weiter, auch wenn die pflegebedürftige Person stationär behandelt wird. Das ist eine Verdopplung gegenüber der bisherigen Vier-Wochen-Regel und entlastet vor allem Familien, bei denen die häusliche Versorgung während eines Klinikaufenthalts weiterläuft — Wohnung warmhalten, Rückkehr organisieren, Wäsche, Termine. Neue Abrechnungsfrist bei Verhinderungspflege: Rechnungen und Belege müssen bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingereicht sein. Verhinderungspflege aus 2025 also bis 31.12.2026. Vorher hattest du dafür vier Jahre Zeit — die Frist ist deutlich verkürzt. Praktisch heißt das: Wer noch alte Belege aus 2022, 2023 oder 2024 in der Schublade hatte, kommt seit dem 01.01.2026 nicht mehr an die Erstattung. Belege also zeitnah einreichen und nicht sammeln. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Die Zulassungswege werden vereinfacht, Angehörige dürfen die Apps mitnutzen, und das monatliche Budget wird auf bis zu 40 € angehoben. Sinnvoll vor allem bei Trainings-Apps (Gedächtnis, Sturzprophylaxe) und Organisations-Apps für Medikation und Termine. Was sich 2026 NICHT ändert: - Pflegegeldbeträge bleiben unverändert (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) - Gemeinsames Budget Verhinderungs-/Kurzzeitpflege bleibt bei 3.539 € (§ 42a SGB XI) - Entlastungsbetrag bleibt bei 131 €/Monat - Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt bei 3,6 % (kinderlos 4,2 %) Wenn du konkret eine Maßnahme planst — etwa Verhinderungspflege oder eine App-Nutzung — achte darauf, wann der Leistungsfall genau eintritt, damit du in der richtigen Rechtslage abrechnest. Die Frist-Verkürzung bei der Verhinderungspflege ist erfahrungsgemäß der Punkt, an dem die meisten Familien stolpern.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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