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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juni 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2026? Maßgeblich ist der aktuelle Beitragssatz der SPV. Ab 2026 liegt dieser bei 209,26 Euro monatlich.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Satz hälftig (jeweils 1,8 %). In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung, dort trägt der Arbeitnehmer 2,3 %. Auf den Grundbetrag kommen Zu- und Abschläge je nach Lebenslage: - Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr: + 0,6 % Zuschlag, den der Arbeitnehmer allein trägt → Gesamtbeitrag 4,2 % - Eltern ab dem 2. Kind (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes): Abschlag von 0,25 % je Kind, maximal 1,00 % - 2 Kinder: 3,35 % - 3 Kinder: 3,10 % - 4 Kinder: 2,85 % - 5+ Kinder: 2,60 % Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 € brutto monatlich, bundeseinheitlich. Verdienst oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei. Daraus folgt der oft genannte Höchstbeitrag: 5.512,50 € × 3,6 % = 198,45 €/Monat (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen). Kinderlose Arbeitnehmer zahlen am Höchstsatz 4,2 %, also bis zu 231,53 €/Monat (davon trägt der Arbeitgeber weiterhin nur 1,8 %, den Rest der Beschäftigte selbst). Bei freiwillig oder privat in der SPV Versicherten wird der gleiche Satz auf das individuelle Einkommen angewendet. Rentner zahlen den Beitrag aus der gesetzlichen Rente vollständig allein, da kein Arbeitgeberanteil mehr fließt. Wenn du einen konkreten Bescheid prüfen willst und der Betrag von der Erwartung abweicht, lohnt ein Blick auf zwei Punkte: Ist der Kinderlosen-Zuschlag korrekt gesetzt (Geburtsurkunden bei der Krankenkasse hinterlegt)? Und sind alle Kinder für den Eltern-Abschlag erfasst — auch die bereits über 25-Jährigen zählen für den Grundabschlag von 0,6 %, sie kürzen nur nicht zusätzlich weiter.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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