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Pflegekompass
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Wie hoch sind die Pflegeversicherungs-Beiträge ab 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juni 2026 um 04:15

Wie hoch sind die Beitragssätze der Pflegeversicherung ab 2026? Maßgeblich ist der aktuelle Beitragssatz der SPV. Ab 2026 liegt dieser bei 209,26 Euro monatlich. Für Beihilfeberechtigte in der PPV leitet sich daraus ein Höchstbeitrag von 83,70 Euro pro Monat ab. Höher darf der Beitrag im Jahr 2026 also nicht liegen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Satz hälftig, also je 1,8 Prozent. Für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent dazu — den zahlt der Arbeitnehmer allein. Effektiver Satz für Kinderlose: 4,2 Prozent. Seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vom 01.07.2023 gibt es einen Abschlag für Eltern ab dem zweiten Kind, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind: - 2 Kinder: −0,25 Prozent → 3,35 % - 3 Kinder: −0,50 Prozent → 3,10 % - 4 Kinder: −0,75 Prozent → 2,85 % - 5 oder mehr Kinder: −1,00 Prozent → 2,60 % Der Abschlag wirkt nur auf den Arbeitnehmer-Anteil und endet pro Kind mit dessen 25. Geburtstag. Zur Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu dieser Grenze wird der Beitrag erhoben, Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Die genauen Werte für 2026 schwanken in den Veröffentlichungen — den von dir genannten Höchstbeitrag von 209,26 € pro Monat solltest du direkt mit dem aktuellen Beitragsbescheid deiner Pflegekasse oder mit der Bekanntmachung der Sozialversicherungsrechengrößen 2026 abgleichen. In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) darf der Beitrag den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht überschreiten (§ 110 SGB XI). Für Beihilfeberechtigte halbiert sich diese Obergrenze, weil die Beihilfe einen Teil der Pflegekosten übernimmt — daraus leitet sich der Wert von rund 83,70 € ab, den du nennst. Praxis-Hinweis für Eltern: Den Eltern-Bonus muss man beim Arbeitgeber bzw. der Pflegekasse nachweisen, in der Regel über Geburtsurkunden oder das digitale Nachweisverfahren. Ohne Nachweis zieht der Arbeitgeber automatisch den höheren Kinderlosen-Satz ab — den Differenzbetrag bekommst du auf Antrag rückwirkend erstattet.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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