
Experte für Pflegerecht
Geantwortet vor 2 Tagen
Ja, für viele Versicherte steigen die Beiträge zum 01.01.2026 — aber unterschiedlich, je nachdem ob du gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert bist.
In der sozialen Pflegeversicherung (SPV) liegt der allgemeine Beitragssatz aktuell bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent allein, also 4,2 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern bekommen Abschläge ab dem zweiten Kind (bis Vollendung des 25. Lebensjahres):
- 2 Kinder: 3,35 Prozent
- 3 Kinder: 3,10 Prozent
- 4 Kinder: 2,85 Prozent
- 5 und mehr Kinder: 2,60 Prozent
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.512,50 Euro im Monat. Ob der Beitragssatz mitten im Jahr 2026 erneut angehoben wird, hängt von einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab — das ist gesetzlich möglich, sobald die Liquiditätsreserve unter eine bestimmte Schwelle fällt.
In der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ist die Lage anders: Dort werden die Beiträge nicht über einen Prozentsatz vom Einkommen berechnet, sondern individuell nach Alter, Tarif und Kalkulation des Versicherers. Wenn die Pflegekassen mehr ausgeben — etwa durch die jüngsten Leistungserhöhungen bei Pflegegeld, Pflegesachleistung und dem gemeinsamen Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro) — müssen auch die privaten Versicherer ihre Tarife anpassen. Die Erhöhungen treffen 2026 vor allem Bestandsversicherte und werden vom jeweiligen Anbieter schriftlich angekündigt.
Was du konkret tun kannst:
- Lohnabrechnung Januar 2026 prüfen, wenn du gesetzlich versichert bist — dort siehst du den tatsächlichen Abzug
- Bei privater PPV: Anpassungsschreiben deines Versicherers abwarten, dort steht der neue Monatsbeitrag
- Eltern-Abschlag: Wenn du Kinder hast und die noch nicht hinterlegt sind, beim Arbeitgeber oder direkt bei der Kasse Geburtsurkunden nachreichen — das spart sofort Beitrag
Wenn dich die konkrete Höhe deines neuen Beitrags interessiert, ist die Lohnabrechnung oder das Schreiben deines privaten Versicherers die einzige verbindliche Quelle. Pauschale Prozentangaben für die PPV gibt es nicht, weil jeder Tarif anders kalkuliert ist.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. —
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