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Pflegekompass
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Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € — wie oft bekommt man ihn von der Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie oft bekommt man 4000 Euro von der Pflegekasse?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Du meinst vermutlich den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der liegt aktuell bei bis zu 4.180 € — nicht 4.000 €, der Betrag wurde 2025 angehoben. Die entscheidende Regel: Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht pro Leben und nicht pro Jahr. Eine "Maßnahme" ist dabei ein in sich abgeschlossenes Vorhaben — also z. B. der Umbau zum barrierefreien Bad oder der Einbau eines Treppenlifts. Du kannst den Zuschuss erneut bekommen, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert. Typische Beispiele aus der Praxis: - Höherstufung des Pflegegrades und dadurch neuer Anpassungsbedarf - Verschlechterung des Gesundheitszustands (z. B. jetzt Rollstuhl statt Rollator) - Umzug in eine andere Wohnung, die wieder angepasst werden muss - neue Maßnahme an anderer Stelle (Bad wurde umgebaut, jetzt zusätzlich Treppenlift nötig) Wichtig für die Bewilligung: 1. Antrag IMMER vor Auftragsvergabe stellen. Wer erst umbaut und dann den Antrag stellt, bekommt in der Regel nichts erstattet. 2. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. 3. In Wohngruppen mit mehreren Anspruchsberechtigten erhöht sich der Topf — bis zu vier Personen können ihre Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme bündeln, maximal 16.720 € insgesamt (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI). Reicht der Höchstbetrag bei einer großen Maßnahme nicht aus, kannst du die Maßnahme nicht künstlich aufsplitten, um zweimal zu kassieren — die Pflegekasse prüft das. Echte zeitlich und sachlich getrennte Maßnahmen sind dagegen jeweils neu förderfähig. Vor dem Antrag lohnt sich ein Anruf bei der Pflegekasse: Lass dir bestätigen, dass dein Vorhaben als eigenständige Maßnahme zählt, und reiche den Kostenvoranschlag mit ein. So vermeidest du, dass der Bescheid hinterher anders ausfällt als erwartet. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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