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Wo bekomme ich kostenlose Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wo erhält man Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Mit "Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgevollmacht der Verbraucherzentralen" erhalten Sie Ihre persönliche Vorsorgevollmacht. Wichtig: Damit die so erstellte Online-Vorsorgevollmacht gültig ist, müssen Sie diese ausdrucken und unterschreiben.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht bekommst du an mehreren seriösen Stellen kostenlos oder zum Selbstkostenpreis: - Bundesministerium der Justiz (BMJ): kostenloses PDF-Formular plus ausführliche Broschüre "Betreuungsrecht" mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung — Download unter bmj.de - Verbraucherzentrale: kostenpflichtiges Online-Tool "Selbstbestimmt" sowie gedruckte Vorlagen-Broschüren (ca. 14–18 €) - Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises: oft kostenlose Beratung und Aushändigung amtlicher Vordrucke - Notar: stellt eine individuelle Vollmacht auf, kostet je nach Vermögenswert (Gebühr nach GNotKG), dafür rechtssicher beurkundet - Banken: viele Geldinstitute haben eigene Bankvollmachts-Vordrucke (wichtig zusätzlich zur Vorsorgevollmacht, weil Banken die allgemeine Vollmacht in der Praxis oft nicht akzeptieren) Wichtig bei der Nutzung eines Vordrucks: Damit die Vollmacht wirksam ist, musst du sie ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und mit Ort und Datum versehen. Ohne Unterschrift ist sie ungültig. Soll die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte, Verbraucherdarlehen oder die Aufnahme in eine geschlossene Einrichtung umfassen, ist eine notarielle Beurkundung beziehungsweise mindestens eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde erforderlich (§ 6 BtOG). Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet pauschal 10 €. Empfehlenswert ist außerdem die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de, einmalig ca. 18–20 €). Damit findet das Betreuungsgericht im Ernstfall die Vollmacht und ordnet keine gesetzliche Betreuung an. Praxis-Tipp: Erstelle die Vollmacht nicht isoliert, sondern im Dreierpack mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die BMJ-Broschüre deckt alle drei Dokumente in einem Heft ab — das ist für die meisten Familien der pragmatischste Einstieg. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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