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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie hoch ist die Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung ab 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juni 2026 um 04:15

Der SPV-Beitragssatz stieg von 3,4 auf 3,6 Prozent (für Kinderlose von 4,0 auf 4,2 Prozent). Damit zahlen kinderlose Angestellte mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung ab 2026 voraussichtlich 244 Euro.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Die Zahlen stimmen so. Seit dem 01.01.2026 liegt der allgemeine Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung bei 3,6 % (vorher 3,4 %). Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt der Zuschlag von 0,6 % hinzu, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird — macht in Summe 4,2 %. Für Angestellte an der Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat) rechnet sich das so: - Allgemein 3,6 %: rund 198,45 € im Monat, paritätisch geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je rund 99,23 €) - Kinderlose 4,2 %: rund 231,53 € im Monat — der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur den hälftigen allgemeinen Satz, der Kinderlosenzuschlag (33,08 €) liegt komplett beim Arbeitnehmer Die 244 € aus der Veröffentlichung, die du zitierst, beziehen sich vermutlich auf eine etwas andere Bemessungsgrundlage oder auf eine veraltete BBG-Annahme — der Mechanismus ist aber genau der, den du beschreibst. Eltern mit mehreren Kindern profitieren weiter vom Abschlag nach dem PUEG (gilt bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes): - 2 Kinder: 3,35 % - 3 Kinder: 3,10 % - 4 Kinder: 2,85 % - 5 und mehr Kinder: 2,60 % Der Elternabschlag wirkt nur auf den Arbeitnehmer-Anteil — der Arbeitgeber-Anteil bleibt unverändert bei 1,8 %. Wichtig zur Einordnung: Deine Frage bezieht sich im Titel auf die private Pflegeversicherung — die Zahlen, die du nennst (3,6 / 4,2 %), gelten aber für die Soziale Pflegeversicherung (gesetzlich Versicherte). Privat Pflegeversicherte zahlen einkommensunabhängige Tarifbeiträge, die individuell kalkuliert werden. Eine pauschale Aussage zur PPV-Erhöhung 2026 lässt sich nicht treffen — das hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Den konkreten Anpassungsbescheid solltest du also direkt von deiner privaten Kasse erhalten haben oder dort anfragen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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